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Beiträge von MarieLpz

  • Freistellungsauftrag vergessen – hole ich mir die 25 % Kapitalertragsteuer über die Steuererklärung zurück?

    • MarieLpz
    • 11. September 2026 um 20:20

    Hallo ihr Lieben,

    ich habe eine Frage, bei der ich mich ein bisschen dumm vorkomme, aber ich habe es einfach nie verstanden.

    Ich habe seit zwei Jahren einen kleinen Sparplan und dieses Jahr zum ersten Mal nennenswerte Zinsen bzw. eine Ausschüttung bekommen. Auf dem Auszug steht, dass die Bank Kapitalertragsteuer, Soli und Kirchensteuer einbehalten hat – zusammen ein gutes Viertel. Eine Kollegin meinte daraufhin: „Du hast bestimmt keinen Freistellungsauftrag gestellt, selber schuld.“ 😅

    Stimmt, habe ich nicht. Jetzt meine Fragen:

    • Ist das Geld jetzt weg, oder kann ich mir das über die Steuererklärung zurückholen?
    • Ich studiere neben der Arbeit und verdiene nicht viel – spielt mein niedriges Einkommen dabei eine Rolle?
    • Und was mache ich fürs nächste Jahr richtig?

    Vielen Dank schon mal!

  • Einsendeaufgaben als Klausurvorbereitung nutzen – oder sind die dafür zu einfach?

    • MarieLpz
    • 4. September 2026 um 16:10

    Hallo ihr Lieben,

    ich habe hier einen Ordner mit ungefähr zwölf korrigierten Einsendeaufgaben liegen, alle mit Kommentaren vom Korrektor, und in sechs Wochen steht meine erste größere Klausur an.

    Jetzt frage ich mich, ob mir die Aufgaben beim Lernen überhaupt helfen. Beim Bearbeiten hatte ich ja das Heft offen, konnte in Ruhe formulieren und mir Zeit lassen – das hat mit einer Klausur unter Zeitdruck wenig zu tun. Eine aus meiner Lerngruppe meinte, Einsendeaufgaben seien „bewusst einfacher“ und man solle lieber mit Altklausuren arbeiten.

    Wie handhabt ihr das? Nutzt ihr eure alten Einsendeaufgaben aktiv zur Vorbereitung, und wenn ja, wie genau? Einfach nochmal durchlesen kommt mir zu passiv vor, aber alles komplett neu zu bearbeiten schaffe ich zeitlich nicht. 🌱

  • Fernstudium verlängern oder pausieren – wie läuft das ab, was kostet es, und wann muss ich mich entscheiden?

    • MarieLpz
    • 3. September 2026 um 07:25

    Zum Formalen hat Markus alles gesagt, ich schreibe zur Entscheidung selbst – ich habe nämlich pausiert und würde es heute anders machen.

    Erst drosseln, dann pausieren. Der Wiedereinstieg nach einer kompletten Pause ist der teuerste Teil der ganzen Sache, und zwar nicht in Euro. Nach vier Monaten Nichts war ich fachlich nicht nur da, wo ich aufgehört hatte, sondern deutlich dahinter – und die Gewohnheit, mich überhaupt hinzusetzen, war komplett weg. Die hat mich mehr Kraft gekostet als der Stoff.

    Was beim zweiten Mal funktioniert hat, war ein Minimalmodus statt einer Pause: ein einziges Heft im Quartal, feste 90 Minuten am Sonntagvormittag, sonst nichts. Und kein schlechtes Gewissen wegen der anderen Module, weil ich es mir bewusst so gesetzt hatte. Das Studium läuft dann langsam – aber es läuft, und der Kopf bleibt drin.

