Study-Board.de
  1. Magazin
    1. Hochschulen
    2. Häufige Fragen
    3. Infomaterial zum Fernstudium
  2. Forum
    1. Dashboard
    2. Unerledigte Themen
    3. Datenbanken
    4. Semantische Suche
  3. Mediathek
  4. Umfragen
  5. Studium
    1. Welches Fernstudium?
    2. Hochschulfinder
    3. Studiengänge
    4. Hochschulen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Galerie
  • Datenbank-Einträge
  • Umfragen
  • Erweiterte Suche
  1. Study-Board.de
  2. Forum
  3. Fachforen Wirtschaftswissenschaften
  4. Rechtswissenschaften
Anzeige
SGD Fernstudium – WM-Vorteile 2026

Grafiken aus dem Lehrbuch in Hausarbeit und Präsentation – reicht die Quellenangabe oder ist das schon ein Urheberrechtsproblem?

  • admin
  • 26. September 2026 um 08:18
  • Unerledigt
  • admin
    Anfänger
    Reaktionen
    18
    Beiträge
    3.091
    • 26. September 2026 um 08:18
    • #1

    Hallo zusammen,

    ich schreibe gerade eine Hausarbeit in Marketing und halte nächste Woche dazu auch ein Referat. In einem Lehrbuch gibt es eine richtig gute Abbildung zum Kaufentscheidungsprozess, die ich gern 1:1 übernehmen würde (eingescannt). Außerdem hätte ich für die Folien noch zwei, drei Bilder aus dem Internet.

    Eine Kommilitonin meinte, solange die Quelle drunter steht, ist alles erlaubt. Ein anderer sagt, man darf gar nichts übernehmen, sondern muss alles selbst nachzeichnen und „eigene Darstellung in Anlehnung an…“ schreiben. 🤔

    Was stimmt denn jetzt? Und macht es einen Unterschied, ob das nur der Prüfer liest oder ob die Folien hinterher im Moodle-Kurs landen? Ich will mir da echt keinen Ärger einhandeln.

  • BWL-Ratgeber auf Study-Board
    BWL-Fernstudium 2026 im Vergleich →Was kostet das BWL-Fernstudium? →
  • admin
    Anfänger
    Reaktionen
    18
    Beiträge
    3.091
    • 26. September 2026 um 08:18
    • #2

    Gute Frage, weil hier zwei Dinge ständig vermischt werden: wissenschaftliches Zitieren (Plagiat ja/nein, entscheidet die Hochschule) und Urheberrecht (darf ich das Werk nutzen, entscheidet das Gesetz). Die Quellenangabe löst das erste Problem, aber nicht automatisch das zweite.

    1. Das Zitatrecht, § 51 UrhG

    Man darf fremde Werke ohne Erlaubnis übernehmen, wenn es ein echtes Zitat ist. Dafür braucht es:

    • Zitatzweck: Du setzt dich inhaltlich mit dem übernommenen Werk auseinander – es dient als Beleg oder Gegenstand deiner Erörterung. Reine Illustration („sieht schön aus“) ist kein Zitat.
    • Umfang nur so weit, wie der Zweck es erfordert. Bei Abbildungen darf das auch die ganze Grafik sein, wenn du genau diese Grafik diskutierst.
    • Quellenangabe (§ 63 UrhG) und keine Veränderung des Werks.

    Deine Kaufentscheidungs-Abbildung: Wenn du im Text erklärst, welche Phasen das Modell unterscheidet, und das Modell dann auf deinen Fall anwendest oder kritisierst, passt das gut ins Zitatrecht.

    2. Unterricht und Lehre, § 60a UrhG

    Für Veranstaltungen an Hochschulen gibt es eine eigene Erlaubnis: Bis zu 15 % eines Werkes dürfen für die Teilnehmenden der jeweiligen Veranstaltung genutzt werden, einzelne Abbildungen und kleine Werke sogar vollständig. Ein Referat im Seminar fällt nach überwiegender Sicht darunter. Der entscheidende Punkt ist der geschlossene Kreis: Moodle-Kurs nur für Kursteilnehmende ist okay, öffentlich zugänglich nicht.

    3. Wo es wirklich kritisch wird

    • Die Folien landen öffentlich (Blog, LinkedIn, Slide-Plattform) – dann greift § 60a nicht mehr, übrig bleibt nur das Zitatrecht.
    • Die Abschlussarbeit wird veröffentlicht (Hochschulrepositorium, Verlag). Dann jede fremde Abbildung einzeln prüfen: Zitat, freie Lizenz oder Erlaubnis einholen.
    • Internetbilder als Deko auf der Titelfolie: kein Zitatzweck. Dafür lieber Bilder mit freier Lizenz nehmen und die Lizenzangaben sauber machen.

    Merksatz: Quellenangabe macht aus einer Übernahme kein Plagiat – erlaubt ist sie erst durch Zitatzweck oder eine gesetzliche Schranke.

