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Beiträge von MarkusWB

  • Arbeitgeber am Fernstudium beteiligen: Bildungsurlaub, Kostenübernahme, Rückzahlungsklausel – worauf muss ich achten?

    • MarkusWB
    • 7. September 2026 um 07:40

    Ich habe genau dieses Gespräch vor drei Jahren geführt und mein Technik-Fernstudium anteilig bezahlt bekommen – dazu zwei praktische Ergänzungen zu Meikes Punkten.

    Zur Verhandlung: Argumentiere nicht mit deinem Nutzen, sondern mit dem der Firma. Ich bin mit einer halben Seite reingegangen: welche Module, welcher konkrete Bezug zu Aufgaben in meiner Abteilung, welche Themen ich danach übernehmen kann – und wie viele Arbeitstage tatsächlich anfallen (bei mir vier Präsenztage im Jahr, der Rest abends). Der letzte Punkt war entscheidend, denn die Sorge des Chefs ist fast immer die Ausfallzeit, nicht das Geld.

    Und plane eine Zwischenstufe ein, falls die volle Übernahme nicht durchgeht. Möglich sind zum Beispiel: nur die Prüfungsgebühren, Freistellung ohne Kostenübernahme, oder eine Zusage nur für das erste Studienjahr mit Verlängerungsoption. Ein Teilerfolg ist deutlich besser als ein Nein auf die Maximalforderung.

    Zur Steuer – dein dritter Punkt, der oft für Verunsicherung sorgt:

    • Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten einer berufsbezogenen Weiterbildung im überwiegend betrieblichen Interesse, ist das kein steuerpflichtiger Arbeitslohn. Auf der Lohnabrechnung entsteht dir also normalerweise kein geldwerter Vorteil.
    • Zahlst du selbst und hast bereits eine abgeschlossene Ausbildung oder ein abgeschlossenes Erststudium, sind die Kosten in voller Höhe Werbungskosten – Studiengebühren, Fachbücher, Fahrten zu Präsenzen, Prüfungsgebühren.
    • Aufpassen bei Mischformen: Wenn die Firma einen Teil übernimmt, kannst du logischerweise nur den selbst getragenen Anteil absetzen. Belege sauber trennen und aufheben.

    Ein Hinweis noch aus eigener Erfahrung: Klär vorher schriftlich, was passiert, wenn du eine Prüfung nicht bestehst und ein Semester länger brauchst. Bei mir stand ursprünglich eine feste Enddatum-Regelung drin, die genau dafür nichts vorsah. Das haben wir vor der Unterschrift noch geändert – im Nachhinein der wertvollste Satz in der ganzen Vereinbarung. 👍

  • Gewinnmaximum über die Ableitung – warum setze ich f'(x) = 0, und woran erkenne ich, dass es wirklich ein Maximum ist?

    • MarkusWB
    • 5. September 2026 um 14:25

    Moin zusammen,

    ich sitze gerade am Wirtschaftsmathe-Heft und komme beim Thema Extremwerte nicht wirklich weiter. Rechnen kann ich es inzwischen – ich leite ab, setze null, löse nach x auf, fertig. Aber ich mache das ehrlich gesagt rein mechanisch, ohne zu verstehen, warum das funktioniert.

    Drei Sachen hängen bei mir:

    • Warum ausgerechnet Ableitung gleich null? Die Gewinnfunktion ist doch da nicht null, sondern maximal.
    • In der Musterlösung steht plötzlich der Satz „im Gewinnmaximum gilt Grenzerlös = Grenzkosten“. Das ist offenbar dasselbe Ergebnis, aber ich sehe den Zusammenhang zur Ableitung nicht.
    • Manchmal wird die zweite Ableitung gebildet, manchmal nicht. Wann brauche ich die, und was passiert, wenn ich sie in der Klausur weglasse?

    Die Aufgaben sind meistens vom Typ: Preis-Absatz-Funktion p(x) = 100 − 2x, Kostenfunktion K(x) = 2x² + 20x + 50, gesucht ist die gewinnmaximale Menge und der zugehörige Preis. Da komme ich rechnerisch durch, aber wenn in der Klausur eine Begründung verlangt wird, stehe ich blank da.

