Hallo zusammen, ich hänge an einer Aufgabe zum Familienleistungsausgleich und komme mit der Logik nicht klar.
Wir bekommen Kindergeld, gleichzeitig gibt es aber einen Kinderfreibetrag. In der Aufgabe steht, das Finanzamt mache eine „Günstigerprüfung“. Heißt das, man bekommt beides? Oder muss man sich vorher entscheiden – und wenn ja, wo trage ich das ein?
Im Bescheid, den wir als Anlage haben, tauchen beide Beträge auf und einer wird wieder dazugerechnet. Genau da steige ich aus. 🤔