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Werkvertrag vs. Dienstvertrag – woran mache ich konkret fest, was vorliegt?

  • DieJulia
  • 24. Juni 2026 um 17:05
  • Erledigt
  • DieJulia
    Master BWL
    Beiträge
    26
    • 24. Juni 2026 um 17:05
    • #1

    Hallo zusammen, im Recht-Modul kam der Unterschied zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag dran. Beide sind doch irgendwie „Leistung gegen Geld“ – aber woran mache ich konkret fest, welcher Vertragstyp vorliegt?

    Und warum wird in der Vorlesung so betont, dass die Abgrenzung „große Folgen“ hat? Das erschließt sich mir noch nicht ganz.

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  • AnjaRecht
    Wirtschaftsrecht
    Beiträge
    27
    • 24. Juni 2026 um 19:50
    • #2

    Der entscheidende Unterschied ist, was geschuldet wird:

    • Dienstvertrag (§ 611 BGB): geschuldet ist das Tätigwerden, nicht der Erfolg. Beispiel: Ein Arzt schuldet die sorgfältige Behandlung, aber nicht die Heilung. Ein Anwalt schuldet die Beratung, nicht den gewonnenen Prozess.
    • Werkvertrag (§ 631 BGB): geschuldet ist ein konkreter Erfolg bzw. ein Werk. Beispiel: Der Handwerker schuldet die fertig reparierte Heizung, der Friseur den fertigen Haarschnitt.

    Faustfrage: „Schulde ich das Bemühen oder das Ergebnis?“ Ergebnis = Werkvertrag, Bemühen = Dienstvertrag.

  • Meike_HR
    Personal · Recht
    Beiträge
    26
    • 25. Juni 2026 um 06:55
    • #3

    Zur „warum so wichtig“-Frage – die Folgen sind erheblich:

    • Gewährleistung: Nur beim Werkvertrag gibt es Mängelrechte (Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt nach §§ 633 ff.). Beim Dienstvertrag schuldet man keinen Erfolg, also gibt es kein „mangelhaftes Werk“ in dem Sinne.
    • Vergütung: Beim Werkvertrag wird in der Regel erst bei Abnahme des fertigen Werks gezahlt; beim Dienstvertrag laufend für die geleistete Tätigkeit.

    Aus HR-Sicht noch praktisch relevant: Bei der Abgrenzung freier Mitarbeit kommt es genau darauf an – und falsch eingeordnete „Werkverträge“, die in Wahrheit weisungsgebundene Dienste sind, führen schnell zum Thema Scheinselbstständigkeit. Die saubere Einordnung ist also nicht nur Klausurstoff.

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