Ich sitze gerade an einer Fallstudie (eigentlich fachfremd für mich, bei uns im HR-Master kommt sowas am Rande auch vor) und komme bei der Abgrenzung Verbraucher/Unternehmer nach § 13 bzw. § 14 BGB nicht so richtig weiter. Die Person im Fall ist eigentlich angestellt, übt aber nebenbei eine freiberufliche Tätigkeit aus, und der Kauf (es geht um ein Notebook) soll teils privat, teils für die freiberufliche Arbeit genutzt werden.
Ich hab bisher verstanden, dass es auf den objektiven Zweck des Geschäfts ankommt und nicht darauf, was die Person subjektiv denkt. Aber bei gemischter Nutzung tue ich mich schwer:
- Gibt es da eine feste Prozentgrenze, ab wann es als überwiegend gewerblich/freiberuflich gilt?
- Kommt es darauf an, was für den Verkäufer erkennbar war (z. B. Lieferadresse, Rechnung an Privatperson vs. Steuernummer angegeben)?
- Oder zählt am Ende doch die überwiegende tatsächliche Nutzung, unabhängig davon, ob der Verkäufer das wissen konnte?
Hat jemand von euch das mal sauber durchdekliniert oder kennt dazu Rechtsprechung, die das greifbar macht?