Der fehlende Grundgedanke ist tatsächlich nur einer, und danach fällt der Rest von selbst: Aufwand ist das Bruttoentgelt – nicht die Auszahlung. Lohnsteuer und der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung gehören wirtschaftlich dem Mitarbeiter, der Betrieb ist dafür nur Zahlstelle. Er behält sie ein und führt sie weiter. Deshalb sind sie kein eigener Aufwand, sondern eine Verbindlichkeit, bis sie abgeführt sind.
Damit zerfällt die Sache in drei saubere Schritte:
- Entgeltaufwand: „Löhne und Gehälter“ (Bruttoentgelt) an „Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt“ bzw. direkt aufgeteilt an Bank (Netto), „Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt“ (Lohnsteuer, Soli, ggf. Kirchensteuer) und „Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern“ (Arbeitnehmeranteil).
- Arbeitgeberanteil: „Gesetzliche soziale Aufwendungen“ an „Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern“. Das ist der zweite Aufwand, nach dem du fragst – er steht in der Abrechnung des Mitarbeiters nicht als Abzug, weil er ihn nie bekommt.
- Zahlung: Die Verbindlichkeiten an Bank. Das ist reiner Zahlungsvorgang, kein Aufwand mehr.
Mit deinen Zahlen ungefähr: Brutto 3.000 €, davon Lohnsteuer + Soli rund 400 €, Arbeitnehmeranteil SV rund 615 € (grob 20,5 %) → Auszahlung ca. 1.985 €. Der Arbeitgeber legt seinen Anteil von noch einmal rund 615 € obendrauf. Aufwand = 3.615 €, Auszahlung = 1.985 €. Die Differenz ist keine Ersparnis, sondern schlicht noch nicht abgeflossenes Geld plus der Arbeitgeberanteil.
Merksatz für die Klausur: Bruttoentgelt + Arbeitgeberanteile = Arbeitgeberbrutto = Personalaufwand. Wenn du in einer Aufgabe den Nettobetrag im Aufwand stehen hast, ist immer etwas falsch.