    Falls du dich doch fürs Aussetzen entscheidest, drei Dinge, die ich beim ersten Mal falsch gemacht habe:

    • Feste Rückkehr in den Kalender, mit Datum, nicht „im Frühjahr“. Am besten zwei Termine: einen zum Wiedereinstieg und zwei Wochen vorher einen zum Sortieren.
    • Angefangene Aufgaben vorher abschließen und einreichen. Halbfertige Einsendeaufgaben überleben eine Pause nicht – nach drei Monaten verstehst du deine eigenen Notizen nicht mehr und fängst von vorn an.
    • Angemeldete Prüfungen aktiv abmelden, statt sie verfallen zu lassen. Nicht angetretene Prüfungen zählen je nach Ordnung als Fehlversuch – das wäre der ärgerlichste Weg, sich einen Versuch zu verbrennen.

    Und noch etwas, das mir damals niemand gesagt hat: Schreib dir vor der Pause zehn Zeilen auf – wo du inhaltlich stehst, welches Heft als Nächstes dran ist und was zuletzt schwer war. Dieser Zettel ist beim Wiedereinstieg mehr wert als alle Zusammenfassungen zusammen.

    Dass du das jetzt aktiv regelst, statt es schleifen zu lassen, ist übrigens genau richtig – die meisten Abbrüche passieren nicht durch eine Entscheidung, sondern durch monatelanges Nichts. 🌱

  • Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag – gilt in der Probezeit wirklich immer „zwei Wochen“?

    • MarieLpz
    • 1. September 2026 um 18:20

    Hallo zusammen, ich habe eine Frage aus aktuellem Anlass, die aber auch zu unserem Arbeitsrecht-Heft passt. In meinem neuen Vertrag steht:

    • Probezeit sechs Monate, Kündigungsfrist in dieser Zeit zwei Wochen
    • danach „drei Monate zum Quartalsende – beidseitig“

    Im Skript steht als gesetzliche Grundfrist aber „vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende“. Jetzt bin ich unsicher: Darf im Vertrag einfach etwas anderes stehen als im Gesetz? Und gelten die drei Monate zum Quartalsende dann wirklich auch für mich, wenn ich selbst kündigen will? Das wären ja im ungünstigsten Fall fast sechs Monate Wartezeit. 😕

  • Muss ich die Studienhefte in der vorgegebenen Reihenfolge bearbeiten – oder darf ich eins überspringen?

    • MarieLpz
    • 30. August 2026 um 21:15

    Guten Abend 🌱 Ich hänge seit über zwei Wochen an einem Heft fest. Nicht, weil mir die Zeit fehlt, sondern weil mich das Thema komplett ausbremst – ich mache den Ordner auf, lese zwei Seiten und klappe ihn wieder zu. Daneben liegt das nächste Heft, das mich ehrlich gesagt viel mehr interessiert.

    Deshalb die Frage an die Erfahreneren hier: Muss ich die Einsendeaufgaben in der Reihenfolge der Heftnummern einschicken? Verliere ich etwas, wenn ich eins vorziehe und das andere später nachreiche – bei der Korrektur, bei der Prüfungszulassung oder im Studienplan?

    Ich will mich nicht rausreden, ich will nur nicht, dass der ganze Monat draufgeht, weil ich an einem Heft klebe.

  • Lorenzkurve und Gini-Koeffizient – wie lese ich die Kurve, und was sagt der Wert wirklich aus?

    • MarieLpz
    • 26. August 2026 um 15:50

    Hallo ihr Lieben 🌱 Bei mir steht gerade das Thema Einkommensverteilung an, und da tauchen ständig Lorenzkurve und Gini-Koeffizient auf. Die Grafik mit der Diagonalen und der durchhängenden Kurve habe ich vor Augen, aber:

    • Was steht eigentlich genau auf den beiden Achsen?
    • Wie lese ich aus so einer Kurve eine konkrete Aussage ab?
    • Und was bedeutet ein Gini von z. B. 0,3 im Vergleich zu 0,5 – ist das viel?

    Ich möchte das nicht nur auswendig können, sondern verstehen, was ich da eigentlich messe. Danke schon mal!

  • Zitieren in der ersten Hausarbeit – was muss ich belegen, und was gilt als Allgemeinwissen?

    • MarieLpz
    • 25. August 2026 um 06:50

    Willkommen im Club, das ging mir bei meiner ersten Arbeit exakt genauso 😄 Zwei Faustregeln haben mir damals sehr geholfen.

