Hallo, in Recht behandeln wir gerade die Verbrauchereigenschaft, und ich merke, dass ich die Tragweite unterschätzt habe. Im Skript stehen zwei recht kurze Paragrafen, aber in fast jedem Fall danach wird zuerst gefragt, ob ein Verbraucher beteiligt ist.
Zwei konkrete Fragen dazu:
- Ich verkaufe ab und zu Sachen über Kleinanzeigen. Bin ich dabei irgendwann Unternehmerin? Ab wie vielen Verkäufen?
- Was passiert eigentlich mit dem Satz „Privatverkauf, keine Garantie, keine Rücknahme“ – gilt der immer, oder ist das nur Folklore?
Und allgemein: Woran genau macht man die Einordnung fest, wenn jemand beides ist – zum Beispiel eine Selbständige, die einen Laptop kauft, den sie halb beruflich und halb privat nutzt?