Ninas Erklärung trifft es genau. Zwei Dinge noch zum Festmachen:
- Der Buchungssatz beim Mehrbestand lautet „Fertige Erzeugnisse an Bestandsveränderungen“, beim Minderbestand genau umgekehrt „Bestandsveränderungen an Fertige Erzeugnisse“.
- Diese Position gibt es nur im GKV. Beim Umsatzkostenverfahren taucht sie gar nicht auf, weil dort von vornherein nur die Herstellkosten der verkauften Menge als Aufwand gebucht werden – das Lager stört die GuV dort also nicht.
Merksatz: Die Bestandsveränderung ist kein Umsatz, sondern eine Korrekturgröße, die im GKV dafür sorgt, dass Aufwand und Leistung sich auf dieselbe Stückzahl beziehen. Bewertet nach §255 II HGB zu Herstellungskosten.