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GmbH oder Einzelunternehmen – stimmt es, dass man bei der GmbH zweimal Steuern zahlt?

  • Basti92
  • 16. September 2026 um 15:10
  • Unerledigt
  • Basti92
    Marketing
    Beiträge
    26
    • 16. September 2026 um 15:10
    • #1

    Servus, ich überlege, nebenberuflich mit einer kleinen Marketingberatung zu starten. Der Hauptjob bleibt erstmal, das läuft also nebenher – realistisch rechne ich im ersten Jahr mit sehr wenig Gewinn, vielleicht 8.000 bis 12.000 €, später hoffentlich mehr.

    Und jetzt bekomme ich von zwei Bekannten exakt gegensätzliche Ratschläge:

    • Der eine: „Mach sofort eine GmbH, da zahlst du nur 15 % Steuern statt deinem persönlichen Steuersatz.“
    • Der andere: „Bloß nicht, bei der GmbH wirst du doppelt besteuert – erst die Firma, dann du.“

    Beides kann ja schlecht gleichzeitig stimmen. In meinem Steuerlehre-Skript steht etwas von Trennungsprinzip und Transparenzprinzip, aber so richtig klickt es bei mir nicht. Kann mir das jemand mal an einem einfachen Zahlenbeispiel durchrechnen? Und was würdet ihr in meiner Situation überhaupt machen?

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  • AndiSteuer
    Steuern · ReWe
    Beiträge
    62
    • 16. September 2026 um 17:30
    • #2

    Beide haben recht – sie reden nur über verschiedene Zeitpunkte. Genau das ist der Inhalt der zwei Prinzipien aus deinem Skript, und wenn du die einmal verstanden hast, erklärt sich der Rest von selbst.

    Transparenzprinzip (Einzelunternehmen, Personengesellschaft): Das Unternehmen ist steuerlich „durchsichtig“. Es gibt kein eigenes Steuersubjekt für die Einkommensteuer – der Gewinn wird dir zugerechnet und mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, egal ob du das Geld entnimmst oder im Betrieb lässt. Dazu kommt Gewerbesteuer, aber mit Freibetrag von 24.500 €, und sie wird nach § 35 EStG mit dem 4-fachen Gewerbesteuermessbetrag auf deine Einkommensteuer angerechnet. Bis zu einem Hebesatz von ungefähr 400 % ist die Gewerbesteuer dadurch näherungsweise neutral – sie kostet dich dann faktisch fast nichts extra.

    Trennungsprinzip (GmbH, UG, AG): Die Gesellschaft ist ein eigenes Steuersubjekt, sauber getrennt von dir. Deshalb zwei Ebenen:

    • Ebene 1 – in der GmbH: Körperschaftsteuer 15 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf (= 15,825 %), dazu Gewerbesteuer ohne Freibetrag und ohne Anrechnung. Je nach Hebesatz landest du bei rund 30 % Gesamtbelastung.
    • Ebene 2 – bei dir, aber erst bei Ausschüttung: Die Dividende ist bei dir Kapitalertrag, 25 % Abgeltungsteuer plus Soli (plus ggf. Kirchensteuer). Alternativ auf Antrag das Teileinkünfteverfahren (60 % steuerpflichtig zum persönlichen Satz, dafür 60 % der Kosten abziehbar) – möglich ab 25 % Beteiligung bzw. ab 1 % bei beruflicher Tätigkeit für die Gesellschaft.

    Zahlenbeispiel, 100.000 € Gewinn vor Steuern, Hebesatz 400 %:

    1. GmbH, Gewinn bleibt drin: rund 30.000 € Steuern, es bleiben 70.000 € im Unternehmen. Das ist die „nur 15 %“-Aussage deines Bekannten – sie stimmt nur für die erste Ebene und nur, solange das Geld in der GmbH bleibt.
    2. GmbH, alles ausgeschüttet: auf die 70.000 € noch rund 26,4 % Abgeltungsteuer inkl. Soli, macht etwa 18.500 €. Bei dir kommen rund 51.500 € an, Gesamtbelastung also etwa 48 %. Das ist die „Doppelbesteuerung“ deines anderen Bekannten – auch korrekt.
    3. Einzelunternehmen: ein Durchgang Einkommensteuer, Spitzensteuersatz 42 % (in der obersten Stufe 45 %) plus Soli bzw. Kirchensteuer, Gewerbesteuer weitgehend angerechnet. Bei 100.000 € Gewinn liegt die Belastung spürbar unter der Vollausschüttungsvariante.

    Merksatz: Die Kapitalgesellschaft gewinnt beim Thesaurieren (Gewinn bleibt zur Reinvestition drin, Steuerstundungseffekt), das Einzelunternehmen gewinnt beim Entnehmen – besonders bei kleinen und mittleren Gewinnen, weil dein persönlicher Durchschnittssteuersatz dort noch niedrig ist.