    Regel 1 – Belegt wird alles, was nicht von dir stammt. Egal ob wörtlich übernommen oder in eigenen Worten zusammengefasst. Der Beleg ist keine Schwäche, sondern zeigt, dass du die Diskussion kennst.

    Regel 2 – Nicht belegt werden muss, was im Fach unstrittig und in jedem Einführungswerk nachschlagbar ist. Dein Beispiel ist genau so ein Fall: dass Soziale Arbeit einen hohen Praxisanteil hat, ist Allgemeinplatz. Sobald du aber eine Zahl, eine Definition, eine Position oder eine strittige Aussage schreibst, brauchst du den Beleg. Kurz: Zahlen, Zitate, Zuspitzungen belegen.

    Zur Zitierweise: Beide Systeme sind völlig legitim.

    • Kurzbeleg im Text (Autor Jahr: Seite) – „amerikanische Zitierweise“, in den Sozialwissenschaften und der BWL der Normalfall, hält den Text schlank.
    • Vollbeleg in der Fußnote – „deutsche Zitierweise“, klassisch in Jura und Geschichte.

    Entscheidend ist nur zweierlei: Schau zuerst in den Leitfaden deines Studiengangs oder deiner Betreuung – wenn dort eine Variante vorgegeben ist, ist die Diskussion beendet. Und wenn es dir freisteht: eine Variante wählen und konsequent durchhalten. Punktabzug gibt es fast nie für „die falsche“ Zitierweise, sehr wohl aber für eine uneinheitliche.

    Noch ein Fallstrick: Vermeide Sekundärzitate („zitiert nach …“). Wenn Müller etwas von Schmidt zitiert und du das brauchst, besorg dir Schmidt. Nur wenn das Original wirklich nicht beschaffbar ist, ist „zit. n.“ vertretbar.

  • Tabellen, Grafiken und Formeln in der Einsendeaufgabe – wie beschriftet und verweist man das richtig?

    • MarieLpz
    • 24. August 2026 um 06:55

    Zu den Formeln aus eigener Erfahrung: bitte nicht als Bild. Ich hatte das anfangs auch so gemacht, und es fällt in mehreren Punkten auf – die Auflösung passt nie zur Schrift, die Größe springt, und in der PDF-Umwandlung wird es matschig. Korrigierende lesen so etwas als Zeichen, dass abgeschrieben wurde, selbst wenn du alles selbst gerechnet hast.

    Zwei Wege, die funktionieren:

    • Formeleditor (in Word über Einfügen → Formel, Kürzel Alt und =). Die ersten drei Formeln sind mühsam, danach geht es schnell, weil du Zeilen kopieren und Zahlen austauschen kannst.
    • Einfache Formeln als Textzeile, zentriert und mit Absatzabstand, z. B. „x = Kf ÷ (p − kv)“. Für Brüche, Wurzeln und Summenzeichen reicht das nicht, für den Rest ist es völlig in Ordnung – sofern du es im ganzen Dokument gleich machst.

    Was bei Rechenaufgaben mehr Punkte bringt als jede Formatierung: Ansatz, eingesetzte Zahlen, Ergebnis mit Einheit, jeweils in eigener Zeile, und ein Satz zur Deutung des Ergebnisses. Ein nackter Zahlenblock ohne Erklärung wird selbst bei richtigem Ergebnis abgewertet, weil nicht erkennbar ist, ob du es verstanden oder geraten hast.

    Und zwei Kleinigkeiten, die mich schon Punkte gekostet haben:

    1. Immer als PDF abgeben und das PDF vorher öffnen. Bei mir waren im Word einmal alle Tabellen an der richtigen Stelle und im PDF drei Seiten weiter. Der Korrektor sieht nur das PDF.
    2. Dateiname und Kopfzeile. Name, Teilnehmernummer, Heftkürzel und Seitenzahlen gehören auf jede Seite bzw. in den Dateinamen. Das ist banal, steht aber in den Richtlinien – und wird beim Abzug für „formale Mängel“ gnadenlos mitgezählt.