    Kann mir das jemand mal so erklären, dass ich es auch aufschreiben könnte? Danke euch 🙏

  • Ist ein Fernstudium-Abschluss gleichwertig? ZFU-Zulassung, staatliche Anerkennung, Akkreditierung – was muss ich vorher prüfen?

    • MarkusWB
    • 5. September 2026 um 06:40

    Gute Frage – und die Verwirrung ist kein Zufall, denn die Begriffe stammen aus drei völlig verschiedenen Systemen. Wenn man sie einmal trennt, wird es einfach.

    1. Staatlich anerkannte Hochschule – das ist die entscheidende Ebene für einen akademischen Abschluss. Eine staatlich anerkannte private Hochschule darf dieselben Grade verleihen wie eine staatliche (B.A., B.Sc., M.A., M.Sc.). Der wichtigste Punkt für deine Freundin: Auf dem Zeugnis steht nicht, ob in Präsenz oder per Fernstudium studiert wurde. Die Studienform ist rechtlich unerheblich, der Grad ist derselbe.

    2. Akkreditierung des Studiengangs – geprüft wird nicht die Hochschule als Ganzes, sondern der einzelne Studiengang bzw. das interne Qualitätssicherungssystem (Programm- oder Systemakkreditierung im System des Akkreditierungsrats). Relevant wird das, wenn es später um den Zugang zu einem Master, um eine Promotion oder um den öffentlichen Dienst geht. Ist ein Studiengang nicht akkreditiert, sollte man sehr genau hinschauen.

    3. ZFU-Zulassung – die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht in Köln. Nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz braucht jeder entgeltliche Fernlehrgang eine Zulassung; die Nummer steht bei seriösen Anbietern im Impressum oder im Kursdatenblatt. Wichtig zu verstehen: Die ZFU prüft vor allem, ob das angegebene Lernziel mit dem Material erreichbar ist und ob Vertrag und Werbung korrekt sind – sie ist Verbraucherschutz, kein akademisches Qualitätssiegel. „Staatlich zugelassen“ heißt also gerade nicht „staatlich anerkannter Hochschulabschluss“.

    4. Institutseigenes Zertifikat – genau der Fall aus deinem letzten Absatz. Abschlüsse wie „Geprüfte/r Betriebswirt/in (Institutsbezeichnung)“ sind Anbieterzertifikate. Die können fachlich gut und im Beruf durchaus etwas wert sein, sind aber weder ein Hochschulgrad noch ein IHK-Abschluss. Wer eine IHK-Prüfung anstrebt, muss darauf achten, dass der Lehrgang gezielt auf die externe Prüfung vorbereitet – abgelegt wird sie separat bei der Kammer, mit eigenen Zulassungsvoraussetzungen.

    Konkrete Prüfliste vor der Anmeldung:

    • Hochschule und Studiengang im Hochschulkompass bzw. in der Akkreditierungsdatenbank nachschlagen – nicht auf die Werbeseite verlassen.
    • ZFU-Zulassungsnummer suchen; fehlt sie bei einem kostenpflichtigen Fernlehrgang, ist das ein Warnsignal.
    • Genau lesen, welcher Abschluss am Ende auf dem Papier steht: akademischer Grad, Anbieterzertifikat oder Teilnahmebescheinigung.
    • Vertrag prüfen: Nach dem FernUSG kann man erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres kündigen, danach mit dreimonatiger Frist; dazu kommt das Widerrufsrecht und bei vielen Anbietern ein kostenloser Probemonat – den unbedingt nutzen.
    • Gesamtkosten rechnen statt der Monatsrate: Regelstudienzeit × Rate + Prüfungsgebühren + Konditionen für die Verlängerung nach Ablauf der Betreuungszeit.

    Ich studiere selbst berufsbegleitend im Fernstudium und hatte in Bewerbungsgesprächen noch nie die Situation, dass jemand den Abschluss angezweifelt hätte – gefragt wurde nach Inhalten und danach, wie ich Job und Studium organisiert habe.

  • Fernstudium verlängern oder pausieren – wie läuft das ab, was kostet es, und wann muss ich mich entscheiden?

