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Beiträge von Strolch

  • Studium an der FH oder Uni?

    • Strolch
    • 23. November 2014 um 04:09

    Naja, zumindest verlangen die Uni-Absolventen mehr Geld.
    Da stellt sich dann immer die Frage auf welche Stelle, bei welchem Unternehmen man sich bewirbt. Nachdem ich jetzt seit mehr als 4 Jahren Führungsverantwortung habe und beim Auswahlverfahren auf der anderen Seite sitze ist meine Antwort beide haben wenn es um "normale" Jobs geht große Probleme mit der Selbsteinschätzung.

    Hatte gerade wieder eine Ausschreibung für Absolventen - wunderschön zu sehen, dass die Absolventen der Unis immer genau die gleichen Gehaltsvorstellungen angeben, die ihre Profs ihnen mitgegeben haben und die man bei den 20% der TOP-Jobs vielleicht bekommt - man liegt prinzipiell scheinbar auf den Tarifwerten der "Big4". Aber ich biete dummerweise nur einen Job in der Linie eines normalen Dienstleistungsunternehmens an (also für die 80% der anderen Absolventen).
    Das führt dazu dass ich inzwischen ca. 80% der Uni-Bewerber direkt aussiebe - ich hab einfach nicht die Zeit mich mit Bewerbern auseinanderzusetzen bei denen ich immer die gleichen Diskussionen führen muss.
    Und kommt mir jetzt bitte nicht mit "billig verkaufen" - ich zahle ganz normale Absolventengehälter - nur das FHler hier meiner Erfahrung nach im ersten Durchgang meist flexibler sind und sich schneller richtig einschätzen.

  • Erteilung eines Patents

    • Strolch
    • 30. September 2009 um 02:24

    Wenn dir ein Patent erteilt wird, ist es ein selbsterstelltes immaterielles Wirtschaftsgut. Für ein solches gilt in der aktuellen Fassung des HGB ein aktivierungsverbot.

    Mit BilMoG wird es allerdings etwas anders, hier ist unter umständen dann auch nach HGB eine Aktivierung möglich, dies wäre jedoch im Einzelfall zu prüfen uns setzt eine umfangreiche Dokumentation über den Prozess der "Patententwicklung" voraus.

  • Rechnungslegung in Italien

    • Strolch
    • 26. September 2009 um 19:44

    Hallo zusammen,

    kennt jemand zufällig eine Quelle mit den rudimentären Unterschieden zwischen italienischer und deutscher Rechnungslegung. Denn ich find dazu werde Bücher, noch Fachartikel noch Webseiten.

  • Falsche Bilanzzahlen??

    • Strolch
    • 26. September 2009 um 13:25
    Zitat von DJCyrex

    Dann lasse ich die 320.000 Gewinn also komplett aus der Bilanz raus.
    Dann wird die komplette Differenz ja das Eigenkapital sein.

    Hab nur diese Zahlen, keine weiteren Angaben.



    Eigentlich stellen die 320.000 Gewinn stellen den aktuellen Jahresüberschuss dar.
    Dieser ist in der Bilanz in der Position EK separat darzustellen.

    Wie Luckygirl es allerding schon gesagt hat, gibt es in der EK Position je nach Rechtsform verschiedene Pflichtanteile.

    Normalerweiße teilt sich diese auf in gezeichnetes Kapital (Stammkapital), die Rücklagen und den Bilanzgewinn (Jahresüberschuss + Gewinn-/Verlustvortrag).

    Kommt also darauf an, ob du in dieser wohl relativ einfachen Aufstellung das EK als einheitlichen Block darstellen willst, oder dieses zumindest in EK + Ergebnis der lfd. Periode aufteilst.

  • Erhaltungs-/ Herstellungsaufwand Software

    • Strolch
    • 15. Februar 2009 um 13:01

    Hallo zusammen,

    kurz Zusammengefasst das Problem: Kauf eines ERP Systems für teuer Geld und dann eine Abgrenzung welcher, wann getätigte Aufwand Aktivierungsfähig ist und welcher nicht!

