Huhu, ich hab eigentlich nur einen fachlichen Schwerpunkt HR/BWL, aber das hier betrifft ja quasi jeden im Alltag, deshalb frag ich trotzdem mal in die Runde. Ich habe einem Bekannten mündlich mein altes Notebook verkauft, Preis und Übergabe waren klar besprochen, Handschlag quasi. Jetzt will er plötzlich nicht mehr und meint, ohne schriftlichen Vertrag sei das eh nicht bindend.
Mein Bauchgefühl sagt mir, dass das Quatsch ist, weil ich aus dem BWL-Studium noch im Hinterkopf habe, dass Verträge grundsätzlich formfrei geschlossen werden können, außer es ist explizit eine Form vorgeschrieben (wie bei Immobilien z. B.). Aber ich bin mir unsicher, ob es beim Kaufvertrag über bewegliche Sachen irgendeine versteckte Ausnahme gibt, die ich übersehe.
Hat jemand von euch, die tiefer im BGB drinstecken, dazu genauere Infos? Und falls der mündliche Vertrag tatsächlich gilt – wie beweise ich das im Zweifel, wenn es keine Zeugen gab?