Study-Board.de
  1. Magazin
    1. Hochschulen
    2. Häufige Fragen
  2. Forum
    1. Dashboard
    2. Unerledigte Themen
    3. Datenbanken
    4. Semantische Suche
  3. Mediathek
  4. Umfragen
  5. Studium
    1. Welches Fernstudium?
    2. Hochschulfinder
    3. Studiengänge
    4. Hochschulen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Galerie
  • Datenbank-Einträge
  • Umfragen
  • Erweiterte Suche
  1. Study-Board.de
  2. Forum
  3. Fachforen Wirtschaftswissenschaften
  4. Rechtswissenschaften
Anzeige
SGD Fernstudium – WM-Vorteile 2026

Betriebsrat gründen – ab welcher Betriebsgröße geht das, und wo muss der Arbeitgeber wirklich mitziehen?

  • Jonas91
  • 6. August 2026 um 17:05
  • Unerledigt
  • Jonas91
    BWL · Fernstudium
    Beiträge
    29
    • 6. August 2026 um 17:05
    • #1

    Servus, bei uns im Betrieb (etwa 30 Leute, Vertrieb und Lager) kommt seit ein paar Wochen das Thema Betriebsrat auf. Die Geschäftsführung sagt, dafür seien wir „viel zu klein“ und das müsse man ohnehin gemeinsam beschließen.

    Ich studiere nebenbei BWL und habe Arbeitsrecht erst im nächsten Semester, deshalb frage ich hier:

    • Stimmt das mit der Betriebsgröße?
    • Muss die Geschäftsführung einer Wahl zustimmen?
    • Und was kann so ein Gremium am Ende überhaupt bewirken – oder darf es nur Vorschläge machen?

    Mir geht es weniger um Stimmung im Betrieb als darum, die Rechtslage einmal sauber zu verstehen. Danke schon mal!

  • BWL-Ratgeber auf Study-Board
    BWL-Fernstudium 2026 im Vergleich →Was kostet das BWL-Fernstudium? →
  • AnjaRecht
    Wirtschaftsrecht
    Beiträge
    27
    • 6. August 2026 um 18:50
    • #2

    Die Aussage der Geschäftsführung ist in beiden Punkten falsch, und beides steht ziemlich weit vorne im Gesetz.

    Zur Betriebsgröße: Nach § 1 BetrVG werden Betriebsräte in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt, von denen drei wählbar sind. Mit 30 Beschäftigten seid ihr weit darüber. Die Größe des Gremiums richtet sich dann nach § 9 BetrVG: bei 5 bis 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern eine Person, bei 21 bis 50 sind es drei Mitglieder. Bei euch also ein dreiköpfiger Betriebsrat.

    Zur Zustimmung: Die Wahl ist ausschließlich Sache der Belegschaft. Der Arbeitgeber hat kein Zustimmungs-, Vorschlags- oder Vetorecht; er darf die Wahl weder behindern noch beeinflussen – das ist nach § 119 BetrVG sogar strafbewehrt. Eingeleitet wird sie über eine Betriebsversammlung, die einen Wahlvorstand wählt (§ 17 BetrVG); passiert das nicht, kann das Arbeitsgericht auf Antrag einen Wahlvorstand bestellen. Für Betriebe bis 100 Arbeitnehmer gilt das vereinfachte Wahlverfahren nach § 14a BetrVG.

    Zur Wirkungsmacht – das ist der eigentlich spannende Teil, weil die Beteiligung gestuft ist:

    • Erzwingbare Mitbestimmung (§ 87 BetrVG) in sozialen Angelegenheiten: Hier geht ohne den Betriebsrat nichts. Dazu zählen Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Lage der Pausen, Überstunden und Kurzarbeit, Urlaubsgrundsätze, betriebliche Lohngestaltung – und, praktisch besonders wichtig, technische Einrichtungen, die zur Überwachung von Verhalten oder Leistung geeignet sind (§ 87 Abs. 1 Nr. 6): Zeiterfassung, GPS im Firmenwagen, viele Software-Systeme. Einigt man sich nicht, entscheidet die Einigungsstelle (§ 76) – und deren Spruch ersetzt die Einigung.
    • Anhörung und Mitwirkung: Vor jeder Kündigung ist der Betriebsrat anzuhören (§ 102). Unterbleibt die Anhörung, ist die Kündigung unwirksam – nicht bloß fehlerhaft. Bei personellen Einzelmaßnahmen wie Einstellung oder Versetzung kommt in Betrieben mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern § 99 dazu, wobei die Zustimmung nur aus den im Gesetz aufgezählten Gründen verweigert werden darf.
    • Wirtschaftliche Angelegenheiten: Hier gibt es im Kern nur Unterrichtung und Beratung. Bei einer Betriebsänderung nach §§ 111 ff. sind Interessenausgleich (zu verhandeln, aber nicht erzwingbar) und Sozialplan (erzwingbar) das Instrument.

