Hallo zusammen, im Handelsrecht kamen gerade Prokura und Handlungsvollmacht dran und ich krieg die beiden nicht sauber auseinander. Beide sind ja irgendwie Vollmachten für Angestellte eines Kaufmanns.
Kann mir jemand erklären, worin der Kernunterschied liegt und wo die Grenzen der Prokura sind? Ein Prokurist kann doch nicht wirklich alles, oder?