    Da in der Praxis ja neben den reinen Rechtsvorschriften für das Rechnungswesen (HGB, DRS, IFRS) auch die relevanten Auslegungen der WP Gesellschaften von Bedeutung sind (die in den IDW Standarts zusammengefasst werden) mal die Frage kennt jemand die offizielle Abgrenzungslogik aus den IDW Stadarts für Erhaltungs- und Herstellungsaufwand? Sprich was ist nach dem Inbetriebsetzungszeitpunkt noch Aktivierbar.
    Die meisten Ausführungen dazu betreffen die Immobilienwirtschaft und mir fällt es schwer das Beispiel der "kompletten Sanierung des Wasserleitungssystems" inhaltlich auf die Software zu übertragen.

  • Google Chrome - Der Google Browser

    • Strolch
    • 8. September 2008 um 00:02

    [url=http://www.manager-magazin.de/it/artikel/0,2828,576704,00.html]Bundesamt: Warnung vor Google-Browser Chrome - manager-magazin.de[/url]

    Ist zumindest interessant.

  • Bedingungen für ein Einkreissystem

    • Strolch
    • 18. August 2008 um 17:38

    Dann solltest du vielleicht mal anständiger Definieren, aber für mich ist die gültige Definition noch immer:

    Zitat
    Zitat


    Zweikreissystem ist ein Ordnungsprinzip des betrieblichen Rechnungswe-
    wesens, bei dem die Daten der Geschäfts- oder Finanzbuchhaltung und
    die der Kostenrechnung (Betriebsbuchhaltung) in zwei in sich geschlos-
    senen Abrechnungssystemen getrennt bearbeitet werden.

    Das Einkreissystem (monistisches System, Einsystem) ist ein Ordnungsprinzip des betrieblichen Rechnungswesens, bei dem die Daten
    der Finanzbuchhaltung und der Kostenrechnung in einem geschlossenen Abrechnungskreis gemeinsam erfaßt und verarbeitet werden.

    Alles anzeigen


    Quelle: http://www.wirtschaftslexikon24.net

    Somit bleibe ich bei meiner Aussage, solange die Daten eindeutig Abgrenzbar sind (und das sind sie mit der heutigen Technik Problemlos) ist es vollkommen egal was man einsetzt.

  • Bedingungen für ein Einkreissystem

    • Strolch
    • 18. August 2008 um 11:43

    Wenn ich das schon wieder höre - Oracle eines der am weitesten verbreiteten Finanzsysteme ist ein Einkreissystem.
    Solange du die Daten eindeutig abgrenzen kannst ist es durch die Technik heute vollkommen egal ob Einkreis oder Zweikreissystem !

  • bafög - zu großes Vermögen

    • Strolch
    • 18. August 2008 um 11:39

    Wenn du Geld abhebst gehört es noch immer dir!
    Vermögen verkleinern geht eigentlich nur wenn man Geld ausgibt (dann hat man allerdings das was gekauft worden ist) oder indem man Geld verliert wenn man z.B. an der Börse spekuliert (was aber wohl keiner wirklich will).

    Die Frage ist also, wem ist das Geld/ Vermögen wirklich zuzuordnen? Ist es deines (dann hast du wohl keine Chance das legal wegzubekommen) oder haben deine Eltern aus sagen wir mal steuerlichen Gründen das Geld auf deinen Namen laufen lassen?
    Das sind dann allerdings Sachverhalte die sich nicht in einem Forum klären lassen sondern ggf. mit einem Bafög Berater oder Steuerberater deines Vertrauens.

  • Offenlegungspflicht

    • Strolch
    • 10. August 2008 um 14:14

    Antwot: JA

    Regelt das PublG

    PublG - Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen

  • Nennwert VS Börsenkurs einer Aktie

    • Strolch
    • 12. Juli 2008 um 16:15

    Der Nennwert zeigt den Anteil am Eigenkapital an.

    z.B. die Gesellschaft hat 100 Aktien zum nennwert von 1,-- EUR ausgegben, dann hat sie ein gezeichnetes Kapital von 100 EUR.

    Der Börsenkurs der Aktie spiegelt hingegen den aktuellen Wert der Aktie wieder.

    Um beim obrigen Beispiel zu bleiben, das Unternehmen hat 10 erfolgreiche Jahre hinter sich, erwirtschaftet jedes Jahr einen Gewinn von 1000 EUR daher sind die Eigentümer inzwischen der Ansicht, dass jeder ihrer 100 Aktien inzwischen den Kurswert von 20 EUR hat.