    Ein Detail, das in Klausuren gern gefragt wird: Bei der GmbH kannst du dir ein Geschäftsführergehalt zahlen, das ist Betriebsausgabe und mindert den GmbH-Gewinn. Das ist ein echter Gestaltungsspielraum – aber nur bis zur Angemessenheit. Wird es zu hoch, ist der übersteigende Teil eine verdeckte Gewinnausschüttung und wird behandelt, als hättest du ausgeschüttet. Beim Einzelunternehmen geht das gar nicht: Du kannst dich nicht selbst anstellen, Entnahmen sind keine Betriebsausgaben.

  • DerSteuermann
    Steuern
    Beiträge
    53
    • 16. September 2026 um 20:15
    • #3

    Andreas hat die Systematik komplett erklärt, ich schreibe dir die Praxisantwort für deinen Fall: Bei 8.000 bis 12.000 € Gewinn nebenberuflich ist die GmbH fast sicher die falsche Wahl. Wir sehen jedes Jahr mehrere Gründer, die sich aus Steuergründen eine GmbH andrehen lassen und sie nach zwei Jahren wieder loswerden wollen – was teurer ist als die Gründung.

    Was die GmbH real kostet, unabhängig vom Gewinn:

    • Notar und Handelsregister bei der Gründung, Stammkapital 25.000 € (mindestens die Hälfte, also 12.500 €, muss eingezahlt sein).
    • Bilanzierungspflicht – keine einfache Einnahmenüberschussrechnung mehr, sondern doppelte Buchführung, Inventur, Jahresabschluss. Das ist der größte Posten: Die laufenden Steuerberaterkosten sind in der Regel ein Vielfaches dessen, was eine EÜR kostet.
    • Offenlegung der Zahlen – jeder Wettbewerber und jeder Kunde kann hineinschauen.
    • Mehr Erklärungen: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Bilanz – plus deine private Einkommensteuer obendrauf.

    Der Punkt, der in der Anlaufphase am meisten Geld wert ist: Wenn du im ersten Jahr Verluste machst (und das ist bei einer Gründung normal), kannst du die als Einzelunternehmer mit deinem Arbeitslohn aus dem Hauptjob verrechnen – du bekommst also über die Einkommensteuererklärung echtes Geld zurück. Bei der GmbH bleibt der Verlust in der GmbH hängen und wartet dort auf künftige Gewinne. Genau das übersehen fast alle, die nur die 15 % sehen.

    Das eigentliche Argument für die GmbH ist die Haftung, nicht die Steuer. Wenn du in einem Geschäft mit echten Schadensrisiken unterwegs bist, ist die Haftungsbegrenzung Gold wert. Bei einer Beratung löst eine Berufshaftpflicht das meist günstiger. Und falls es doch mal in Richtung Kapitalgesellschaft gehen soll: Die UG (haftungsbeschränkt) ist der Zwischenschritt mit kleinem Stammkapital, steuerlich aber exakt eine GmbH – inklusive Bilanz und Offenlegung, der Aufwand bleibt also.

    Deine To-do-Liste zum Start:

    1. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER – der ist Pflicht, da wählst du auch gleich Ist- oder Sollversteuerung (nimm als Kleiner die Istversteuerung, dann führst du die Umsatzsteuer erst ab, wenn der Kunde gezahlt hat).
    2. Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG prüfen: keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen, dafür kein Vorsteuerabzug. Sinnvoll bei Privatkunden, unsinnig bei Geschäftskunden und bei größeren Anschaffungen am Anfang. Die Umsatzgrenzen wurden zuletzt geändert – nimm die aktuellen Werte aus ELSTER bzw. vom Finanzamt, nicht aus alten Skripten.
    3. Freiberuflich oder gewerblich? Klassische Marketingberatung ist in aller Regel gewerblich → Gewerbeanmeldung, IHK-Beitrag, Gewerbesteuer (mit dem 24.500-€-Freibetrag, den du in deiner Größenordnung ohnehin nicht erreichst). Konzeption und Werbetexten kann im Einzelfall künstlerisch oder schriftstellerisch und damit freiberuflich sein – das ist Abgrenzung im Detail und lohnt eine kurze Klärung.

    Merksatz für die Klausur und fürs Leben: Die Rechtsform wählt man nach Haftung, Kapitalbedarf und Verwaltungsaufwand – die Steuer sitzt auf dem Beifahrersitz. Und der Wechsel ist keine Einbahnstraße: Ein gut laufendes Einzelunternehmen kannst du später nach dem Umwandlungssteuergesetz steuerneutral in eine GmbH einbringen. Fang klein an.

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