    Als Merkformel für die Prüfung: § 87 = Zustimmung nötig · § 102 = Anhörung nötig · § 111 = Verhandlung nötig.

  • DieJulia
    Master BWL
    Beiträge
    26
    • 6. August 2026 um 20:45
    • #3

    Anja hat die Rechtslage komplett – ich hänge die Praxisseite an, vor allem das, was ein Betriebsrat nicht kann. Denn die Erwartungen liegen in beide Richtungen oft daneben:

    • Eine einzelne Kündigung verhindern kann er nicht. Er kann nach § 102 Abs. 3 widersprechen – das führt bei fristgerechter Klage zum Weiterbeschäftigungsanspruch bis zum Ende des Verfahrens, hebt die Kündigung aber nicht auf. Über die Wirksamkeit entscheidet das Arbeitsgericht.
    • Einzelgehälter verhandelt er nicht. Mitbestimmt sind die Grundsätze der Entlohnung und das Verteilungssystem (§ 87 Abs. 1 Nr. 10), nicht dein persönliches Gehalt.
    • Der Tarifvorrang begrenzt vieles: Die Mitbestimmung nach § 87 greift nur, „soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht“. Und § 77 Abs. 3 sperrt Betriebsvereinbarungen zu Themen, die üblicherweise tariflich geregelt werden. Das ist in Klausuren ein Lieblingsfallstrick.

    Umgekehrt wird die Wirkung von Betriebsvereinbarungen unterschätzt: Sie gelten nach § 77 Abs. 4 unmittelbar und zwingend für alle Beschäftigten – wie ein kleines Betriebsgesetz, ohne dass jemand einzeln zustimmen müsste. Für die Personalarbeit ist das oft ein Vorteil, weil man eine Regelung einmal sauber trifft, statt sie in 200 Einzelverträge zu schreiben.

    Kostenseite, weil das erfahrungsgemäß die eigentliche Sorge der Geschäftsführung ist: Die Kosten des Betriebsrats trägt nach § 40 BetrVG der Arbeitgeber – Schulungen, Räume, Sachmittel. Betriebsratsarbeit findet grundsätzlich während der Arbeitszeit statt, vollständige Freistellungen gibt es aber erst ab 200 Arbeitnehmern. Bei 30 Leuten reden wir also über einige Schulungstage im Jahr, nicht über eine neue Abteilung.

    Und der Punkt, den ich Geschäftsführungen immer nenne: Der häufigste teure Fehler ist die Einführung neuer Software oder Zeiterfassung ohne Beteiligung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6. Das endet regelmäßig mit Unterlassungsverfahren – deutlich unangenehmer als eine Verhandlung vorher.

  • KevinFernuni
    FernUni Hagen
    Beiträge
    32
    • 7. August 2026 um 09:15
    • #4

    Für dein nächstes Semester noch die Einordnung, an der in der Klausur überraschend viele scheitern: Es gibt zwei völlig verschiedene Ebenen der Mitbestimmung, und die werden gern vermischt.

    • Betriebliche Mitbestimmung (Betriebsverfassung, BetrVG): Betriebsrat, Ebene des Betriebs, Themen des Arbeitsalltags. Darum geht es hier im Thread.
    • Unternehmensmitbestimmung: Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, Ebene des Unternehmens. Nach dem Drittelbeteiligungsgesetz ab in der Regel mehr als 500 Arbeitnehmern ein Drittel der Sitze, nach dem Mitbestimmungsgesetz ab in der Regel mehr als 2.000 Arbeitnehmern paritätisch – mit dem Doppelstimmrecht des Aufsichtsratsvorsitzenden bei Patt.

    Wenn eine Aufgabe also 30 oder 300 Beschäftigte nennt, ist die Unternehmensmitbestimmung schlicht kein Thema, egal wie verlockend der Begriff klingt.

