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Umzug für den ersten Job nach dem Bachelor – kann ich die Kosten absetzen? Und den Umzug zum Studienbeginn damals auch?

  • RobertM
  • 18. September 2026 um 17:05
  • Unerledigt
  • RobertM
    Wirtsch.-Ing.
    Beiträge
    43
    • 18. September 2026 um 17:05
    • #1

    Moin zusammen,

    Bachelor ist durch 🎉 und ich ziehe Ende Oktober für meinen ersten richtigen Job von Kiel nach München. Umzugsfirma, Maklerprovision für die Mietwohnung, zwei Besichtigungsfahrten und ein Monat doppelte Miete kommen da schon zusammen.

    Zwei Fragen:

    1. Kann ich das in der Steuererklärung für 2026 angeben? Mein Arbeitgeber übernimmt nichts.
    2. Ein Kumpel meinte, ich könnte auch den Umzug von 2022 zum Studienbeginn (von zu Hause nach Kiel) noch nachträglich geltend machen. Stimmt das? Damals hatte ich außer einem kleinen Minijob keine Einnahmen.

    Danke euch!

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  • AndiSteuer
    Steuern · ReWe
    Beiträge
    63
    • 18. September 2026 um 19:20
    • #2

    Glückwunsch zum Abschluss! 🙂

    Zu 1: Ja, das ist ein klassischer Fall von Werbungskosten. Ein Umzug gilt als beruflich veranlasst, wenn er z. B. wegen der erstmaligen Aufnahme einer Tätigkeit, eines Arbeitgeberwechsels oder einer deutlichen Fahrzeitverkürzung (Faustregel: mindestens eine Stunde pro Tag hin und zurück) stattfindet. Kiel → München für den ersten Job passt eindeutig.

    Absetzbar sind in der Regel:

    • Kosten der Umzugsfirma bzw. Transporter + Helfer mit Beleg
    • Maklerkosten für die Mietwohnung (bei Kauf einer Wohnung übrigens nicht)
    • Fahrten zur Wohnungssuche und die Umzugsfahrt selbst (mit dem Auto die Kilometerpauschale je gefahrenem Kilometer)
    • doppelte Mietzahlungen für eine Übergangszeit, typischerweise bis zum Ende der Kündigungsfrist der alten Wohnung
    • zusätzlich eine Pauschale für sonstige Umzugsauslagen nach dem Bundesumzugskostengesetz (Ummelden, neue Gardinen, Anschlüsse …), ohne Einzelnachweis. Der Betrag wird regelmäßig angepasst, also den aktuellen Wert für deinen Umzugstag nachschauen. Wer vorher keine eigene Wohnung hatte, bekommt nur einen gekürzten Satz; du hattest in Kiel ja eine.

    Wichtig: Alles belegen und die Kosten in der Anlage N bei den Werbungskosten eintragen. Hätte der Arbeitgeber etwas steuerfrei erstattet, dürftest du den erstatteten Teil nicht noch einmal absetzen.

  • DerSteuermann
    Steuern
    Beiträge
    54
    • 19. September 2026 um 07:10
    • #3

    Andi hat Frage 1 komplett beantwortet, ich nehme mir Frage 2 vor, und da muss ich deinen Kumpel leider bremsen.

    Der Umzug zum Erststudium direkt nach der Schule gehört zu den Kosten der Erstausbildung. Die sind nach § 9 Abs. 6 EStG keine Werbungskosten, sondern nur Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG, bis 6.000 € pro Jahr). Und Sonderausgaben haben einen entscheidenden Haken:

    • Sie wirken nur im selben Jahr gegen dein Einkommen.
    • Es gibt keinen Verlustvortrag in spätere Jahre.

    Mit einem Minijob hattest du 2022 praktisch kein zu versteuerndes Einkommen, also verpufft der Abzug. Da bringt eine nachträgliche Erklärung für 2022 nichts, auch wenn die Frist dafür formal noch läuft.

    Ganz anders wäre es übrigens bei einem Master oder einem Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung: Das ist dann keine Erstausbildung mehr, die Kosten sind Werbungskosten und können einen vortragsfähigen Verlust erzeugen. Falls du also irgendwann berufsbegleitend einen Master machst: von Anfang an Belege sammeln und Erklärungen abgeben. 😉

    Kleiner Bonus für private Umzüge ohne beruflichen Anlass: Da kann man den Arbeitsanteil der Umzugsfirma als haushaltsnahe Dienstleistung (§ 35a EStG, 20 % direkt von der Steuer) ansetzen. Für deinen Jobumzug brauchst du das nicht, da sind Werbungskosten besser.

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