    Wenn du magst, schick dir die Aufgabe vor dem Abgeben selbst per Mail und schau sie am Handy an. Man sieht Layoutfehler dort erstaunlich schnell, weil das Auge nicht schon am Text klebt.

  • Nach mehreren Wochen Pause wieder ins Lernen kommen – wie schafft ihr den Neustart?

    • MarieLpz
    • 23. August 2026 um 09:50

    Zwei Ergänzungen aus meiner eigenen Zwangspause im letzten Jahr – die eine praktisch, die andere organisatorisch.

    Praktisch: Schreib dir eine Wiedereinstiegs-Notiz. Ich habe mir angewöhnt, am Ende jeder Lerneinheit drei Zeilen zu notieren – wo ich stehe, was der nächste konkrete Schritt ist und was gerade unklar war. Das klingt banal, aber genau diese Notiz macht später den Unterschied zwischen „ich schlage irgendwo auf“ und „ich weiß, wo ich weitermache“. Rückwirkend kannst du dir eine solche Notiz auch jetzt noch schreiben: eine halbe Seite dazu, was du im Juli erarbeitet hast und was als Nächstes drankam. Das ersetzt den fehlenden Faden.

    Organisatorisch: Sprich mit dem Studienservice, bevor eine Frist reißt. Das ist der Punkt, bei dem ich zu lange gebraucht habe. Die meisten Fernschulen und Hochschulen haben Möglichkeiten – kostenlose Verlängerung der Regelstudienzeit, Ruhezeit, Urlaubssemester, Verschiebung von Prüfungsterminen. Diese Optionen bekommt man in aller Regel vorher und nur selten rückwirkend. Ein Anruf kann eine Menge Druck herausnehmen, und niemand dort ist überrascht: Genau dafür gibt es die Stelle.

    Und weil du fragst, wie man die erste Woche übersteht: Bei mir war es eine kleine Lerngruppe, in der man abends kurz schreibt, was man gemacht hat – zwei Sätze, keine Rechenschaft. Das genügt erstaunlich oft, um sich abends doch noch hinzusetzen. Falls du niemanden hast, tut es auch ein Kalender mit einem Kreuz pro Lerntag; nach fünf Kreuzen will man die Reihe nicht mehr abreißen lassen.

    Und den Rest darfst du dir kürzen. Ein Plan, den du nach einer Pause aufstellst, muss nicht der ambitionierteste sein, sondern der, den du in vier Wochen noch machst. 🌱

  • Fallaufgabe statt normaler Einsendeaufgabe – wie strukturiere ich die Bearbeitung, ohne mich zu verzetteln?

    • MarieLpz
    • 7. August 2026 um 11:05

    Ich komme aus einer ganz anderen Fachrichtung (Soziale Arbeit), aber Fallaufgaben funktionieren dort nach demselben Muster – vielleicht helfen zwei Ergänzungen aus dieser Ecke.

    Der Sachverhalt enthält keine Deko. In meinen Fallaufgaben steht regelmäßig etwas wie „die Mutter meldet sich selbst“ oder „das Kind ist 15 Jahre alt“ – und genau daran hängt dann die Frage nach Freiwilligkeit, Zuständigkeit oder Beteiligungsrechten. Wenn ihr Julis Tabelle anlegt, nehmt nicht nur Zahlen auf, sondern auch Alter, Rollen, Zeitpunkte und wer was von wem erfahren hat. Bei uns entscheidet das über die halbe Bewertung, in betriebswirtschaftlichen Fällen sind es oft Vertragsdaten und Fristen.

    Auch die Fallaufgabe bleibt eine wissenschaftliche Arbeit. Belege gehören dazu, nicht nur der eigene Gedankengang. Das Studienheft ist zitierfähig, wirkt als einzige Quelle aber dünn – zwei, drei Fachtexte oder ein Gesetzeskommentar zusätzlich heben die Bewertung spürbar, weil damit die Begründung nicht nur behauptet, sondern belegt ist.