  • admin
    Anfänger
    Reaktionen
    18
    Beiträge
    3.091
    • 26. September 2026 um 08:18
    • #3

    Ergänzend zur Frage „selbst nachzeichnen“, weil das in Seminaren oft als Allheilmittel verkauft wird:

    • Inhalte und Daten sind frei, die konkrete Gestaltung nicht. Wenn du das Modell (fünf Phasen, Pfeile, Rückkopplung) in deiner eigenen Optik neu baust, übernimmst du die Idee – das ist unproblematisch. Zeichnest du das Original Strich für Strich nach, bleibt es rechtlich im Grunde dieselbe Grafik.
    • „Eigene Darstellung in Anlehnung an …“ ist die korrekte Kennzeichnung, wenn du wirklich etwas veränderst: eigene Reihenfolge, Beispiele aus deinem Fall ergänzt, Teile weggelassen. „Quelle: …“ schreibst du bei unveränderter Übernahme.
    • Das Nachbauen hat außerdem einen didaktischen Vorteil: Wenn du im Modell gleich deinen Fall einträgst (z. B. welche Phase dein Produkt besonders beeinflusst), zeigt die Abbildung schon Analyse und nicht nur Wissen. Das sehen Korrektoren gern.

    Praktisch mache ich es so: Scans nur, wenn ich über genau diese Abbildung rede. Alles andere baue ich in PowerPoint mit den Formen neu, dauert pro Grafik vielleicht 15 Minuten.

  • admin
    Anfänger
    Reaktionen
    18
    Beiträge
    3.091
    • 26. September 2026 um 08:18
    • #4

    Noch ein Punkt aus meinem Master, der mir selbst fast auf die Füße gefallen ist: Prüfungsordnung bzw. Leitfaden deines Lehrstuhls lesen. Manche verlangen ausdrücklich, dass Abbildungen im Abbildungsverzeichnis stehen und jede Übernahme mit Seitenzahl belegt ist, andere wollen bei Internetquellen zusätzlich das Abrufdatum.

    Und wenn du die Folien später doch mal teilen willst: Einfach eine zweite Version ohne die gescannten Lehrbuchgrafiken anlegen. Dann musst du dir über den geschlossenen Kreis gar keine Gedanken machen. 🙂

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen Anmelden

Letzte Beiträge

    1. Thema
    2. Antworten
    3. Letzte Antwort
    1. Grafiken aus dem Lehrbuch in Hausarbeit und Präsentation – reicht die Quellenangabe oder ist das schon ein Urheberrechtsproblem? 3

      • admin
      • 26. September 2026 um 08:18
      • Rechtswissenschaften
      • admin
      • 26. September 2026 um 08:18
    2. Antworten
      3
      Zugriffe
      10
      3
    3. admin

      26. September 2026 um 08:18
    1. Wohnung für ein halbes Jahr untervermieten, während ich beruflich in Wien bin – brauche ich wirklich die Erlaubnis vom Vermieter? 2

      • Sara93
      • 20. September 2026 um 14:10
      • Rechtswissenschaften
      • Sara93
      • 20. September 2026 um 21:30
    2. Antworten
      2
      Zugriffe
      76
      2
    3. Jonas91

      20. September 2026 um 21:30
    1. Arbeitszeugnis: „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ – ist meins jetzt gut oder nicht? 3

      • NeleStudiert
      • 16. September 2026 um 13:40
      • Rechtswissenschaften
      • NeleStudiert
      • 17. September 2026 um 07:05
    2. Antworten
      3
      Zugriffe
      144
      3
    3. Jonas91

      17. September 2026 um 07:05
    1. Schimmel im Schlafzimmer, Vermieter reagiert nicht – darf ich einfach die Miete kürzen? 2

      • LauraFK
      • 14. September 2026 um 16:45
      • Rechtswissenschaften
      • LauraFK
      • 15. September 2026 um 06:40
    2. Antworten
      2
      Zugriffe
      89
      2
    3. MarkusWB

      15. September 2026 um 06:40
    1. Im Minijob krank – bekomme ich trotzdem Geld, und muss ich die ausgefallenen Stunden nachholen? 3

      • NeleStudiert
      • 12. September 2026 um 14:20
      • Rechtswissenschaften
      • NeleStudiert
      • 13. September 2026 um 06:40
    2. Antworten
      3
      Zugriffe
      117
      3
    3. LauraFK

      13. September 2026 um 06:40
    1. Freelancerin statt Werkstudentin – ab wann ist das Scheinselbstständigkeit, und wen trifft das Risiko? 3

      • AnnaWInf
      • 10. September 2026 um 14:10
      • Rechtswissenschaften
      • AnnaWInf
      • 11. September 2026 um 06:50
    2. Antworten
      3
      Zugriffe
      113
      3
    3. DanielIT

      11. September 2026 um 06:50
    1. Nebenkostenabrechnung kam erst nach 14 Monaten – muss ich die noch zahlen? Und wann bekomme ich meine Kaution zurück? 3

      • Sophie99
      • 5. September 2026 um 20:15
      • Rechtswissenschaften
      • Sophie99
      • 6. September 2026 um 17:50
    2. Antworten
      3
      Zugriffe
      172
      3
    3. Basti92