    • MarkusWB
    • 3. September 2026 um 06:10

    Ich habe genau das vor zwei Jahren durch – und ja, dafür gibt es geregelte Wege. Wichtig ist, dass du die drei Dinge auseinanderhältst, die du aufzählst, weil sie unterschiedlich viel kosten:

    • Kostenfreie Verlängerung der Betreuungszeit. Fast alle Fernschulen und Fernhochschulen geben zur Regelstudienzeit einen Puffer dazu (häufig die Hälfte der Regelzeit, teils bis zu 100 %), in dem du ohne Zusatzkosten weiter betreut wirst und Prüfungen ablegen kannst. Das ist der wichtigste Punkt: Viele beantragen etwas Kostenpflichtiges, obwohl sie noch mitten im kostenfreien Puffer sitzen. Also zuerst nachsehen, wann deine Betreuungszeit überhaupt endet.
    • Kostenpflichtige Verlängerung danach. Läuft in der Regel monatsweise gegen eine reduzierte Gebühr weiter – meist deutlich günstiger als die normale Studiengebühr. Sie läuft aber eben monatlich weiter, auch in Monaten, in denen du gar nichts tust.
    • Ruhen / Beurlaubung. Vertrag und Zahlungen werden für einen definierten Zeitraum ausgesetzt und hängen hinten dran. Klingt zunächst am attraktivsten, hat aber zwei Haken: Es ist oft an eine Begründung gebunden (Krankheit, Elternzeit, berufliche Belastung), und während der Beurlaubung sind meist keine Prüfungen und keine Einsendeaufgaben möglich, teilweise ruht auch der Zugang zum Online-Campus. Wenn du also noch zwei fertige Aufgaben in der Schublade hast: vorher einreichen.

    Maßgeblich ist immer dein Studienvertrag bzw. die Studien- und Prüfungsordnung – nicht das, was im Forum steht, meins eingeschlossen. Ruf die Studienbetreuung an und lass dir die Auskunft anschließend per E-Mail bestätigen. Dieser eine Schritt hat mir später eine Diskussion über zwei Monatsraten erspart.

    Was du außerdem wissen solltest: Ein Fernlehrgangsvertrag ist gesetzlich besonders geschützt. Nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) ist er ohne Angabe von Gründen kündbar – erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres, danach jederzeit mit einer Frist von drei Monaten. Viele Anbieter übernehmen das wortgleich in ihre Bedingungen; schau also in deinen Vertrag, ob dort etwas noch Günstigeres steht. Das ist die Reißleine für den Fall, dass es gar nicht mehr passt – für deine Situation wären Verlängern oder Ruhen aber das Mittel der Wahl, weil dir nach einer Kündigung die bisher erbrachten Leistungen nichts mehr nützen.

    Zum Timing: Nicht warten, bis die Betreuungszeit abläuft. Ruhen-Anträge brauchen typischerweise Vorlauf zum Monats- oder Quartalsbeginn und wirken selten rückwirkend. Bei einer absehbaren Belastung bis Frühjahr würde ich jetzt anrufen, nicht im November.

  • Klausur wegen Krankheit absagen – wie läuft der Rücktritt ab, und was muss ins Attest?

    • MarkusWB
    • 2. September 2026 um 07:50

    Zwei praktische Ergänzungen aus dem Fernstudium, die mich selbst einmal Lehrgeld gekostet haben.

    Erstens: Viele Hochschulen und Fernschulen haben ein eigenes Attest-Formular, auf dem der Arzt nicht die Diagnose, aber die konkrete Prüfungsunfähigkeit bescheinigt. Ein normaler gelber Krankenschein wird in dem Fall regelmäßig zurückgewiesen. Also: Formular im Bereich des Prüfungsamts vorher suchen, ausdrucken und in die Praxis mitnehmen – nachträglich bekommt man das ungern noch einmal ausgefüllt.

    Zweitens: Die Anzeige ist praktisch immer fristgebunden („unverzüglich“, oft konkretisiert auf drei Tage). Deshalb am Krankheitstag zuerst die Abmeldung per Formular oder E-Mail raus, das Attest kann nachgereicht werden. Von allem eine Kopie behalten, inklusive Sendebestätigung.