    Ein Aufbauschema, mit dem ich Fälle zu dem Komplex durchgehe:

    1. Ist überhaupt ein Beteiligungstatbestand einschlägig – und welcher Paragraf?
    2. Welche Intensität hat er: bloße Information, Anhörung, Beratung, Zustimmungserfordernis oder sogar Initiativrecht des Betriebsrats?
    3. Welche Rechtsfolge hat ein Verstoß: Unwirksamkeit der Maßnahme, Unterlassungsanspruch, Einigungsstelle, Ordnungswidrigkeit?

    Damit bekommt man auch unbekannte Konstellationen sortiert. Und noch ein Klassiker am Rande: Die Schwellenwerte des Kündigungsschutzgesetzes (Kleinbetriebsklausel, mehr als zehn Arbeitnehmer) haben mit den Schwellen des BetrVG nichts zu tun – zwei Gesetze, zwei Zählweisen. Wer die verwechselt, verliert in der Klausur mehr Punkte als durch jeden inhaltlichen Fehler.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen Anmelden

Letzte Beiträge

    1. Thema
    2. Antworten
    3. Letzte Antwort
    1. Betriebsrat gründen – ab welcher Betriebsgröße geht das, und wo muss der Arbeitgeber wirklich mitziehen? 3

      • Jonas91
      • 6. August 2026 um 17:05
      • Rechtswissenschaften
      • Jonas91
      • 7. August 2026 um 09:15
    2. Antworten
      3
      Zugriffe
      5
      3
    3. KevinFernuni

      7. August 2026 um 09:15
    1. Abmahnung im Arbeitsrecht – muss der Arbeitgeber vor einer verhaltensbedingten Kündigung immer erst abmahnen? 3

      • Jonas91
      • 2. August 2026 um 17:20
      • Rechtswissenschaften
      • Jonas91
      • 3. August 2026 um 06:40
    2. Antworten
      3
      Zugriffe
      56
      3
    3. DieJulia

      3. August 2026 um 06:40
    1. Verbraucher oder Unternehmer (§§ 13, 14 BGB) – warum hängt so viel an dieser Einordnung? 2

      • MarieLpz
      • 31. Juli 2026 um 16:55
      • Rechtswissenschaften
      • MarieLpz
      • 1. August 2026 um 06:50
    2. Antworten
      2
      Zugriffe
      70
      2
    3. Meike_HR

      1. August 2026 um 06:50
    1. Kaufmannseigenschaft nach HGB (§§ 1–6) – wer ist eigentlich Kaufmann, und warum ist das so wichtig? 3

      • JaninaBWL
      • 27. Juli 2026 um 19:20
      • Rechtswissenschaften
      • JaninaBWL
      • 29. Juli 2026 um 08:05
    2. Antworten
      3
      Zugriffe
      90
      3
    3. DieJulia

      29. Juli 2026 um 08:05
    1. Mängelrüge beim Handelskauf (§377 HGB) – bis wann muss ich reklamieren, sonst gilt die Ware als genehmigt? 3

      • Jonas91
      • 24. Juli 2026 um 14:20
      • Rechtswissenschaften
      • Jonas91
      • 26. Juli 2026 um 06:30
    2. Antworten
      3
      Zugriffe
      92
      3
    3. DieJulia

      26. Juli 2026 um 06:30
    1. Formvorschriften im BGB – wann reicht der Handschlag und wann muss es schriftlich oder notariell sein? 3

      • OleNordwind
      • 21. Juli 2026 um 19:15
      • Rechtswissenschaften
      • OleNordwind
      • 23. Juli 2026 um 07:05
    2. Antworten
      3
      Zugriffe
      112
      3
    3. DieJulia

      23. Juli 2026 um 07:05
    1. Prokura vs. Handlungsvollmacht - was darf ein Prokurist eigentlich, und was nicht? 2

      • PhilBWL
      • 19. Juli 2026 um 15:25
      • Rechtswissenschaften
      • PhilBWL
      • 19. Juli 2026 um 20:15
    2. Antworten
      2
      Zugriffe
      94
      2
    3. Meike_HR

      19. Juli 2026 um 20:15
    1. Bürgschaft übernehmen – wann und wie hafte ich wirklich? (selbstschuldnerisch vs. Einrede der Vorausklage) 2

      • Basti92
      • 17. Juli 2026 um 19:15
      • Rechtswissenschaften
      • Basti92
      • 17. Juli 2026 um 21:50
    2. Antworten
      2
      Zugriffe
      91
      2
    3. Meike_HR

      17. Juli 2026 um 21:50
    1. Widerrufsrecht beim Online-Kauf – ab wann laufen die 14 Tage eigentlich, und wer zahlt die Rücksendung? 2