      6. September 2026 um 17:50
    1. Gewährleistung oder Garantie – mein Notebook ist nach 14 Monaten defekt, der Händler sagt „abgelaufen“ 2

      • AnnaWInf
      • 3. September 2026 um 20:35
      • Rechtswissenschaften
      • AnnaWInf
      • 4. September 2026 um 07:20
    2. Antworten
      2
      Zugriffe
      137
      2
    3. Basti92

      4. September 2026 um 07:20
    1. Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag – gilt in der Probezeit wirklich immer „zwei Wochen“? 2

      • MarieLpz
      • 1. September 2026 um 18:20
      • Rechtswissenschaften
      • MarieLpz
      • 2. September 2026 um 06:50
    2. Antworten
      2
      Zugriffe
      148
      2
    3. Meike_HR

      2. September 2026 um 06:50
    1. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag – bin ich daran gebunden, wenn ich den Job wechsle? 2

      • Felix96
      • 29. August 2026 um 20:10
      • Rechtswissenschaften
      • Felix96
      • 30. August 2026 um 08:45
    2. Antworten
      2
      Zugriffe
      176
      2
    3. Meike_HR

      30. August 2026 um 08:45
Anzeige
SGD Fernstudium – WM-Vorteile 2026: 10 % auf über 100 Kurse

Registrierung

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen
Anzeige · Fernstudium-Anbieter
AKAD UniversityTIPPStaatlich anerkannt · berufsbegleitend · jederzeit startenHochschule FreseniusInfomaterial zu Fernstudien kostenlos anfordernSGD – Studiengemeinschaft DarmstadtTraditionsreiche Fernschule – 4 Wochen kostenlos testenILS FernschuleDeutschlands größte Fernschule – 4 Wochen gratis testenWilhelm Büchner HochschuleTechnik-Fernstudium, staatlich anerkanntFernakademieGeprüftes Fernstudium, jederzeit startenEHiP100 % digitales Studium, auch ohne Abitur
Partnerlinks – für dich kostenlos.
Alle Anbieter & Infomaterial →

Beliebte Studienthemen

BWL VWL Rechnungswesen Steuerlehre Mathe & Statistik Wirtschaftsrecht Wirtschaftsinformatik Wirtschaftswissenschaften Einsendeaufgaben Fernstudium-Anbieter
Anzeige · AKAD University
AKAD University – berufsbegleitendes FernstudiumStudiengänge ansehen →
Partnerlink – für dich kostenlos.

Letzte Beiträge

  1. Grafiken aus dem Lehrbuch in Hausarbeit und Präsentation – reicht die Quellenangabe oder ist das schon ein Urheberrechtsproblem?

    admin
    26. September 2026 um 08:18
  2. Wohnung für ein halbes Jahr untervermieten, während ich beruflich in Wien bin – brauche ich wirklich die Erlaubnis vom Vermieter?

    Jonas91
    20. September 2026 um 21:30
  3. Arbeitszeugnis: „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ – ist meins jetzt gut oder nicht?

    Jonas91
    17. September 2026 um 07:05
  4. Schimmel im Schlafzimmer, Vermieter reagiert nicht – darf ich einfach die Miete kürzen?

    MarkusWB
    15. September 2026 um 06:40
  5. Im Minijob krank – bekomme ich trotzdem Geld, und muss ich die ausgefallenen Stunden nachholen?

    LauraFK
    13. September 2026 um 06:40
Anzeige · Studentenrabatt
📰 Studenten lesen billigerZeitungs- & Zeitschriften-Abos für Studierende – bis −75 %. SPIEGEL, DIE ZEIT, Handelsblatt, Wirtschaftswoche & Über 1.000 Titel.Zu den Studenten-Abos →
Partnerlink – für dich kostenlos.
Werbeplatz
Hier könnte Ihre Werbung stehen37.000+ Mitglieder · 112.000+ Beiträge · Zielgruppe BWL & Fernstudium, 95 % DeutschlandWerbung anfragen →
Mediadaten auf Anfrage

Statistiken

Themen
59.370
Beiträge
114.700
Bilder
1
Videos
0
Mitglieder
37.072
Meiste Benutzer online
17.968
Neuestes Mitglied
bluey12
  1. Impressum
    1. Datenschutzerklärung
    2. Verhaltenskodex
      1. Learn to Post
  2. Mediadaten
  3. Kontakt
  4. Presse
  1. Support

Über Study-Board.de

Study-Board.de ist eine der größten deutschen Communities rund ums Studium – mit über 37.000 Mitgliedern und mehr als 112.000 Beiträgen. Hier findest du Hilfe bei Einsendeaufgaben (SGD, ILS & Co.), verständliche Erklärungen zu BWL- und VWL-Fachbegriffen, Skripte, Klausurtipps und echte Erfahrungen zu Fernstudium-Anbietern wie IU, AKAD und Euro-FH.

Forum, Ratgeber und Linkdatenbank – Lernen, Austausch und gegenseitige Hilfe an einem Ort. Unabhängig und von Studierenden für Studierende.

Cookie-Einstellungen
Community-Software: WoltLab Suite™