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Europäische Union?

  • nadia
  • 22. August 2003 um 12:31
  • Erledigt
  • nadia
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    612
    • 22. August 2003 um 12:31
    • #1

    In ein paar Tagen habe ich meine Prüfung zu Recht II, jetzt sollten wir uns die alten Klausuren anschauen und in einer davon (der letzten) waren Fragen zur EU, die wir in der Vorlesung diesmal aber nicht behandelt haben. Wieso er diese Fragen gestellt hat, weiß keiner...ich habe sie jedenfalls schonmal bearbeitet, allerdings hoff ich ihr habt noch ergänzenden Antworten für mich und ich kann parallelen feststellen.... :angel2

    1.)
    Nach dem Absturz des DAX an der Börse und den Schwierigkeiten, die Maastricht Kriterien einzuhalten, schlägt die X-Partei zur Kosteneinsparung vor, die Bundesländer abzuschaffen. Gibt es gegen diesen Vorschlag zur Verwaltungsvereinfachung Bedenken und ggfls welche?

    2.)
    Welche Unterschiede bestehen zwischen einer Verwaltungsrichtlinie und einer Richtlinie der Europäischen Union?

    3.)
    Welche Rolle spielt das Europäische Parlament bei der Gesetzgebung?


    so das war das dazu....
    ich hoffe ihr schafft das :nae

    Vielen Dank schonmal :angel2

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  • nadia
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    612
    • 22. August 2003 um 12:50
    • #2

    jep, das ist es.... :bounce2

  • JayC
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    259
    • 22. August 2003 um 18:08
    • #3

    Mir fällt auf anhieb nur was zu Punkt 2 ein......

    Zitat

    2.)
    Welche Unterschiede bestehen zwischen einer Verwaltungsrichtlinie und einer Richtlinie der Europäischen Union?

    Richtlinien der EU richten sich nur an die Mitgliedsstaaten der EG und nicht an ihre Bürger. Sie enthalten Zielvorgaben, die von den Mitgliedsstaaten (innerhalb bestimmter Fristen) umgesetzt werden müssen.

    Verwaltungsrichtilinen (des Bundes/der Länder) binden nur die Verwaltung selbst. Sie sind für den Bürger nicht einklagbar.


    ~~ich hoffe vllt. nur etwas geholfen zu haben~~

  • nadia
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    612
    • 22. August 2003 um 18:57
    • #4

    jep genauso hab ich das auch!
    kann denn niemand die erste Frage beantworten....will wissen ob wir die vollständig bearbeitet haben!

  • nadia
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    612
    • 23. August 2003 um 18:11
    • #5

    Jungs und Mädels, kann denn niemand die erste Frage beantworten??

    bei der hätte ich gerne mal eure Meinung gehört!!

  • Strolch
    Moderator
    Beiträge
    1.504
    • 29. August 2003 um 00:48
    • #6
    Zitat

    1.)
    Nach dem Absturz des DAX an der Börse und den Schwierigkeiten, die Maastricht Kriterien einzuhalten, schlägt die X-Partei zur Kosteneinsparung vor, die Bundesländer abzuschaffen. Gibt es gegen diesen Vorschlag zur Verwaltungsvereinfachung Bedenken und ggfls welche?

    Tja dann wollen wir uns mal damit beschäftigen!

    Also zuerstmal ist der Vorschlag verfassungswiedrig!
    Art. 20 (1) GG sagt aus das die Bundesrepublik Deutschland nunmal ein Bundesstaat ist.

    Zitat

    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

    Ganz abgesehen davon bedarf es zur Auflösung eines Bundeslandes bzw. zur Neugliederung des Bundesgebietes einen Volksentscheid! Art 29 (2) GG

    Zitat

    (2) Maßnahmen zur Neugliederung des Bundesgebietes ergehen durch Bundesgesetz, das der Bestätigung durch Volksentscheid bedarf. Die betroffenen Länder sind zu hören.


    Allein die Abschaffung der Freistaaten (Republiken) Bayern und Thüringen dürfte dabei ein nicht zu übersehendes Hindernis darstellen. Wobei ein Volksentscheid auch wieder schweinisch viel Kohle kostet und wie das Beispiel Brandenburg/ Berlin zeigt wohl nicht zu gewinnen ist!

    Also Verfassungsrechtliche Bedenken!

    Zweitens
    Die Abschafung der Bundesländer als Verwaltungseinheiten trägt zunächst nicht zur Kostenersparnis bei sondern führt zunächst zu höhren Kosten, da die Länder Verwaltungsaufgaben wahrnehmen, die der Bund bisher nocht nicht in der Lage ist zu leisten (Polizei/ Schulen etc.), der Bund muss also erst entsprechende Verwaltungen aufbauen bzw. übernehmen und Vereinheitlichen!
    Das Beamtenrecht lässt auch eine Entlassung der überzählgen Beamten nicht zu, so das Rationalisierungen des Personals nicht greifen können. Evtl. Frühpensionierungen bringen auch nichts da der Bund Pensionen zahlen muss.

    Die Abschaffung der Landesparlamente und Regierungen bringt eigentlich auch aktuell wenig, Pensionsansprüche etc. der Parlamentariere bestehen weiter. Lediglich die aktuellen Kosten des Parlamentsbetriebes liesen sich reduzieren, eine Einsparung die allerdings im Gesamtbild minimal sein dürfte und in keinem Verhältnis zum Aufbau eines zentralistischen Kontrollsystems stehen dürfte.

    Also wirtschaftliche Bedenken, da zunächst höhere Kosten die sich erst über einen sehr sehr langen Zeitraum abbauen lassen und somit erst über einen äußerst langfristigen Zeitraum zu Einsparungen führen!

    Drittens die klassische Diskussion Zentralstaat vs. Föderalismus!

    Die Stärken und Schwächen der einzeln Regionen werden nur unzureichend berücksichtigt etc. (Ich komm aus Bayern und Bayern ist ein Zentralstaat wie er im Bilderbuch steht!! Von daher kann ich diese These nur bejahen)
    etc.

    Also volkswirtschaftliche Bedenken, da ein Zentralstaat die Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft schwächt! (bzw. schwächen kann!)


    Mehr fällt mir jetzt nicht ein!

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  • nadia
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    612
    • 29. August 2003 um 01:08
    • #7

    ui Strolch, meine Antwort war etwas kürzer aber die Aussage die gleiche!!!

    Leider kam sie etwas zu spät, da die Prüfung heute war, aber ich konnte trotzdem alles, aber ich bin sicher, dass die Frage auch für andere sicher mal wichtig und interessant sein könnte!

    Trotzdem den größten Dank :hail :baloo

  • Strolch
    Moderator
    Beiträge
    1.504
    • 29. August 2003 um 14:31
    • #8

    Tja, leider bin ich halt seit gestern Abend erst wieder im Lande :P

    Aber wenn du die selbe Antwort hast bin ich ja nicht mal schlecht!

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