    Und ein Zeitplan, der sich bei mir bewährt hat: Rohfassung in einem Rutsch schreiben, ohne zu feilen – dann zwei Tage liegen lassen und mit Abstand überarbeiten. Beim zweiten Lesen fällt sofort auf, an welchen Stellen man Theorie referiert hat, statt den Fall zu bearbeiten. Genau das ist ja der Punkt, um den es im ganzen Thread geht 🙂

  • Anrechnung von Vorleistungen beim Wechsel ins Fernstudium – wie viel wird realistisch anerkannt?

    • MarieLpz
    • 2. August 2026 um 19:55

    Hallo ihr Lieben 🌱 ich überlege, von meiner bisherigen Hochschule in ein Fernstudium zu wechseln, und habe schon einige Semester zusammen. Dazu kommt meine Ausbildung.

    Auf den Anbieterseiten steht überall „Anrechnung möglich“, aber nie, wie viel realistisch anerkannt wird. Wie waren eure Erfahrungen? Und was muss ich einreichen, damit das überhaupt Chancen hat?

    Mir geht es vor allem darum, ob sich der Aufwand für den Antrag lohnt oder ob am Ende doch nur zwei Module rauskommen.

  • Verbraucher oder Unternehmer (§§ 13, 14 BGB) – warum hängt so viel an dieser Einordnung?

    • MarieLpz
    • 31. Juli 2026 um 16:55

    Hallo, in Recht behandeln wir gerade die Verbrauchereigenschaft, und ich merke, dass ich die Tragweite unterschätzt habe. Im Skript stehen zwei recht kurze Paragrafen, aber in fast jedem Fall danach wird zuerst gefragt, ob ein Verbraucher beteiligt ist.

    Zwei konkrete Fragen dazu:

    • Ich verkaufe ab und zu Sachen über Kleinanzeigen. Bin ich dabei irgendwann Unternehmerin? Ab wie vielen Verkäufen?
    • Was passiert eigentlich mit dem Satz „Privatverkauf, keine Garantie, keine Rücknahme“ – gilt der immer, oder ist das nur Folklore?

    Und allgemein: Woran genau macht man die Einordnung fest, wenn jemand beides ist – zum Beispiel eine Selbständige, die einen Laptop kauft, den sie halb beruflich und halb privat nutzt?

  • Beim Lesen verstehe ich alles – in der Klausur ist es weg. Woran merke ich, ob ich wirklich gelernt habe?

    • MarieLpz
    • 28. Juli 2026 um 17:15

    Hi zusammen, ein Problem, das mich seit zwei Semestern begleitet: Ich lese das Skript, markiere, nicke innerlich – alles logisch, alles klar. In der Klausur sitze ich dann vor der Frage und bekomme keine drei zusammenhängenden Sätze zustande.

    Es fühlt sich an, als würde ich mir selbst etwas vormachen, ohne es zu merken. Habt ihr eine Methode, mit der man vorher ehrlich prüfen kann, ob man den Stoff wirklich kann – und nicht nur wiedererkennt?

  • Erste Hausarbeit: Wie komme ich von einem viel zu breiten Thema zu einer sauberen Fragestellung?

    • MarieLpz
    • 26. Juli 2026 um 19:25

    Hallo ihr Lieben, ich schreibe meine erste Hausarbeit und sitze seit Tagen vor einem Thema, das ungefähr so breit ist wie ein Scheunentor. Immer wenn ich anfange zu schreiben, merke ich nach zwei Absätzen, dass ich eigentlich über etwas ganz anderes schreibe. 😅

    Wie grenzt ihr ein Thema so ein, dass daraus eine richtige Fragestellung wird? Und macht ihr zuerst die Gliederung oder erst die Literatur? Ich habe echt Respekt davor, dass am Ende alles zusammenhanglos wirkt.

  • Progressionsvorbehalt – warum kostet mich steuerfreies Elterngeld am Ende doch Steuern?

