Hallo zusammen, ich hänge an einer Aufgabe zum Handelsrecht und habe gleichzeitig einen echten Fall aus der Arbeit. Bei uns kam letzte Woche eine Lieferung Material rein, bei der ein Teil beschädigt war. Ein Kollege meinte, im Geschäftsverkehr müsse man sofort rügen, sonst sei der Anspruch weg – privat hätte man dagegen zwei Jahre Zeit.
Jetzt bin ich verunsichert: Wie schnell ist „unverzüglich“ nach §377 HGB wirklich? Und was ist mit Mängeln, die man erst nach ein paar Tagen im Betrieb entdeckt? Gilt das überhaupt, wenn ich privat etwas bestelle? 🤔