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Hilfe bei REK01 ILS

  • Bea261080
  • 12. März 2009 um 07:53
  • Erledigt
  • Bea261080
    Benutzer
    Beiträge
    52
    • 12. März 2009 um 07:53
    • #1

    Ich hätte da mal gern einen Denkanstoß, falls ich nicht ganz richtig liege. Ich hab mir jetzt die Fragen 2 a) und 2 b) so oft durchgelesen dass ich nicht mehr weiß, ob meine Lösungsansätze dazu richtig sind. Bin also verwirrt :eek: Kennt ihr bestimmt auch...
    Bei a) bin ich auf §8 eingegangen, ich habe (jetzt mal grob zusammengefasst) geschrieben, dass er auf Grund seiner beschränkten Geschäftsfähigkeit keine Verträge abschließen kann und so weiter.

    Bei b) hab ich mich auf § 108 bezogen, Einwilligung ges. Vertreters, bin auch auf die Verletztung der Aufsichtspflicht § 832 BGB und Jugendschutz, Vermögenssorge und Elterliche Sorge eingegangen.

    Für Hinweise wäre ich euch sehr dankbar!!!:yeah:

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  • mareen313
    Anfänger
    Beiträge
    7
    • 12. März 2009 um 13:04
    • #2

    hi,
    die aufgabe wurde hier schon gelöst. einfach unter suchen "rek01" eingeben und du bekommst eine schöne auswahl der bereits gelösten aufgaben.
    lg, m

  • Heike75
    Schüler
    Beiträge
    78
    • 12. März 2009 um 17:30
    • #3

    Hallo!
    Das mit den bereits vorhandenen Lösungen ist zwar richtig, aber
    man sollte sich nicht zu sehr darauf verlassen, weil hier oft auch falsche Lösungen präsentiert werden. (siehe auch bei PWI01)

    Viele Grüße
    Heike

  • volker.roesler
    Schüler
    Beiträge
    70
    • 13. März 2009 um 08:11
    • #4

    Stimmt, lieber eine Meinung zu viel einholen, als zu wenig.

    In diesem Sinne, hier das was ich geschrieben habe, wurde auch soweit als richtig erklärt:

    :cheerleader:

    a)

    Da Adolf noch nicht das 18. Lebensjahr abgeschlossen hat, gilt er nach § 106 BGB als beschränkt geschäftsfähig.

    Laut § 8 Abs. 1 BGB kann eine beschränkt geschäftsfähige Person ohne den Willen seines gesetzlichen Vertreters einen Wohnsitz weder begründen noch aufheben. Es ist Adolf daher nicht möglich, einen Wohnsitz ohne Einverständnis seiner Eltern – als gesetzliche Vertreter – woanders zu begründen.

    Seine Absicht, sich Möbel – auf Raten – zu kaufen, stößt auf ein ähnliches Problem.

    Da der Kauf der Möbel

    1.keine nach § 110 BGB aus eigenen Mitteln bewirkte Leistung ist (ein eindeutiger Hinweis darauf ist die Finanzierung auf Raten)

    und

    2.keine Leistung nach § 107 BGB darstellt, durch die er ausschließlich einen rechtlichen Vorteil erlangt (er ist gebunden an die Zahlung des Kaufpreises in Ratenform),

    wäre das dahinter liegende Rechtsgeschäft schwebend unwirksam und hängt in seiner Wirksamkeit von der (nachträglichen) Genehmigung des Vertreters ab (§ 108 BGB).

    Solange keine Genehmigung durch Adolfs Eltern vorliegt, werden sämtliche Verträge (Kauf- (bzw. Ratenzahlungsvertrag) und Mietvertrag) unwirksam und müssten rückgängig gemacht werden.

    Anders wäre die Problematik, wenn Adolf kurze Zeit nach Abschluss des Ratenvertrages (und noch während der Ratenlaufzeit), der Wohnungs- und Arbeitsaufnahme die volle Geschäftsfähigkeit erlangen würde. Dann würde nach § 108 Abs. 3 BGB seine eigene Genehmigung an die Stelle der Genehmigung seiner Eltern treten.

    b)

    Nach § 108 BGB hängt die Wirksamkeit von durch beschränkt geschäftsfähige Personen abgeschlossenen Verträgen von der Zustimmung des Vertreters ab.

    Geben die Eltern nunmehr ihr Einverständnis zu diesen Rechtsgeschäften, so werden aus den schwebend unwirksamen Verträgen, wirksame Verträge.


    So, wenn du noch Fragen hast, meld dich!

  • Bea261080
    Benutzer
    Beiträge
    52
    • 13. März 2009 um 11:15
    • #5

    Danke für eure Hilfe!!!

    Ja ich hab auch lieber mehrere Meinungen und bild mir daraus dann meine eigene. In dem Fall hab ich den Denkanstoß gebraucht, weil ich unter a schon alles geschrieben hab, was bei b auch zutreffen würde...wie das manchmal ist, ist man sich dann nicht mehr sicher. Aber so weiß ich dass ich auf dem richtigen Weg bin und auch die richtigen Gesetze rausgesucht hab!