    Bei Online-Klausuren gilt dasselbe für technische Störungen: sofort melden, Screenshot mit Uhrzeit sichern und den Vorfall schriftlich schildern, solange er frisch ist. Wer das erst nach der Bewertung tut, hat kaum noch eine Handhabe.

  • Muss ich die Studienhefte in der vorgegebenen Reihenfolge bearbeiten – oder darf ich eins überspringen?

    • MarkusWB
    • 1. September 2026 um 08:05

    Kann ich aus dem Technik-Fernstudium nur bestätigen – mit einer Einschränkung, die je nach Studiengang wichtig ist.

    Bei den rechnerischen Grundlagenheften (Mathematik, Physik, Technische Mechanik) ist die Reihenfolge keine Empfehlung, sondern eine echte Voraussetzung. Heft 4 setzt die Rechentechnik aus Heft 2 voraus, und man merkt es nicht am Inhaltsverzeichnis, sondern erst mitten in einer Aufgabe. Dort halte ich mich strikt an die Abfolge. Bei allem, was beschreibend ist – Werkstoffkunde, Projektmanagement, BWL-Anteile – springe ich dagegen ohne schlechtes Gewissen.

    Zum Parken noch ein praktischer Kniff: Ich lege ins liegengebliebene Heft einen Zettel mit zwei Zeilen – wo ich stehengeblieben bin und woran es gehakt hat. Beim Wiedereinstieg spart das eine halbe Stunde Suchen, und man sieht nach ein paar Wochen ehrlich, ob es immer dieselbe Art von Hänger ist.

    Und der Punkt mit den Korrekturzeiten kann gar nicht oft genug stehen: Ich plane rückwärts vom Prüfungstermin und rechne pro Einsendeaufgabe drei Wochen Puffer ein. Wer erst vier Wochen vorher merkt, dass noch zwei Einsendeaufgaben zur Zulassung fehlen, hat ein Terminproblem – kein Wissensproblem.

  • Kontenrahmen und Kontenplan – wozu die Nummernsystematik, und warum steht mein Konto im Skript woanders?

    • MarkusWB
    • 30. August 2026 um 18:05

    Nina hat die Systematik erklärt, ich ergänze die praktische Seite – genau die hat mich am Anfang auch Nerven gekostet.

    Die 8400 aus dem Video kommt aus dem SKR03, die Nummern aus deiner Firma vermutlich ebenfalls. Das sind die DATEV-Standardkontenrahmen, mit denen Steuerberater und Buchhaltungen arbeiten:

    • SKR03 folgt dem Prozessgliederungsprinzip (angelehnt an den GKR). Dort ist z. B. Bank 1200, Kasse 1000, Umsatzerlöse 8400, Wareneingang 3400.
    • SKR04 folgt dem Abschlussgliederungsprinzip (angelehnt an Bilanz und GuV, wie der IKR). Dort ist Bank 1800, Kasse 1600, Umsatzerlöse 4400, Wareneinkauf 5400.

    Also exakt dieselbe Buchung, nur zwei Nummernwelten. Daher dein Eindruck, jeder sage etwas anderes – es sagen alle dasselbe in verschiedenen Sprachen. (Die konkreten Nummern können je nach Version leicht abweichen, das Prinzip bleibt.)

    Für die Einsendeaufgabe ist die Antwort zum Glück einfach: Nimm den Kontenrahmen, der in deinem Studienheft abgedruckt ist – in der Regel den IKR. Der Korrektor korrigiert gegen das Heft, nicht gegen die Praxis. Zwei Angewohnheiten, die Punkte retten:

    • Immer Nummer UND Kontenname schreiben, also „5000 Umsatzerlöse an 4800 Umsatzsteuer“. Wenn du dich in der Nummer vertust, sieht der Korrektor am Namen, dass du den Vorgang verstanden hast – meistens gibt es dann trotzdem den Ansatzpunkt.
    • Nie mischen. Eine Aufgabe komplett im IKR durchziehen. Halb IKR, halb SKR03 sieht nach zusammenkopiert aus und kostet zuverlässig.
  • Mündliche Prüfung im Fernstudium – wie läuft die ab, und wie bereite ich mich anders vor als auf eine Klausur?

