Deine Kommilitonin hat einen guten Riecher – so wie du es beschreibst, spricht einiges für eine abhängige Beschäftigung. Aber der Reihe nach, damit du es für die Klausur und für dich sauber prüfen kannst.
1. Das Etikett entscheidet nicht. Ob jemand Arbeitnehmer oder Selbstständiger ist, richtet sich nicht danach, wie der Vertrag heißt, sondern danach, wie das Verhältnis tatsächlich gelebt wird. Das steht ausdrücklich in § 611a BGB: Arbeitnehmer ist, wer weisungsgebunden, fremdbestimmt und in persönlicher Abhängigkeit arbeitet; maßgeblich ist eine Gesamtbetrachtung, und widerspricht die tatsächliche Durchführung dem Vertrag, zählt die Durchführung. Das Sozialversicherungsrecht hat mit § 7 Abs. 1 SGB IV eine Parallelnorm: Beschäftigung ist nichtselbstständige Arbeit, Anhaltspunkte sind eine Tätigkeit nach Weisungen und die Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.
2. Die typischen Prüfkriterien – kein einzelnes entscheidet allein, es kommt aufs Gesamtbild an:
- Weisungsgebundenheit nach Zeit, Ort und Art der Arbeit – feste Kernzeiten und ein tägliches Pflicht-Stand-up sind hier ein deutliches Signal.
- Eingliederung in die Organisation: Firmen-E-Mail, Teil des Teams, Urlaubsabsprache wie bei den Angestellten.
- Unternehmerisches Risiko: Setzt du eigenes Kapital oder eigene Arbeitsmittel ein? Kannst du Verlust machen? Bestimmst du deinen Preis?
- Freie Verfügung über die eigene Arbeitskraft: Darfst du Aufträge ablehnen, Hilfskräfte einsetzen, für andere arbeiten?
- Auftreten am Markt: eigene Website, mehrere Auftraggeber, Werbung für die eigene Leistung.
Bei dir sind die ersten beiden Punkte klar erfüllt, die letzten drei eher nicht. Das ist ziemlich genau das Lehrbuchbild der Scheinselbstständigkeit: formal selbstständig, tatsächlich beschäftigt.
3. Wie man Klarheit bekommt: Es gibt das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Clearingstelle). Den Antrag können beide Seiten stellen, und das Ergebnis ist dann verbindlich. Wenn eine Agentur auf dem Freelancer-Modell besteht, aber keinen Statusantrag stellen will, sagt das auch schon etwas.
4. Wen es trifft: Das Hauptrisiko liegt beim Auftraggeber – das kann Meike aus der HR-Praxis sicher noch konkreter machen. Als Klausur-Merksatz: Wer Arbeitnehmer ist, bestimmt die Wirklichkeit, nicht der Vertrag.