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Steuerklasse III/V oder IV/IV mit Faktor – warum kommt bei uns trotzdem jedes Jahr eine Nachzahlung raus?

  • Sara93
  • 4. August 2026 um 15:45
  • Erledigt
  • Sara93
    BWL · Fernstudium
    Beiträge
    35
    • 4. August 2026 um 15:45
    • #1

    Hi zusammen, das ist halb Studium, halb echtes Leben 🙈 Wir haben zu Hause die Kombination III/V, weil mein Mann deutlich mehr verdient. Monatlich bleibt gefühlt viel übrig – und dann kommt jedes Jahr eine Nachzahlung von ein paar Hundert Euro.

    Ich verstehe das nicht: Wir zahlen doch jeden Monat brav Lohnsteuer. Wieso reicht das am Ende nicht? Und wäre IV/IV mit Faktor wirklich besser, oder verschiebt man damit nur etwas?

    Für die Steuerlehre-Klausur wäre mir vor allem die Systematik wichtig, aber ehrlich gesagt würde ich es auch privat gern endlich kapieren.

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  • AndiSteuer
    Steuern · ReWe
    Beiträge
    63
    • 4. August 2026 um 17:20
    • #2

    Das ist der Klassiker, und die Auflösung ist ein einziger Satz: Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuer, sondern nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Die Steuerklassen entscheiden ausschließlich darüber, wie viel im Monat einbehalten wird – nicht darüber, wie viel Steuer am Jahresende geschuldet ist.

    Die Jahressteuer eines zusammen veranlagten Paares ergibt sich aus dem Splittingverfahren: gemeinsames zu versteuerndes Einkommen halbieren, Grundtarif darauf anwenden, Ergebnis verdoppeln. Diese Zahl ist völlig unabhängig davon, ob ihr III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor hattet. Am Ende wird nur verglichen: Jahressteuer minus bereits einbehaltene Lohnsteuer = Erstattung oder Nachzahlung.

    Warum ausgerechnet III/V so oft zur Nachzahlung führt:

    • Klasse III rechnet so, als stünden dem Besserverdiener die Freibeträge beider Partner zu – der Abzug ist bewusst niedrig.
    • Klasse V rechnet ohne Grundfreibetrag, der Abzug ist entsprechend hoch (deshalb fühlt sich Klasse V so unfair an).
    • Die Kombination passt aber nur dann ungefähr, wenn das Verhältnis der Bruttolöhne etwa 60:40 beträgt. Je weiter ihr davon abweicht – und je mehr sich unterjährig ändert (Gehaltserhöhung, Nebenjob, Lohnersatzleistungen) –, desto größer die Lücke.

    Kurz: Ihr habt nicht zu wenig Steuern gezahlt, ihr habt sie nur zu spät gezahlt. Das Geld war die ganze Zeit „geliehen“.

  • DerSteuermann
    Steuern
    Beiträge
    54
    • 4. August 2026 um 19:40
    • #3

    Ergänzend zum Faktorverfahren, weil das im Studienheft oft nur in einem Halbsatz vorkommt und in der Klausur trotzdem gern abgefragt wird:

    Beim Faktorverfahren (IV/IV mit Faktor, § 39f EStG) ermittelt das Finanzamt aus euren voraussichtlichen Jahresarbeitslöhnen die voraussichtliche gemeinsame Jahressteuer nach Splitting und teilt sie durch die Summe der Lohnsteuer, die bei IV/IV anfallen würde. Der Faktor ist immer kleiner als 1 und wird auf beide Lohnsteuerabzüge angewendet.

    Der Effekt ist genau der, den du suchst:

    • Jeder zahlt monatlich ungefähr den Anteil, den er wirtschaftlich verursacht – kein „Bestrafungsgefühl“ wie in Klasse V.
    • Der Lohnsteuerabzug trifft die tatsächliche Jahressteuer viel genauer → die Nachzahlung schrumpft oder verschwindet.
    • Ihr bekommt dafür monatlich netto etwas weniger als bei III/V. Das ist der Preis – die Jahressumme bleibt identisch.

