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Unternehmenszusammenschlüsse

  • Davidsche
  • 11. Januar 2005 um 12:06
  • Erledigt
  • Davidsche
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    5
    • 11. Januar 2005 um 12:06
    • #1

    Hab mal ne frage zu Unternehmenszusammenschlüssen.

    Folgende Fragenstellung:

    Die Hersteller von Kugelschreibern vereinbaren, in zukunft nur noch genormte Federn zu verwenden.

    a) Welche Bezeichnung des Unternehmenszusammenschlusses liegt vor?

    b) Ist eine Absprache in der Bundesrepublik statthaft.


    Bin mir nicht sicher ob IG oder Normungskartell.


    Ich hoffe das mir jemand helfen kann.

    Es ist der steinische weg den es lohnt zu gehn.

    :)

  • Hey Gast!
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  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 11. Januar 2005 um 12:44
    • #2

    In Deutschland gilt für Kartelle das Verbotsprinzip und nicht das Missbrauchsprinzip (Kartelle sind grundsätzlich zulässig, eine Aufsicht überwacht, dass Marktmacht nicht missbraucht wird).

    Kartellrechtsfrei Kooperationen:

    • Wirtschaftliche Zusammenarbeit von Unternehmen, deren wirtschaftliche und rechtliche Selbstständigkeit weitgehend erhalten bleibt
    • Keine Wettbewerbsbeschränkungen (keine neue Marktmacht), d.h. der Zusammenschluss fällt nicht unter die Unwirksamkeitsbestimmungen (§ 1 GWB)
    • Spürbarkeitsgrenze liegt bei < 10-15 % Marktanteil, Marktpartner können auf Konkurrenten ausweichen

    Bereiche mit Sonderregelung: Landwirtschaft, Kredit- und Versicherungswirtschaft, Urheberrechtverwaltungsgesellschaften, Sport-bereich (§§ 28-31 GWB)

    So, nun zu des Pudels Kern:

    Ausnahmen bei denen § 1 GWB, also ein Kartellverbot, nicht in Kraft tritt: U.a. Normen- und Typenkartelle (§ 2 I GWB), z.B. Herstellung von genormten Produkten (nach Vereinbarung)!

    Merkmale für die Wirksamkeit von Kartellen im Sinne von §§ 2-8 GWB:

    Sie bedürfen in den Fällen §§ 2 – 4 Abs. 1, der Anmeldung. Erlaubnis gilt als erteilt, wenn die Kartellbehörde nicht innerhalb von drei Monaten widerspricht.

    Mehr gibt es dazu nicht zu sagen ;)

    Gruß

    Markus

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


    E-Mail: markus at study-board.com


    Skype und MSN auf Anfrage

  • Davidsche
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    5
    • 11. Januar 2005 um 14:11
    • #3

    Wow! danke für die schnelle antwort.

    Du hast meine Vermutung bestätigt. Hatte auch schon mal meine Chef gefragt. Allerdings waren wir nicht einer Meinung.


    So macht lernen dann wieder richtig Spass.

    Bei so einer Erklärung.

    Danke

    Es ist der steinische weg den es lohnt zu gehn.

    :)

  • René M
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    2
    • 5. Januar 2007 um 19:19
    • #4

    Hi, ich war auch bei dieser Kartellfrage stehen geblieben. Kann es sein das die § 3-8 nicht mehr gelten und das es eine Auslegungssache ist?
    Ich habe das GWB durchsucht aber keine anderen Schlüsse ziehen können. Vielleicht kan´nst du mich auf dem Pfas des richtigen lenken.

    mfg René

    [SIZE=6][FONT=comic sans ms]Man hat es nicht schwer,
    aber schwer hat es einen!![/
    FONT][/SIZE]

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