Hallo zusammen, ich hänge gerade an einer Klausuraufgabe und komme nicht weiter. Folgender Fall:
Käufer K kauft von Privatverkäufer V einen gebrauchten Pkw für 6.000 Euro. Im Kaufvertrag steht handschriftlich: "Gekauft wie gesehen, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung". Drei Wochen später erleidet das Auto einen Motorschaden. Ein Gutachter stellt fest, dass der Defekt schon beim Kauf angelegt war.
Meine Frage: Kann K trotz des Ausschlusses irgendwelche Rechte geltend machen? Ich blicke bei dem Zusammenspiel von Mangel, Ausschluss und Arglist nicht durch. Wie geht man da methodisch ran?