Hallo zusammen, in BGB AT hatten wir die Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen und diesen „Taschengeldparagraphen“ (§110 BGB). Ich kapiere die Grundregel (beschränkt geschäftsfähig, Eltern müssen zustimmen) – aber wann genau ist so ein Kauf ohne Zustimmung trotzdem wirksam?
Beispiel: 15-Jährige kauft sich von ihrem Taschengeld ein Buch. Wirksam oder schwebend unwirksam? Und ändert sich was, wenn sie das Buch auf Raten kauft?