Hi zusammen, im BGB-Teil bin ich gerade über das Trennungs- und Abstraktionsprinzip gestolpert und stehe komplett auf dem Schlauch. Wenn ich mir ein Brötchen kaufe, ist das für mein Gefühl ein Vorgang. Das BGB macht daraus angeblich mehrere Geschäfte: Kaufvertrag, Übereignung der Ware, Übereignung des Geldes?
Warum diese Aufspaltung? Und was heißt „abstrakt“ in dem Zusammenhang – das klingt fürchterlich theoretisch. Gibt es einen Fall, wo das praktisch wirklich einen Unterschied macht?