    • MarkusWB
    • 30. August 2026 um 09:30

    Ich hatte im technischen Fernstudium schon einige mündliche Prüfungen und würde einen Punkt noch betonen: Die Prüfer wollen in aller Regel sehen, ob du Zusammenhänge erklären kannst – nicht, ob du Definitionen abrufst. Eine Antwort, die mit „Das hängt davon ab, ob …“ beginnt und dann zwei Fälle sauber unterscheidet, kommt fast immer besser an als eine auswendig gelernte Aufzählung.

    Was mir konkret geholfen hat: zu jedem Modulkapitel eine einzige Kernfrage aufschreiben und die laut beantworten, mit Stoppuhr, drei Minuten. Wenn du das für 15 Kapitel kannst, hast du praktisch jede Einstiegsfrage schon einmal beantwortet.

  • Darf ich ChatGPT für Einsendeaufgaben nutzen – oder gilt das schon als Täuschung?

    • MarkusWB
    • 26. August 2026 um 19:40

    Abend zusammen. Ich sitze abends nach der Arbeit an den Einsendeaufgaben und ertappe mich zunehmend dabei, mir Begriffe von einem KI-Chatbot erklären zu lassen, weil das schneller geht, als das Studienheft zu durchsuchen.

    Solange ich damit nur verstehe, fühlt sich das okay an. Aber wo ist die Grenze? Wenn ich mir eine Gliederung vorschlagen lasse – ist das noch Hilfsmittel oder schon Täuschung? Und muss man so etwas eigentlich angeben?

    Mir wäre lieber, ich kläre das vorher, als am Ende eine Aufgabe deswegen aberkannt zu bekommen. Wie handhabt ihr das? 🤔

  • Tabellen, Grafiken und Formeln in der Einsendeaufgabe – wie beschriftet und verweist man das richtig?

    • MarkusWB
    • 23. August 2026 um 20:10

    Abend zusammen. Ich bin im Technik-Fernstudium, und bei mir besteht die halbe Einsendeaufgabe aus Rechnungen, einer Skizze und zwei Tabellen. Beim Inhalt bin ich ganz zuversichtlich – bei der Form überhaupt nicht.

    Konkret hänge ich an:

    • Beschriftung: gehört sie über oder unter die Tabelle? Bei Abbildungen habe ich es genau umgekehrt im Kopf.
    • Muss ich im Text ausdrücklich auf jede Tabelle verweisen, oder darf die einfach dastehen, wo sie hingehört?
    • Was mache ich mit einer Tabelle, die ich selbst aus Zahlen des Studienhefts gebaut habe – ist das „eigene Darstellung“ oder braucht das eine Quelle?
    • Und die Formeln: reicht es, sie als Bild aus einem PDF einzufügen? Der Formeleditor in Word kostet mich echt Nerven.

    Bei der letzten Aufgabe wurden mir Punkte „für formale Mängel“ abgezogen, ohne dass dabeistand, welche. Deshalb würde ich das diesmal gern von vorn richtig machen.

  • Klausur zum zweiten Mal nicht bestanden – wie viele Versuche habe ich eigentlich, und was zählt bei Krankheit?

    • MarkusWB
    • 5. August 2026 um 06:15

    Noch zu deiner letzten Frage, weil sie im Kopf oft schlimmer ist als in der Realität: „Endgültig nicht bestanden“ heißt, dass du diesen Studiengang nicht fortsetzen kannst – bei staatlichen Hochschulen in der Regel auch nicht an einer anderen Hochschule im selben oder einem eng verwandten Studiengang. Es heißt nicht, dass du nie wieder studieren darfst; ein Wechsel in einen anderen Studiengang bleibt möglich.

    Wichtig ist aber der formale Weg, wenn es so weit kommen sollte: Gegen den Bescheid gibt es eine Rechtsbehelfsfrist (meist ein Monat, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende). Und vor jedem Widerspruch gehört die Klausureinsicht – erst da siehst du, ob Punkte falsch addiert wurden, eine Aufgabe gar nicht bewertet wurde oder das Bewertungsschema nicht zur Aufgabenstellung passt. Rein inhaltliche Kritik („ich finde meine Antwort besser“) trägt selten, formale Fehler dagegen sehr wohl.

