Hallo zusammen, eigentlich bin ich ja eher im HR-Bereich unterwegs, aber über unsere GbR (nebenberuflich, nichts Großes) bin ich jetzt in so eine Situation reingerutscht und blicke rechtlich nicht ganz durch.
Wir haben Ware von einem Lieferanten bekommen, der Mangel ist aber erst nach etwa zwei Wochen aufgefallen, weil die Ware erstmal eingelagert war. Jetzt meint der Lieferant, wir hätten zu spät reklamiert und er müsse deshalb nicht mehr ran. Im Studium hatte ich mal was zu § 377 HGB gehört, dass Kaufleute die Ware „unverzüglich“ prüfen und Mängel melden müssen, aber was heißt das konkret in Tagen? Gibt es da eine feste Frist oder kommt es wirklich auf den Einzelfall an (Art der Ware, übliche Prüfungsdauer etc.)?
Hat jemand von euch da praktische Erfahrung oder weiß, ob zwei Wochen da automatisch „zu spät“ sind, oder ob man das noch begründen kann, z. B. wenn der Mangel nicht offensichtlich war?