Hey zusammen, eigentlich bin ich hier ja eher im Personal-/BWL-Bereich unterwegs, aber gerade hänge ich privat an einem Rechtsproblem und dachte, hier gibt's bestimmt Leute, die sich mit Verbraucherrecht auskennen.
Kurz zur Situation: Ich habe online Schuhe bestellt, zuhause anprobiert und bin damit kurz draußen ein paar Schritte gelaufen, um zu checken, ob sie wirklich passen. Jetzt will ich sie zurückschicken, weil sie doch nicht so bequem sind wie gedacht. Der Händler blockt ab und meint, durch das Tragen im Freien sei das Widerrufsrecht erloschen, die Schuhe seien ja jetzt "gebraucht" und nicht mehr im Neuzustand.
Ich dachte immer, man darf Ware wie im Laden prüfen und anprobieren, das sei ja gerade der Sinn des Widerrufsrechts beim Fernabsatz. Aber wo genau ist da die Grenze? Zählt "ein paar Schritte draußen laufen" schon als übermäßige Nutzung, oder ist das noch im Rahmen des Zumutbaren? Hat jemand von euch schon mal einen ähnlichen Fall gehabt oder kennt sich mit der Rechtsprechung dazu aus?