Hi zusammen,
mein Notebook hat nach 14 Monaten einen Defekt am Netzteilanschluss. Im Laden hieß es, die Garantie sei nach zwölf Monaten abgelaufen, da könne man nichts machen. Ich habe ein ungutes Gefühl, weil ich mich dunkel erinnere, dass es zwei verschiedene Dinge gibt – aber ich kriege die Systematik nicht zusammen.
Passenderweise hatten wir das Thema im Modul Wirtschaftsrecht, und in der Probeklausur kam ein Fall dazu vor, bei dem ich unsicher war, in welcher Reihenfolge die Ansprüche geprüft werden.
Kann mir jemand erklären:
- Was genau ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
- Was bedeutet die Sache mit den zwölf Monaten wirklich – ist da etwas dran oder ist das schlicht falsch?
- Und welche Ansprüche habe ich in welcher Reihenfolge, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt?
Danke!