    Und ein Punkt, der in Prüfungen gern als Falle dient: Sowohl bei III/V als auch beim Faktorverfahren besteht eine Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung (Pflichtveranlagung nach § 46 Abs. 2 EStG). Bei IV/IV ohne Faktor ist die Abgabe dagegen in der Regel freiwillig. Wer die Klassen wechselt, wechselt also auch die Pflichtenlage.

    Wenn sich die Nachzahlung wiederholt, kann das Finanzamt außerdem Vorauszahlungen nach § 37 EStG festsetzen – dann zahlt ihr quartalsweise voraus. Auch das ist keine zusätzliche Steuer, nur wieder eine andere Verteilung.

  • Meike_HR
    Personal · Recht
    Beiträge
    40
    • 5. August 2026 um 07:05
    • #4

    Aus der Personalpraxis noch der Aspekt, der bei der reinen Steuerbetrachtung gern untergeht: Lohnersatzleistungen richten sich nach dem Netto, nicht nach der Jahressteuer.

    Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld – die bemessen sich (in unterschiedlicher Ausgestaltung) am zuletzt ausgezahlten Nettoentgelt. Wer in Klasse V steht, hat ein künstlich niedriges Netto und bekommt entsprechend weniger. Deshalb der Standardhinweis in der Beratung: Wenn absehbar ist, dass eine Person längere Zeit eine Lohnersatzleistung bezieht, sollte diese Person rechtzeitig vorher in die günstigere Klasse wechseln. Für Elterngeld gelten dabei Vorlauffristen – das ist nichts, was man einen Monat vorher noch dreht.

    Und Achtung beim Zusammenspiel mit Saras Ausgangsfrage: Lohnersatzleistungen sind zwar steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt – sie erhöhen den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Genau das ist bei vielen Paaren der eigentliche Auslöser der Nachzahlung, nicht die Steuerklasse an sich.

    Merksatz für die Klausur: Steuerklasse = Liquidität im Jahr. Veranlagungsart = Höhe der Steuer. Wer das trennt, beantwortet die meisten Aufgaben zu diesem Thema richtig.

  • SvenjaFinanz
    Finanzen
    Beiträge
    38
    • 7. August 2026 um 08:40
    • #5

    Sehr gut erklärt hier – ich hänge die Liquiditätsseite an, weil das der Teil ist, der im Alltag wehtut, während die Steuersystematik davon unberührt bleibt.

    Behandelt die Nachzahlung als planbaren Posten. Wenn ihr bei III/V bleibt, könnt ihr die Differenz zwischen dem III/V-Netto und dem, was bei IV/IV mit Faktor herauskäme, monatlich auf ein Tagesgeldkonto legen. Am Ende zahlt ihr dieselbe Steuer, habt aber keinen Schreckmoment – und die Zinsen bleiben bei euch statt beim Finanzamt.

    Rechnet im ersten Jahr mit einer Doppelbelastung. Wenn das Finanzamt wegen wiederkehrender Nachzahlungen Vorauszahlungen nach § 37 EStG festsetzt, kommt der Bescheid für das abgelaufene Jahr und die erste Quartalsvorauszahlung oft im selben Quartal. Das ist keine zusätzliche Steuer, wie im Thread schon steht – aber es sind zwei Beträge in kurzer Zeit.

    Zwei praktische Punkte noch:

    • Der Steuerklassenwechsel ist seit einigen Jahren mehrmals im Jahr möglich und wirkt ab dem Folgemonat. Man muss also nicht bis Januar warten, wenn sich die Einkommensverhältnisse ändern.
    • Denkt bei einer geplanten Finanzierung daran: Banken rechnen mit dem ausgewiesenen Netto der letzten Gehaltsabrechnungen. Klasse V drückt dieses Netto künstlich, obwohl das Haushaltseinkommen identisch ist. Bei einer Baufinanzierung reicht man deshalb immer die Abrechnungen beider Partner ein – oder wechselt rechtzeitig vorher, weil die Bank in der Regel drei aktuelle Abrechnungen sehen will.

    Zur Frage, ob sich das System ändert: Über die Abschaffung von III/V zugunsten des Faktorverfahrens wird politisch seit Jahren diskutiert. Für die Klausur würde ich mich ausschließlich auf den aktuellen Gesetzestext stützen – Vorhaben sind keine Rechtslage.

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