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Zu welchem Geltungsbereich gehören folgende Vorgänge

  • Nadine007
  • 24. Februar 2005 um 12:44
  • Erledigt
  • Nadine007
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    4
    • 24. Februar 2005 um 12:44
    • #1

    Hallo

    folgende Aufgabe beschäftigt mich.............

    In welchen Geltungsbereich gehören folgende Vorgänge, nennen Sie auch soweit es Ihnen möglich ist, die entsprechenden Gesetze...............

    Die Bauunternehmer einer Stadt schließen sich zusammen, um gemeinsam den Bau des Krankenhauses durchzuführen.

    Die Importeure für Südfrüchte schließen sich zusammen, um den Bananenmarkt zu regeln

    Ein schwedischer Tourist verursacht in Deutschland einen Verkehrsunfall.

  • biene
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    16
    • 2. März 2005 um 11:36
    • #2

    Hi Nadin vielleicht has du ja auf deine Frage schon eine Antwort die Aufgabe feht mir leider auch gruss Biene

  • Nadine007
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    4
    • 2. März 2005 um 13:13
    • #3

    Hallo an alle

    bin ich auf dem richtigen Weg

    a; BGB- Schuldrecht (Auftrag)
    -Baurecht

    b; BGB- Schuldrecht

    c; BGB Schuldrecht (Schadenersatz)
    StgB

  • füchschen
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    9
    • 9. März 2005 um 12:38
    • #4

    nicht zu vergessen das Kartellrecht - von wegen des Zusammenschlusses - und das EGBGB sowie das Internationale Privatrecht bzgl. der Schwedensache
    gruß conny

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 9. März 2005 um 12:59
    • #5

    Nadine:

    a) Evtl. sollte man hier das Kommunalrecht, Verwaltungsrecht etc. beachten

    b) GWB bzgl. Marktmacht etc., was hier das Schuldrecht AT bzw. BT zu suchen haben frage ich mich jetzt aber schon ;)

    c) Inwiefern die StVO jetzt in das StGB eingreift kann man auch schwer abschätzen.

    Just my 2 cents.

    Insgesamt eine schwer nachvollziehbare Aufgabe, bringt dem Studenten eigentlich nichts.

    Gruß
    Markus

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


    E-Mail: markus at study-board.com


    Skype und MSN auf Anfrage

  • valja
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    22
    • 24. März 2006 um 12:06
    • #6

    Muss demnächst auch diese Fragen beantworten.

    Hier meine Version der Antworten:

    a) Nationales, öffentliches Recht, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, BauGB, BauNVO

    b) Nationales Recht, Privatrecht, GWB (Kartellrecht)

    c)Internationales (oder übernationales???) Recht, Privatrecht, StVG,StVO

    Bitte korrigieren, wenn da was falsch ist!

  • quitschie
    Benutzer
    Beiträge
    68
    • 25. März 2006 um 07:59
    • #7

    Hallo,

    hier mal meine Lösung:

    a)
    Geltungsbereich: Nationales Recht à Öffentliches Recht, Gesetz: Verwaltungsrecht, Arbeits- und Sozialrecht

    b)
    Geltungsbereich: Nationales Recht à Öffentliches Recht, Gesetz: Verwaltungsrecht, Arbeits- und Sozialrecht

    c)
    Geltungsbereich: Nationales Recht à Öffentliches Recht, Gesetz: Strafrecht


    Alles Gute :)

  • valja
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    22
    • 25. März 2006 um 14:04
    • #8

    Also, ich bin mir immer noch nicht sicher!

    Viele verschiedene Meinungen zu dieser Frage.

    Beim a) muss ich mich zwischen Öffentlichen, Verwaltungsrecht
    und Privaten,BGB (§ 705) entscheiden.

    Beim c) stellt sich die Frage, ob hier Internationales Recht oder Übernationales (meist EU-Recht; steht im Lehrheft) anzuwenden ist?

    Bitte um mehrere Meinungen, um vergleichen zu können.

  • quitschie
    Benutzer
    Beiträge
    68
    • 25. März 2006 um 14:31
    • #9

    Hallo,

    habe volle Punktzahl auf meine Lösung bekommen, kann dann wohl nicht so schlecht gelegen haben ?

    Viel Spaß

  • valja
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    22
    • 26. März 2006 um 14:05
    • #10

    Dann noch eine Frage zu a) und b):

    Arbeits- und Sozialrecht- welche Paragraphen sind das?

  • sr2005
    Anfänger
    Beiträge
    2
    • 20. Juli 2008 um 19:25
    • #11

    Hi quitschie,

    mal ne keine Frage wie kommst du bei:

    Zitat von quitschie


    a)
    Geltungsbereich: Nationales Recht à Öffentliches Recht, Gesetz: Verwaltungsrecht, Arbeits- und Sozialrecht

    b)
    Geltungsbereich: Nationales Recht à Öffentliches Recht, Gesetz: Verwaltungsrecht, Arbeits- und Sozialrecht



    auf Arbeits- und Sozialrecht???

    Das versteh ich nicht.
    Über eine kurze Erläuterung wär ich dir sehr dankbar.

    Gruß
    Sebastian

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