    Um es zusammen zu fassen, der Nennwert ist sozusagen der Anteil den der Gründer ursprünglich in das Unternehmen eingezahlt hat. Der Börsenkurs ist der Wert zu dem er aktuell seine Anteile verkaufen könnte.

    Ist zwar stark vereinfacht aber hoffentlich verständlich.

  • Lohn+Gehaltsabrechnungssoftware Testversion

    • Strolch
    • 3. Juli 2008 um 21:15

    Punkt 1) Cracks sind illegal

    Punkt 2) Payroll Systeme der wirklich großen und bekannten Häuser kosten 50.000 EUR aufwärts, da gibts kein Demo, da kommt ein Verkäufer ins Haus und präsentiert.
    Punkt 3) Wenn du die Standartprogramme für Klein- und Mittelständler meinst, entweder gibt es Demos bei den Herstellern oder gar nicht!

  • bezugsrecht

    • Strolch
    • 22. Juni 2008 um 02:29

    Bezugsrechte können veräußert werden!

  • Praktische Diplomarbeit

    • Strolch
    • 17. Juni 2008 um 20:54

    Keine Ahnung wie man so was macht, aber wenn du dir sorgen machst, kannst du ja immer noch im Praktischen Teil Bezüge zur gängigen Literatur herstellen. (Keine Ahnung wie schwer / leicht das bei deinem Thema ist)

  • Duo Team Obama-Vizepräsidentin Clinton kann John McCain besiegen

    • Strolch
    • 14. Juni 2008 um 11:46

    Und was soll deine oben gemachte Aussage nun sein?

    Mal ganz abgesehen davon, dass MCCain gewinnen wird...

  • Wann bewerben?

    • Strolch
    • 14. Juni 2008 um 11:43

    3.) Kommt auf den Studiengang an, ob direkt bei der Uni oder über Vergabestelle und auch aufs Bundesland.
    Online/E-Mail/Post - ist Geschmackssache prinzipiell gilt natürlich es ist das erwünscht was die Uni will!

    1.) Hab von den aktuellen Regeln weniger Ahnung, früher war es mal so, dass du, wenn du angenommen wurdest und dann wegen Wehr Zivildienst nicht starten konntest, die Annahme für die Zeit nach dem Wehr- Zivildienst weiterhin galt. Ob das geändert wurde oder nur in Bayern so war...

    2.) Bei NC Fächern "verbessert" sich durch das Wartesemester dein eigener Notenschnitt.

  • Beeinflussung des Jahresgewinns

    • Strolch
    • 14. Juni 2008 um 01:48

    Möglichkeiten, auch nach wie vor zulässige. gibt es da viele.

    Ausnutzen von noch vorhandenen steuerrechtlichen Ansatzwahlrechent, wenn man mehr als eine Firma hat, kann man Gewinne zwischen den Firmen (vielleicht auch noch zwischen verschiedenen Ländern mit verschiedenen Steuersätzen) über Verrechnugspreise im Rahmen der Legalen Möglichkeiten hin und her schieben.

  • BaföG - Verdienst der Schwester

    • Strolch
    • 3. Juni 2008 um 23:17

    Tja dann würde ich dir mal den einfachen Rat geben:

    - ruf das für dich zuständige BAFÖG Amt an, die können dir eine rechtlich einwandfreie und korrekte Antwort geben!

    Der Verdienst von Geschwistern kann nämlich tatsächlich unter gewissen Umständen die Höhe deines BAFÖGS beeinflussen, aber da kommt es wieder auf einige Faktoren an.

  • BaföG - Verdienst der Schwester

    • Strolch
    • 2. Juni 2008 um 23:16
    Zitat von Jan2008


    sry.. seit dem ende der schule kann ich keine Sätze mehr formulieren xD



    Das solltest du bis zum Beginn deines Studiums dann aber wieder hinkriegen.

    Sorry aber musste sein!

  • Versicherungen für Studenten?!

    • Strolch
    • 20. Mai 2008 um 00:39

    Nummer 1) Krankenversicherung
    Nummer 2) Haftpflichtversicherung

    den Rest kann man absichern ob es nötig ist muss jeder selber wissen

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