    Bevor du dich da reinsteigerst: Du bist erst beim dritten Versuch. Geh zur Einsicht in die zweite Klausur, lass dir zeigen, wo genau die Punkte fehlten, und bau den Lernplan darum herum. In neun von zehn Fällen ist das Muster erkennbar – und dann ist es reparierbar. Kopf hoch 💪

  • Anrechnung von Vorleistungen beim Wechsel ins Fernstudium – wie viel wird realistisch anerkannt?

    • MarkusWB
    • 2. August 2026 um 21:55

    Der wichtigste Punkt vorweg: Es gibt zwei völlig verschiedene Wege, und die werden ständig durcheinandergeworfen.

    • Hochschulisch erworbene Leistungen (deine bisherigen Semester): Hier gilt die Lissabon-Konvention. Der entscheidende Satz daraus lautet sinngemäß, dass Leistungen anzuerkennen sind, sofern kein wesentlicher Unterschied besteht. Die Beweislast für diesen Unterschied liegt bei der Hochschule, nicht bei dir. Das ist eine deutlich stärkere Position, als die meisten annehmen – hier gibt es auch keine Obergrenze, theoretisch ist ein Großteil des Studiums anrechenbar.
    • Außerhochschulisch erworbene Kompetenzen (Ausbildung, Aufstiegsfortbildung wie Fachwirt oder Meister, Berufserfahrung): Hier gilt nach den KMK-Beschlüssen die Grenze von in der Regel höchstens 50 % der ECTS eines Studiengangs. Viele Anbieter haben dafür pauschale Anrechnungsmodelle – zum Beispiel eine feste ECTS-Zahl für den Handelsfachwirt.

    Beides lässt sich kombinieren. Bei mir waren es am Ende ein knappes Drittel des Programms, aber nur, weil ich beide Wege gleichzeitig beantragt habe.

  • Wie lang muss die Antwort auf eine Einsendeaufgabe eigentlich sein? Ich schreibe regelmäßig zu viel

    • MarkusWB
    • 1. August 2026 um 19:25

    Hallo in die Runde, eine Frage, die mich seit dem ersten Heft begleitet: Welchen Umfang erwartet man bei einer Einsendeaufgabe?

    Bei mir sieht das so aus: Eine Teilaufgabe ist mit 10 Punkten ausgewiesen, eine Zeilen- oder Seitenvorgabe gibt es nicht. Ich schreibe dann sicherheitshalber alles auf, was im Kapitel dazu steht – am Ende sind es drei Seiten für eine Frage. Die Punkte sind meistens in Ordnung, aber ich sitze pro Heft zwei Abende länger als nötig, und in einer Rückmeldung stand einmal sinngemäß „bitte präziser auf die Fragestellung eingehen“.

    Wie handhabt ihr das? Gibt es einen Anhaltspunkt, oder ist mehr am Ende doch immer besser als weniger?

  • Präsenzseminare im Fernstudium – lohnt sich die Anreise wirklich?

    • MarkusWB
    • 31. Juli 2026 um 20:45

    Ich fahre seit Jahren regelmäßig zu Präsenzterminen und würde deine Frage differenziert beantworten – es kommt sehr stark auf den Typ des Seminars an.

    • Prüfungsvorbereitungsseminare lohnen fast immer. Nicht wegen des Stoffs, sondern wegen der Informationen drumherum: Welche Aufgabentypen kommen, wie viel Rechenweg wird erwartet, welche Kapitel sind erfahrungsgemäß der Schwerpunkt. Diese Informationen stehen in keinem Studienheft und sparen dir hinterher zweistellige Lernstunden, weil du gezielter wiederholst.
    • Reine Stoffwiederholung lohnt sich selten, wenn du das Material schon sicher durchgearbeitet hast. Genau dein befürchteter Fall.
    • Übungs- und Laborseminare lohnen sich immer, weil du dort etwas tust, was zu Hause schlicht nicht geht.

    Mein wichtigster Hebel ist aber die Vorbereitung: Fahr nie ohne eine Liste konkreter Fragen hin. Ich notiere mir beim Durcharbeiten alles, was ich nur halb verstanden habe, und nehme diese Liste mit. Ein Seminar, in dem du drei echte Verständnislücken schließt, ist die Anreise wert. Eines, in dem du zuhörst, ist ein teurer Vorlesungsersatz.

