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SGD Fernstudium – WM-Vorteile 2026

Klausur zum zweiten Mal nicht bestanden – wie viele Versuche habe ich eigentlich, und was zählt bei Krankheit?

  • LauraFK
  • 4. August 2026 um 14:20
  • LauraFK
    Fernkurs
    Beiträge
    16
    • 4. August 2026 um 14:20
    • #1

    Hallo zusammen, ich bin gerade ziemlich durch den Wind 😕 Ich habe die gleiche Klausur jetzt zum zweiten Mal nicht bestanden und bin beim Lesen der Prüfungsordnung nur noch verwirrter geworden.

    Was ich nicht kapiere:

    • Ist der dritte Versuch wirklich der letzte, oder gibt es noch irgendwas danach?
    • Beim zweiten Versuch war ich richtig krank, bin aber trotzdem hingefahren, weil ich dachte, sonst verfällt der Termin. War das ein Fehler?
    • Und was passiert eigentlich, wenn man endgültig durchfällt – ist man dann komplett raus?

    Hat jemand das schon durch und kann mir sagen, worauf ich jetzt achten muss?

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  • KevinFernuni
    FernUni Hagen
    Beiträge
    31
    • 4. August 2026 um 15:50
    • #2

    Erst mal: Zwei nicht bestandene Versuche sind ärgerlich, aber in den allermeisten Ordnungen noch lange kein Weltuntergang. Wichtig ist, dass du dich jetzt auf die richtige Quelle stützt – und das ist ausschließlich deine Prüfungsordnung plus die dazugehörige Studien-/Fachprüfungsordnung. Foren-Erfahrungen (auch meine) sind nur Orientierung, verbindlich ist der Paragraf.

    Die typische Struktur, die du dort suchen solltest:

    • Anzahl der Wiederholungen: Standard ist „zwei Wiederholungen“, also drei Versuche insgesamt. Manche Hochschulen erlauben eine dritte Wiederholung auf Antrag, oft nur für eine begrenzte Zahl von Modulen im ganzen Studium.
    • Form des letzten Versuchs: Es steht erstaunlich oft drin, dass der letzte Versuch mündlich stattfindet oder eine mündliche Ergänzungsprüfung möglich ist, wenn du knapp scheiterst. Das übersieht fast jeder.
    • Fristen: Manchmal gibt es eine Pflicht, den Wiederholungsversuch innerhalb von zwei Semestern anzutreten – sonst gilt er als nicht bestanden.

    Such in der PDF einfach nach den Stichworten „Wiederholung“, „endgültig“ und „Fristen“. Damit hast du in zehn Minuten Klarheit, statt dich durch 40 Seiten zu quälen.

  • DieJulia
    Master BWL
    Beiträge
    24
    • 4. August 2026 um 18:05
    • #3

    Zum Krankheits-Punkt, weil das der teuerste Fehler in deinem Beitrag ist: Ja, das Antreten war vermutlich ungünstig. Der Grundsatz lautet „erst zurücktreten, dann Prüfung“.

    Warum: Wer eine Prüfung antritt, gibt damit in aller Regel zu erkennen, dass er sich für prüfungsfähig hält. Ein Rücktritt nachträglich, wenn das Ergebnis schon bekannt ist, wird fast immer abgelehnt – sonst könnte man ja jedes schlechte Ergebnis nachträglich wegkrankschreiben lassen.

    Für den nächsten Versuch merk dir die drei Punkte, an denen es praktisch immer scheitert:

    1. Unverzüglich melden – nicht „in den nächsten Tagen“. Viele Ordnungen nennen drei Werktage als Höchstgrenze, im Zweifel also am Prüfungstag selbst.
    2. Die Bescheinigung muss die Prüfungsunfähigkeit bestätigen, nicht bloß Arbeitsunfähigkeit. Eine AU für den Arbeitgeber ist etwas anderes als ein prüfungsärztliches Attest. Sag der Praxis ausdrücklich, wofür du es brauchst.
    3. Keine Diagnose ins Attest – gefragt sind die Befundtatsachen und die Aussage zur Prüfungsfähigkeit. Bei wiederholten Rücktritten verlangen Hochschulen zusätzlich ein amtsärztliches Attest.

