Hallo zusammen, bei uns im Betrieb kursiert die Regel „drei Abmahnungen, dann kann gekündigt werden“. Im Modul Arbeitsrecht habe ich jetzt aber nichts von einer festen Zahl gefunden.
Also: Muss vor einer verhaltensbedingten Kündigung immer abgemahnt werden? Und wenn ja – warum eigentlich? Mir ist die dahinterliegende Begründung wichtiger als die Regel, weil ich das Ganze in der Prüfung erklären können muss.
Danke schon mal! 🙏