Hallo zusammen, ich sitze an einer Aufgabe zur Anlagenbuchhaltung und komme bei den GWG durcheinander. Im Skript stehen drei Möglichkeiten nebeneinander: sofort als Aufwand, Sammelposten über fünf Jahre oder ganz normal über die Nutzungsdauer abschreiben.
Was ich nicht verstehe: Ist das ein freies Wahlrecht, oder gibt es feste Grenzen, an denen sich das entscheidet? Und zählt bei den Betragsgrenzen der Netto- oder der Bruttobetrag?
In der Aufgabe geht es um einen Bürostuhl für 340 € netto, einen Monitor für 210 € netto und ein Notebook für 950 € netto. Bei allen dreien bin ich unsicher.