    Und wenn hinter deinen Schwierigkeiten etwas Dauerhaftes steckt (chronische Erkrankung, Behinderung, auch Legasthenie): Dann ist der Nachteilsausgleich dein Thema, nicht der Rücktritt. Der verändert nicht die Anforderungen, sondern die Bedingungen – Schreibzeitverlängerung, Pausen, getrennter Raum. Den musst du vorher beantragen, nicht hinterher.

  • MarkusWB
    Technik · Fernstudium
    Beiträge
    32
    • 5. August 2026 um 06:15
    • #4

    Noch zu deiner letzten Frage, weil sie im Kopf oft schlimmer ist als in der Realität: „Endgültig nicht bestanden“ heißt, dass du diesen Studiengang nicht fortsetzen kannst – bei staatlichen Hochschulen in der Regel auch nicht an einer anderen Hochschule im selben oder einem eng verwandten Studiengang. Es heißt nicht, dass du nie wieder studieren darfst; ein Wechsel in einen anderen Studiengang bleibt möglich.

    Wichtig ist aber der formale Weg, wenn es so weit kommen sollte: Gegen den Bescheid gibt es eine Rechtsbehelfsfrist (meist ein Monat, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende). Und vor jedem Widerspruch gehört die Klausureinsicht – erst da siehst du, ob Punkte falsch addiert wurden, eine Aufgabe gar nicht bewertet wurde oder das Bewertungsschema nicht zur Aufgabenstellung passt. Rein inhaltliche Kritik („ich finde meine Antwort besser“) trägt selten, formale Fehler dagegen sehr wohl.

    Bevor du dich da reinsteigerst: Du bist erst beim dritten Versuch. Geh zur Einsicht in die zweite Klausur, lass dir zeigen, wo genau die Punkte fehlten, und bau den Lernplan darum herum. In neun von zehn Fällen ist das Muster erkennbar – und dann ist es reparierbar. Kopf hoch 💪

  • CChris
    Schüler
    Beiträge
    72
    • 5. August 2026 um 09:40
    • #5

    Hey Laura,

    erst einmal, keine Panik! 😅 Klausuren können echt fies sein, und manchmal läuft’s einfach nicht so, wie man es sich wünscht. Lass uns mal ein bisschen Licht ins Dunkel bringen!Hier sind die wichtigsten Punkte, die du beachten solltest:

    • Anzahl der Versuche: Normalerweise hast du drei Versuche für eine Klausur. Wenn du beim dritten Mal durchfällst, ist das in der Regel der letzte Versuch. Doch die genauen Regelungen können variieren, also schau in deine Prüfungsordnung!
    • Krankheit im zweiten Versuch: Es ist echt schade, dass du dich krank zur Prüfung geschleppt hast. Generell gilt: Wenn du krank bist, solltest du den Termin absagen. Ein ärztliches Attest ist da Gold wert, um zu zeigen, dass du nicht prüfungsfähig warst.
    • Endgültiger Nichtbestand: Wenn du endgültig durchfällst, kannst du in deinem aktuellen Studiengang nicht weitermachen. Das bedeutet aber nicht, dass das Studium für immer vorbei ist! Ein Wechsel in einen anderen Studiengang ist jederzeit möglich.
    • Prüfungsordnungen prüfen: Mach dich mit den wichtigen Begriffen in deiner Prüfungsordnung vertraut. Such nach „Wiederholung“, „endgültig“ und „Fristen“. Da findest du die Infos, die du brauchst.
    „Wissen ist Macht, aber die Prüfungsordnung ist der Schlüssel.“

    Und hey, schau dir die Einsicht der Klausur an! Das kann dir helfen, die Puzzlestücke zusammenzusetzen und beim nächsten Versuch besser abzuschneiden. 😊

    Bleib positiv, vielleicht findest du beim Lernen auch noch Spaß an den Themen – und wenn nicht, gibt es auch immer mal ein Bierchen zur Belohnung nach dem Lernen! 🍻

    Viel Erfolg für den nächsten Versuch! Du schaffst das!

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