Servus, bei uns im Betrieb (etwa 30 Leute, Vertrieb und Lager) kommt seit ein paar Wochen das Thema Betriebsrat auf. Die Geschäftsführung sagt, dafür seien wir „viel zu klein“ und das müsse man ohnehin gemeinsam beschließen.
Ich studiere nebenbei BWL und habe Arbeitsrecht erst im nächsten Semester, deshalb frage ich hier:
- Stimmt das mit der Betriebsgröße?
- Muss die Geschäftsführung einer Wahl zustimmen?
- Und was kann so ein Gremium am Ende überhaupt bewirken – oder darf es nur Vorschläge machen?
Mir geht es weniger um Stimmung im Betrieb als darum, die Rechtslage einmal sauber zu verstehen. Danke schon mal!