Moin, in Wirtschaftsrecht hatten wir den gutgläubigen Erwerb und ich bin mir nicht sicher, ob ich das richtig verstanden habe. Wenn mir jemand etwas verkauft, das ihm gar nicht gehört – kann ich dann trotzdem Eigentümer werden? Das klingt für mich erst mal komisch.
Und was ist der Unterschied, wenn die Sache gestohlen war? Da soll es ja eine Ausnahme geben. Kann das jemand einordnen?