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degressive Abschreibungsverfahren

  • Tatankaya
  • 2. Juni 2005 um 15:46
  • Erledigt
  • Tatankaya
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    32
    • 2. Juni 2005 um 15:46
    • #1

    Hallo Leute, hab ne Frage:

    welche degressive Abschreibung ist am sinnvollsten; die arithmetische oder die geometrische ?

    Meiner Vermutung nach die arithmetisch fallende Abschreibung, weil man den Restwert relativ einfach und gleichmäßig bis auf Null abschreiben kann.

    Liegt ich mit meiner Vermutung richtig ? Wenn ja, hat vielleicht noch jemand ne andere Begründung ?

    Danke... für jede Meinung und jeden Tip

    Gruß Tati :)


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  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 2. Juni 2005 um 16:12
    • #2

    Schwer zu beurteilen, was sinnvoller ist, gegenüberstellend kann man sagen:

    a. Arithmetisch-Degressiv (digital): linear fallende Degressionsbeträge und quasi-linear fallender RBW

    b. Geometrisch-Degressiv: expoentiell fallende AfA Beträge und exponentiell fallender RBW

    ad a.

    Fällt also jedes Jahr um den gleichen Degressionsbetrag (D), den man erhält, indem die Anschaffungskosten durch die Summe der in der Nutzungsdauer enthaltenen Jahresziffern dividiert werden. Dann gilt für den Degressionsbetrag und die AfA:

    [latex]\mbox{(1)}\,D\,=\,\frac{2\,A}{n\,\left(n\,+\,1\right)[/latex]

    [latex]\mbox{(2)\,a_t\,=\,D\,\left(n\,+\,1\,-\,t\right)\,=\,\frac{2\,A}{n\,\left(n\,+\,1\right)}\,\left(n\,+\,1\,-\,t\right)[/latex]

    ad b.

    Fällt nicht mit konstanten Raten, sonder fällt mit von Jahr zu Jahr kleiner werdenden Raten. Man errechnet die Abschreibungsbeträge, indem man einen konstanten Prozentsatz nicht auf den Anschaffungsbetrag wie bei der linearen Methode, sondern auf den jeweiligen RBW anwendet. Sie führt nie zu dem Restwert Null. Will man in rel. kurzer Zeit den größten Teil des AW abschreiben, so muss man einen hohen Abschreibungsprozentsatz (p) wählen. p ist vom angestrebten RBW (R) abhängig. Man kann ihn folgendermaßen ermitteln:

    [latex]\mbox{(3)}\,p\,=\,100\,\left(1\,-\,\sqrt[n]{\frac{R}{A}}\right)[/latex]

    MMn kommt es eben auf den Zweck an dem man erfolgt, allgemein kann man nicht sagen welche sinnvoller ist.

    Just my 2 cents.

    Gruß
    Markus

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  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 3. Juni 2005 um 11:50
    • #3

    Das kann man nicht verallgemeinern, es kommt zum einen auf die Laufzeit und zum anderen auf die Gewinnsituation des Unternehmens an.
    Für die degressive Afa darf ja nur der doppelte lineare Satz, aber max. 20%, genommen werden.
    Somit ist die degressive Afa bei Vermögensteilen mit einer Nutzungsdauer über 6 Jahren immer sinnvoll, da sie in einer Gewinnsituation anfänglich zu einer höheren Steuerersparnis führt und zudem wohl auch eher dem tatsächlichen Wertverlust entspricht. Außerdem darf man ja bei der degressiven Afa auch noch auf die lineare Afa umsteigen, wenn dies günstiger wird.

    Bei einer Nutzungsdauer bis 5 Jahre ist nur die lineare Afa sinnvoll (sofern gute Gewinnsituation).

    Gruß Dörte

    :hae:

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 3. Juni 2005 um 13:40
    • #4
    Zitat

    Original von Doerte
    Das kann man nicht verallgemeinern, es kommt zum einen auf die Laufzeit und zum anderen auf die Gewinnsituation des Unternehmens an.
    Für die degressive Afa darf ja nur der doppelte lineare Satz, aber max. 20%, genommen werden.
    Somit ist die degressive Afa bei Vermögensteilen mit einer Nutzungsdauer über 6 Jahren immer sinnvoll, da sie in einer Gewinnsituation anfänglich zu einer höheren Steuerersparnis führt und zudem wohl auch eher dem tatsächlichen Wertverlust entspricht. Außerdem darf man ja bei der degressiven Afa auch noch auf die lineare Afa umsteigen, wenn dies günstiger wird.

    Bei einer Nutzungsdauer bis 5 Jahre ist nur die lineare Afa sinnvoll (sofern gute Gewinnsituation).

    Gruß Dörte

    Also nach HGB sind nach wie vor der 3fache lineare Satz bzw. 30% möglich wenn man latente Steuern berücksichtigt. Und klar ist die degressive unter EStR-Gesichstpunkten sinnvoller, ist nun eben die Frage ob eher geometrisch oder arithmetisch, aber wie erwähnt, willst du hohe Beträge haben, so ist natürlich die geometrische sinnvoller, je nach wahl des Prozensatzes. Da ich denke, aufgrund der anderen geposteten Aufgabe, dass wir uns in der Kostenrechnung befinden (wenn nicht, korrigiert mich bitte), ist aber das Steuerrecht natürlich zu vernachlässigen, da in der Kostenrechnung so gut wie alles legitim ist um es lapidar auszudrücken ;) Und zum Eröffnungspost: Das mit dem Restwert ist kein Argument, die degressive AfA erreicht niemals Null, was aber auch vollkommen egal ist.

    Gruß
    Markus

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