Hallo zusammen, ich habe eine Frage aus aktuellem Anlass, die aber auch zu unserem Arbeitsrecht-Heft passt. In meinem neuen Vertrag steht:
- Probezeit sechs Monate, Kündigungsfrist in dieser Zeit zwei Wochen
- danach „drei Monate zum Quartalsende – beidseitig“
Im Skript steht als gesetzliche Grundfrist aber „vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende“. Jetzt bin ich unsicher: Darf im Vertrag einfach etwas anderes stehen als im Gesetz? Und gelten die drei Monate zum Quartalsende dann wirklich auch für mich, wenn ich selbst kündigen will? Das wären ja im ungünstigsten Fall fast sechs Monate Wartezeit. 😕