Moin, ich bin im ersten Semester und wir hatten heute die Stellvertretung nach § 164 BGB. Ich checke noch nicht so ganz, unter welchen Bedingungen ein Vertrag, den jemand anderes für mich abschließt, am Ende mich verpflichtet.
Was sind da die Voraussetzungen? Und was ist der Unterschied zu einem Boten, der ja auch was für mich überbringt?