Hallo zusammen,
bei uns in der Firma wurde gerade eine Lohnpfändung für eine Kollegin angekündigt und ich soll dazu was für ein internes HR-Seminar vorbereiten. Jetzt sitze ich da und versuche zu verstehen, nach welcher Logik sich eigentlich der pfändungsfreie Betrag berechnet.
Ich hab schon gesehen, dass es da eine Pfändungstabelle gibt, aber ein paar Dinge sind mir noch nicht klar:
- Wie genau fließen Unterhaltspflichten (Kinder, Ehepartner) in die Berechnung mit ein? Macht das wirklich so einen großen Unterschied?
- Zählen Zulagen oder Sachbezüge auch zum pfändbaren Einkommen oder gibt es da Ausnahmen?
- Und last but not least: wie oft wird die Tabelle eigentlich angepasst? Ich hab das Gefühl, da hat sich in letzter Zeit mal was geändert, aber ich bin nicht sicher, nach welchem Rhythmus das passiert.
Hat jemand von euch beruflich oder im Studium schon mal tiefer mit dem Thema zu tun gehabt und kann mir das praxisnah erklären? Würde mich freuen, wenn ich das meinen Kollegen im
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