Servus, ich komme aus dem Vertrieb und stolpere im Recht-Modul über den Eigentumsvorbehalt. Wir liefern ja ständig Ware „unter Eigentumsvorbehalt“ aus, aber ich hab nie richtig verstanden, was das juristisch bedeutet.
Wenn der Kunde die Ware schon hat, aber noch nicht bezahlt: Wem gehört sie dann eigentlich? Und was passiert, wenn der Kunde vorher pleitegeht – ist unsere Ware dann weg? Würde mich sowohl praktisch als auch für die Klausur interessieren.