Hi, Erstsemester-Frage aus dem BGB-AT: Im Skript stehen dauernd „nichtig“ und „anfechtbar“ nebeneinander und für mich klingt das erstmal gleich – am Ende ist der Vertrag doch so oder so weg? Wo liegt der echte Unterschied, und woran erkenne ich in einem Fall, was von beidem vorliegt?
Nichtigkeit vs. Anfechtbarkeit – wo genau liegt der Unterschied?
-
OleNordwind -
10. Juli 2026 um 19:20 -
Erledigt
-
-
Mehr erfahren →AnzeigeEHiP100 % digitales Studium, auch ohne Abitur – Studiengänge ansehen.
-
Der Unterschied ist wichtiger, als er auf den ersten Blick wirkt 🙂
- Nichtigkeit: Das Geschäft ist von Anfang an unwirksam, ganz automatisch – niemand muss etwas tun. Typische Gründe: Geschäftsunfähigkeit (§105), Formmangel (§125), Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot (§134), Sittenwidrigkeit/Wucher (§138), Scheingeschäft (§117).
- Anfechtbarkeit: Das Geschäft ist zunächst wirksam und bleibt es auch – es sei denn, der Berechtigte ficht aktiv an. Erst die Anfechtungserklärung macht es rückwirkend nichtig (§142 I). Gründe: Irrtum (§119), arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung (§123).
Merksatz: Nichtigkeit wirkt von selbst, Anfechtbarkeit ist ein Gestaltungsrecht – wer nicht anficht, bleibt gebunden.
-
Und der Punkt, der in Fällen oft die Lösung entscheidet, sind die Fristen bei der Anfechtung:
- Irrtum (§119): unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (§121)
- Täuschung/Drohung (§123): innerhalb eines Jahres (§124)
Praxisrelevanz z. B. im Arbeitsrecht: Verschweigt jemand im Vorstellungsgespräch etwas Entscheidendes oder täuscht aktiv, kommt eine Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung in Betracht – aber eben nur fristgerecht. Die Rückabwicklung läuft dann über das Bereicherungsrecht (§812 ff.).
-
Aus der HR-Praxis noch ein Beispiel, an dem der Unterschied gut hängen bleibt – Stichwort Arbeitsvertrag: Verschweigt ein Bewerber arglistig eine Tatsache, nach der zulässig gefragt wurde, kann der Arbeitgeber den Vertrag wegen arglistiger Täuschung (§123 BGB) anfechten – der Vertrag ist bis dahin wirksam, die Anfechtung beendet ihn.
Wichtige arbeitsrechtliche Besonderheit: Beim in Vollzug gesetzten Arbeitsverhältnis wirkt die Anfechtung ausnahmsweise nur für die Zukunft (ex nunc), nicht rückwirkend – sonst müsste man geleistete Arbeit und Lohn komplett rückabwickeln, was praktisch kaum geht. Schönes Beispiel dafür, dass die saubere Theorie (ex tunc) in der Praxis manchmal angepasst wird.
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!
Letzte Beiträge
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-

-
Betriebsrat gründen – ab welcher Betriebsgröße geht das, und wo muss der Arbeitgeber wirklich mitziehen? 3
- Jonas91
6. August 2026 um 17:05 - Rechtswissenschaften
- Jonas91
7. August 2026 um 09:15
-
- Antworten
- 3
- Zugriffe
- 103
3
-
-
-

-
Abmahnung im Arbeitsrecht – muss der Arbeitgeber vor einer verhaltensbedingten Kündigung immer erst abmahnen? 3
- Jonas91
2. August 2026 um 17:20 - Rechtswissenschaften
- Jonas91
3. August 2026 um 06:40
-
- Antworten
- 3
- Zugriffe
- 93
3
-
-
-

-
Verbraucher oder Unternehmer (§§ 13, 14 BGB) – warum hängt so viel an dieser Einordnung? 2
- MarieLpz
31. Juli 2026 um 16:55 - Rechtswissenschaften
- MarieLpz
1. August 2026 um 06:50
-
- Antworten
- 2
- Zugriffe
- 90
2
-
-
-

-
Kaufmannseigenschaft nach HGB (§§ 1–6) – wer ist eigentlich Kaufmann, und warum ist das so wichtig? 3
- JaninaBWL
27. Juli 2026 um 19:20 - Rechtswissenschaften
- JaninaBWL
29. Juli 2026 um 08:05
-
- Antworten
- 3
- Zugriffe
- 111
3
-
-
-

-
Mängelrüge beim Handelskauf (§377 HGB) – bis wann muss ich reklamieren, sonst gilt die Ware als genehmigt? 3
- Jonas91
24. Juli 2026 um 14:20 - Rechtswissenschaften
- Jonas91
26. Juli 2026 um 06:30
-
- Antworten
- 3
- Zugriffe
- 108
3
-
-
-

-
Formvorschriften im BGB – wann reicht der Handschlag und wann muss es schriftlich oder notariell sein? 3
- OleNordwind
21. Juli 2026 um 19:15 - Rechtswissenschaften
- OleNordwind
23. Juli 2026 um 07:05
-
- Antworten
- 3
- Zugriffe
- 130
3
-
-
-

-
Prokura vs. Handlungsvollmacht - was darf ein Prokurist eigentlich, und was nicht? 2
- PhilBWL
19. Juli 2026 um 15:25 - Rechtswissenschaften
- PhilBWL
19. Juli 2026 um 20:15
-
- Antworten
- 2
- Zugriffe
- 119
2
-
-
-

-
Bürgschaft übernehmen – wann und wie hafte ich wirklich? (selbstschuldnerisch vs. Einrede der Vorausklage) 2
- Basti92
17. Juli 2026 um 19:15 - Rechtswissenschaften
- Basti92
17. Juli 2026 um 21:50
-
- Antworten
- 2
- Zugriffe
- 107
2
-
-
-

-
Widerrufsrecht beim Online-Kauf – ab wann laufen die 14 Tage eigentlich, und wer zahlt die Rücksendung? 2
- Sophie99
14. Juli 2026 um 14:35 - Rechtswissenschaften
- Sophie99
14. Juli 2026 um 18:45
-
- Antworten
- 2
- Zugriffe
- 133
2
-
-
-

-
Neues Handy ist defekt – in welcher Reihenfolge kann ich was verlangen? (Mängelrechte) 2
- MarieLpz
12. Juli 2026 um 16:50 - Rechtswissenschaften
- MarieLpz
13. Juli 2026 um 06:55
-
- Antworten
- 2
- Zugriffe
- 119
2
-