    Zwei Fragen, die du vorab per E-Mail klären kannst und die dir die Entscheidung meist abnehmen: Gibt es einen Ablaufplan mit Themenschwerpunkten? Und ist es eine Vorlesung oder eine Übung mit Rechenteil? Antwortet niemand konkret, ist das erfahrungsgemäß auch eine Antwort.

  • Beim Lesen verstehe ich alles – in der Klausur ist es weg. Woran merke ich, ob ich wirklich gelernt habe?

    • MarkusWB
    • 28. Juli 2026 um 20:25

    Zwei Dinge, die dazu passen und in der Lernforschung ziemlich gut belegt sind:

    • Abrufen statt Wiederlesen (Testing-Effekt). Sich selbst abzufragen bringt pro investierter Minute deutlich mehr als denselben Text ein zweites Mal zu lesen – auch wenn es sich anstrengender und deshalb subjektiv „schlechter“ anfühlt. Genau dieses Gefühl täuscht: Leichtes Lernen fühlt sich gut an und hält schlecht.
    • Verteilte Wiederholung. Denselben Stoff nach 1 Tag, 3 Tagen, einer Woche noch einmal abrufen schlägt jeden Block am Stück. Das ist keine Fleißfrage, das ist Terminplanung.

    Praktisch heißt das für mich: Nach jedem Kapitel schreibe ich mir drei Fragen auf, die eine Klausur dazu stellen könnte – nicht die Antworten. Die Fragen wandern in eine Liste, und beim nächsten Lernblock beantworte ich zuerst fünf alte Fragen aus früheren Kapiteln, bevor ich Neues anfange. Bei Rechenaufgaben derselbe Gedanke: die Aufgabe wirklich ohne die danebenliegende Musterlösung rechnen. Mit Lösung im Blick nickt man nur die Schritte ab, und das ist wieder reines Wiedererkennen.

  • Erste Hausarbeit: Wie komme ich von einem viel zu breiten Thema zu einer sauberen Fragestellung?

    • MarkusWB
    • 27. Juli 2026 um 07:30

    Zwei sehr praktische Dinge noch, die mir viel Stress erspart haben:

    • Gliederung vorab abstimmen. Die meisten Betreuer bzw. Tutoren schauen sich eine ein- bis zweiseitige Gliederung samt Fragestellung gerne vorher an. Das ist die günstigste Korrekturschleife, die du bekommen kannst – zehn Minuten Rückmeldung ersparen dir womöglich eine Woche in die falsche Richtung.
    • Zitierstil und Literaturverwaltung von Anfang an festlegen. Nichts frisst am Ende so viel Zeit wie das Nachträgliche Zusammensuchen von Quellenangaben. Prüf zuerst, ob deine Hochschule einen Stil vorschreibt, und leg dir die Quellen von der ersten Fundstelle an sauber ab.

    Und plane rückwärts vom Abgabetermin: Abgabe minus eine Woche für Korrekturlesen und Formalia (Verzeichnisse, Formatierung, Eidesstattliche Erklärung), davor die Schreibphase, davor Lesen und Gliedern. Diese letzte Woche geht sonst garantiert für Formalitäten drauf, die man vorher für „schnell gemacht“ hält. Viel Erfolg – die erste ist die schwerste, danach wird es deutlich lockerer. 📚

  • Einsendeaufgabe mit unklar/mehrdeutig formulierter Frage – wie geht ihr damit um?

    • MarkusWB
    • 26. Juli 2026 um 06:40

    Laura hat das Wichtigste gesagt. Ein Punkt aus meiner Fernstudien-Erfahrung, der oft vergessen wird: du darfst den Tutor fragen. Eine kurze, konkrete Rückfrage per Mail („Ist mit X die Perspektive A oder B gemeint?“) ist völlig legitim und wird meist zügig beantwortet. Das ist kein Zeichen von Schwäche, sondern spart dir eine halbe Bearbeitung in die falsche Richtung.

    Und wenn Zeitdruck herrscht und keine Antwort kommt: lieber eine Deutung sauber und vollständig als beide halbherzig. Die Bewertung honoriert Tiefe, nicht Breite.