    Vielen Dank und schon mal schönes WE!!!!:D

  • mareen313
    Anfänger
    Beiträge
    7
    • 14. März 2009 um 21:03
    • #6

    Hallo,

    ... und viele Köche verderben den Brei.

    Bei b) sollten auch noch die § 611, § 535, § 111, § 1601-1615 des BGB genannt werden.

    LG, M

  • Bea261080
    Benutzer
    Beiträge
    52
    • 17. März 2009 um 11:15
    • #7

    Dankeschön Mareen,

    einige von deinen Paragraphen hab ich auch auf meinem Schmierzettel stehen ;) Das ist echt ein Thema wo man sich mit so einigem beschäftigen kann. Zu viel gibts doch aber nicht oder? Lieber zu viel als zu wenig?

    Lg:confused:

  • volker.roesler
    Schüler
    Beiträge
    70
    • 17. März 2009 um 12:46
    • #8

    Zu viele Paragraphen kann auch falsch sein. Grade beim BGB muss man den richtigen Weg finden. Ansonsten könnte man auch gleich schreiben: Laut der Gesamtfassung des BGB ist das so und so...

  • Bea261080
    Benutzer
    Beiträge
    52
    • 17. März 2009 um 13:11
    • #9

    Stimmt da hast du auch wieder Recht.
    Na ich schreib dann zu b noch bissel was zu Elterlicher Fürsorge und dann geb ich die Aufgabe so ab! BASTA! Sonst schreib ich sie wieder um :rolleyes:

  • volker.roesler
    Schüler
    Beiträge
    70
    • 17. März 2009 um 14:22
    • #10

    Genau, fass dich kurz und präzise. Aber denk dran, eine möglichst genaue Wortwahl zu treffen. Ist ähnlich wie beim Beamtendeutsch, ist auch nur entstanden, um komplexe Sachverhalte möglichst eindeutig zu beschreiben (bzw. um einfach Sachverhalte möglichst komplex darzustellen; kann man sehen wie man will :sauf:)

  • Bea261080
    Benutzer
    Beiträge
    52
    • 17. März 2009 um 14:28
    • #11

    Ja für die Wortwahl und den Aufbau der Auflösung des jeweiligen Falls, hab ich mir Tipps von ner Freundin geben lassen, die Jura studiert :D

  • mareen313
    Anfänger
    Beiträge
    7
    • 25. März 2009 um 13:06
    • #12

    hallo,
    gerade bei rechtsfragen sollte keine zu kurze antwort abgegeben werden. zu ungenaue angaben - oder das fehlen von § - führen dazu, dass punkte abgezogen werden. ist natürlich auch immer eine frage der eigenen erwartungshaltung (welche note will / muss ich erreichen).
    lg, m

  • ansta
    Anfänger
    Beiträge
    4
    • 28. Mai 2009 um 08:13
    • #13

    Hallo Mareen 313,

    ich finde es ehrlich gesagt sehr ernüchternt, nichts von Dir zu hören.

    Du hast meine Lösungen für MAR14F, wie gewünscht, vor 2 Wochen per Mail erhalten - wo aber bleibt Deine versprochene Gegenleistung - die Hilfestellung zu
    MAR15F? Nun ja, mittlerweile hab ich alles selbst gelöst und bin mit allen
    Aufgaben durch.

    Ich wollte nur loswerden, dass ich es sehr schade und ärgerlich finde, dass wenn
    man Hilfe bzw. komplette Lösungen bekommt, sich nicht mehr meldet bzw. sich nicht mal mehr bedankt.

    Auch möchte ich alle Mitstudierende davor warnen, gutmütig komplette Lösungen zur Verfügung zu stellen - ich für mich habe aus meinen Fehlern gelernt.

    ansta

  • volker.roesler
    Schüler
    Beiträge
    70
    • 28. Mai 2009 um 09:14
    • #14

    Also normalerweise sind wir hier doch alle auf gegenseitige Hilfe aus. Klar gibt es ein paar schwarze Schafe, aber deswegen komplett auf Hilfestellungen verzichten, würde ich ja nun nicht.

    Ich denke mal, dass mareen es einfach vergessen hat. Und selbst wenn nicht, lass dir die Laune nicht davon verderben.

  • Flip
    Fortgeschrittener
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    332
    • 1. Juni 2009 um 09:06
    • #15

    Hi an alle,
    ich wollt nur mal loswerden das ich nur positives bis jetzt erlebt habe. Es war/ist ein nehmen und geben bei mir gewesen.
    So das wollt ich nur loswerden!!!!!!!!!!!!
    Und das was volker sagt stimmt schon irgent wie
    Gruß Flip

  • volker.roesler
    Schüler
    Beiträge
    70
    • 1. Juni 2009 um 14:03
    • #16

    dazu ein freundliches und sonniges Dankeschön! :prost:

    Wir sollten uns hier nicht gegenseitig die Köppe einschlagen... :chair:

    Und in diesem Sinne: Wer von euch schickt mir seine Lösung vom dritten Semester? hehe... kleiner Scherz am Rande...

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