    • MarieLpz
    • 15. Juli 2026 um 14:20

    Hallo zusammen, ich habe gerade meinen Steuerbescheid aufgemacht und sitze etwas ratlos davor 😅 Ich war letztes Jahr einen Teil des Jahres in Elternzeit und habe Elterngeld bekommen. Überall stand: Elterngeld ist steuerfrei. Trotzdem soll ich jetzt nachzahlen, und im Bescheid taucht das Wort Progressionsvorbehalt auf.

    Kann mir das jemand erklären? Wenn die Leistung steuerfrei ist, wieso taucht sie dann überhaupt in der Rechnung auf? Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, wo da der Unterschied zu „doch besteuert“ liegt. Das kommt bei uns im Modul Steuerlehre auch dran, insofern würde ich es gern richtig kapieren und nicht nur ärgerlich sein 🙈

  • Neues Handy ist defekt – in welcher Reihenfolge kann ich was verlangen? (Mängelrechte)

    • MarieLpz
    • 12. Juli 2026 um 16:50

    Hallo ihr Lieben, ich habe mir vor drei Wochen ein neues Handy im Laden gekauft und jetzt lädt der Akku nicht mehr richtig. Der Verkäufer meinte gleich, ich könne „das Geld nicht einfach zurückverlangen“. Stimmt das?

    Ich blicke bei den ganzen Begriffen – Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz – überhaupt nicht durch. Kann mir jemand erklären, in welcher Reihenfolge ich was fordern kann und ob der Verkäufer recht hat? 🙈

  • Motivation im Sommer – wie haltet ihr durch, wenn alle anderen Urlaub machen?

    • MarieLpz
    • 7. Juli 2026 um 07:30

    Ich hänge mich mal dran, weil mir der Sommer auch jedes Jahr das Genick bricht. 🌞 Was bei mir am besten funktioniert, ist das „nicht null“-Prinzip: Auch an einem faulen Tag mache ich irgendwas – und sei es eine einzige Karteikarte. Dadurch reißt die Kette nicht ab, und der Wiedereinstieg am nächsten Tag ist viel leichter.

    Dazu eine kleine Belohnung nach dem Lernblock (Eisdiele, Balkon, Serie) und das Warum sichtbar am Schreibtisch – bei mir ein Zettel mit dem Abschlussziel. Motivation kommt bei mir eher nach dem Anfangen als davor.

  • Schuldnerverzug – ab wann bin ich wirklich „in Verzug“ und was heißt das für mich?

    • MarieLpz
    • 30. Juni 2026 um 20:10

    Hallo zusammen, wir haben im Modul gerade den Schuldnerverzug und ich komme mit den Voraussetzungen durcheinander. Ich dachte immer, sobald eine Rechnung überfällig ist, ist man automatisch „in Verzug“ – aber im Skript steht was von Mahnung und Ausnahmen. Kann das jemand sortieren? Und was sind eigentlich die Folgen, wenn man im Verzug ist?

  • Erste Klausurphase steht an – wie plant ihr die letzten zwei Wochen?

    • MarieLpz
    • 28. Juni 2026 um 16:30

    Und unterschätz das Drumherum nicht: genug Schlaf, raus an die Luft, feste Essenszeiten. In meiner ersten Klausurphase habe ich nächtelang durchgelernt und war am Prüfungstag völlig durch – das hat mehr gekostet, als es gebracht hat. Lieber jeden Tag konzentriert ein paar Stunden als planlos von früh bis spät. Du packst das! 🌱

  • Darf man bei Einsendeaufgaben zusammenarbeiten, oder gilt das schon als Täuschung?

    • MarieLpz
    • 24. Juni 2026 um 07:25

    Wir handhaben es in unserer Lerngruppe so: ein gemeinsames Dokument für Quellen, Gliederungsideen und Verständnisfragen – aber den eigentlichen Text schreibt jede für sich. So profitiert man vom Austausch, ohne dass die Einsendungen sich gleichen.

    Ein einfacher Eigen-Check, der mir hilft: den fertigen Absatz einmal laut vorlesen. Wenn er sich nach mir anhört und ich jeden Satz erklären könnte, sind es meine eigenen Worte. Wenn er „abgeschrieben“ klingt, schreibe ich ihn neu. 🌱

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