  • Wie organisiert ihr eure Lernunterlagen digital? Ordnerstruktur, Cloud, Apps?

    • MarkusWB
    • 23. Juli 2026 um 07:15

    Zwei Dinge noch aus dem berufsbegleitenden Alltag: Entscheide dich für ein System und bleib dabei – ich habe früher zwischen drei Apps gewechselt und am Ende überall nur die Hälfte gehabt. Lieber eine simple Ordnerstruktur konsequent als das perfekte Tool halbherzig.

    Und ganz wichtig, gerade wenn alles digital ist: Backup. Cloud plus einmal im Monat auf eine externe Platte ziehen. Es gibt nichts Schlimmeres, als zwei Wochen vor der Prüfung die Zusammenfassungen zu verlieren.

  • Wie behaltet ihr Gelerntes langfristig? Nach welchem Rhythmus wiederholt ihr?

    • MarkusWB
    • 21. Juli 2026 um 07:55

    Berufsbegleitend würde ich noch ergänzen: Bau die Wiederholung in tote Zeiten ein, dann brauchst du dafür keinen extra Lernblock. Ich habe meine Kurzfragen auf dem Handy und gehe sie im Zug oder in der Mittagspause durch – 10 Minuten, aber dafür oft.

    Und ganz praktisch: Führ eine kleine Wiederholungsliste pro Modul (was, wann zuletzt, wann wieder dran). Ohne so ein System rutscht das Wiederholen im Job-Alltag immer als Erstes durch. Nicht die Methode ist das Problem, sondern dass Wiederholen ohne festen Platz einfach untergeht.

  • Reicht das Studienheft als Quelle, oder muss ich fuer Einsendeaufgaben zusaetzlich Fachliteratur zitieren?

    • MarkusWB
    • 20. Juli 2026 um 06:50

    Kommt tatsächlich auf den Operator und die Kursstufe an 🙂 Meine Erfahrung nach etlichen Einsendeaufgaben:

    • Bei reinen Wiedergabe- und Verständnisaufgaben („Erläutern Sie …“) reicht das Studienheft völlig – dafür ist es geschrieben, und der Tutor korrigiert gegen genau diesen Stoff.
    • Sobald ein Operator auf Transfer zielt („Beurteilen Sie …“, „Diskutieren Sie …“, „Vergleichen Sie mit …“), macht sich eine zusätzliche Quelle bezahlt, weil du zeigst, dass du über das Heft hinausdenkst.

    Ich zitiere das Studienheft ganz normal als Quelle (Autor, Kurstitel, Kurseinheit, Seite). Es ist eine legitime Quelle – „zu dünn“ ist nicht das Heft an sich, sondern eine Antwort, die die Frage nicht ausschöpft.

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      • Betriebswirtschaftslehre
      • LauraFK
      • 6. September 2026 um 21:10
    2. Antworten
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    3. PhilBWL

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      • Lena96
      • 6. September 2026 um 16:40
      • Rechnungswesen
      • Lena96
      • 6. September 2026 um 20:50
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    3. SvenjaFinanz

      6. September 2026 um 20:50
    1. Inflationsrate 2 %, mein Einkauf fühlt sich nach 10 % an – wie wird die eigentlich gemessen? 2

      • Felix96
      • 6. September 2026 um 14:20
      • Volkswirtschaftslehre
      • Felix96
      • 6. September 2026 um 19:30
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    3. LisaVWL

      6. September 2026 um 19:30
    1. Nebenkostenabrechnung kam erst nach 14 Monaten – muss ich die noch zahlen? Und wann bekomme ich meine Kaution zurück? 3

      • Sophie99
      • 5. September 2026 um 20:15
      • Rechtswissenschaften
      • Sophie99
      • 6. September 2026 um 17:50
    2. Antworten
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    3. Basti92

      6. September 2026 um 17:50
    1. Ist ein Fernstudium-Abschluss gleichwertig? ZFU-Zulassung, staatliche Anerkennung, Akkreditierung – was muss ich vorher prüfen? 4

      • JaninaBWL
      • 4. September 2026 um 20:30
      • Studium Allgemein
      • JaninaBWL
      • 6. September 2026 um 07:40
    2. Antworten
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    3. KevinFernuni

      6. September 2026 um 07:40

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