      • Sophie99
      • 14. Juli 2026 um 14:35
      • Rechtswissenschaften
      • Sophie99
      • 14. Juli 2026 um 18:45
    2. Antworten
      2
      Zugriffe
      108
      2
    3. Basti92

      14. Juli 2026 um 18:45
    1. Neues Handy ist defekt – in welcher Reihenfolge kann ich was verlangen? (Mängelrechte) 2

      • MarieLpz
      • 12. Juli 2026 um 16:50
      • Rechtswissenschaften
      • MarieLpz
      • 13. Juli 2026 um 06:55
    2. Antworten
      2
      Zugriffe
      101
      2
    3. Meike_HR

      13. Juli 2026 um 06:55
Anzeige
SGD Fernstudium – WM-Vorteile 2026: 10 % auf über 100 Kurse

Registrierung

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen

Lernhilfen & Ratgeber

Geprüfte Wegweiser für Studium & Fernstudium:

  • 🎓 BWL-Fernstudium: Anbieter-Vergleich 2026
  • 📝 Einsendeaufgaben-Hilfe (SGD, ILS & Co.)
  • 🏫 Fernstudium-Anbieter & Erfahrungen
  • 📚 Studium Allgemein
  • ❓ Häufige Fragen: Fernstudium
Anzeige · Fernstudium-Anbieter
Hochschule FreseniusTIPPInfomaterial zu Fernstudien kostenlos anfordernSGD – Studiengemeinschaft DarmstadtTraditionsreiche Fernschule – 4 Wochen kostenlos testenILS FernschuleDeutschlands größte Fernschule – 4 Wochen gratis testenWilhelm Büchner HochschuleTechnik-Fernstudium, staatlich anerkanntFernakademieGeprüftes Fernstudium, jederzeit startenEHiP100 % digitales Studium, auch ohne Abitur
Partnerlinks – für dich kostenlos.

Beliebte Studienthemen

BWL VWL Rechnungswesen Steuerlehre Mathe & Statistik Wirtschaftsrecht Wirtschaftsinformatik Wirtschaftswissenschaften Einsendeaufgaben Fernstudium-Anbieter

Letzte Beiträge

  1. Betriebsrat gründen – ab welcher Betriebsgröße geht das, und wo muss der Arbeitgeber wirklich mitziehen?

    KevinFernuni
    7. August 2026 um 09:15
  2. Abmahnung im Arbeitsrecht – muss der Arbeitgeber vor einer verhaltensbedingten Kündigung immer erst abmahnen?

    DieJulia
    3. August 2026 um 06:40
  3. Verbraucher oder Unternehmer (§§ 13, 14 BGB) – warum hängt so viel an dieser Einordnung?

    Meike_HR
    1. August 2026 um 06:50
  4. Kaufmannseigenschaft nach HGB (§§ 1–6) – wer ist eigentlich Kaufmann, und warum ist das so wichtig?

    DieJulia
    29. Juli 2026 um 08:05
  5. Mängelrüge beim Handelskauf (§377 HGB) – bis wann muss ich reklamieren, sonst gilt die Ware als genehmigt?

    DieJulia
    26. Juli 2026 um 06:30
Anzeige · Studentenrabatt
📰 Studenten lesen billigerZeitungs- & Zeitschriften-Abos für Studierende – bis −75 %. SPIEGEL, DIE ZEIT, Handelsblatt, Wirtschaftswoche & Über 1.000 Titel.Zu den Studenten-Abos →
Partnerlink – für dich kostenlos.

Statistiken

Themen
59.167
Beiträge
114.130
Bilder
1
Videos
0
Mitglieder
37.058
Meiste Benutzer online
17.968
Neuestes Mitglied
MalteKramer22
  1. Impressum
    1. Datenschutzerklärung
    2. Verhaltenskodex
      1. Learn to Post
  2. Mediadaten
  3. Kontakt
  4. Presse

Über Study-Board.de

Study-Board.de ist eine der größten deutschen Communities rund ums Studium – mit über 37.000 Mitgliedern und mehr als 112.000 Beiträgen. Hier findest du Hilfe bei Einsendeaufgaben (SGD, ILS & Co.), verständliche Erklärungen zu BWL- und VWL-Fachbegriffen, Skripte, Klausurtipps und echte Erfahrungen zu Fernstudium-Anbietern wie IU, AKAD und Euro-FH.

Forum, Ratgeber und Linkdatenbank – Lernen, Austausch und gegenseitige Hilfe an einem Ort. Unabhängig und von Studierenden für Studierende.

Community-Software: WoltLab Suite™