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Arbeitsrecht

  • studium
  • 13. Dezember 2004 um 18:44
  • Erledigt
  • studium
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    114
    • 13. Dezember 2004 um 18:44
    • #1

    Hallo :)

    Weiss jemand wie sich die Rechtsquellen des Arbeitsrechts untereinander verhalten? Und welches Prinzip ausschliesslich vom Arbeitgeber verwendet wird? Das ganze bezieht sich auf das Arbeitsrecht.

  • Strolch
    Moderator
    Beiträge
    1.504
    • 13. Dezember 2004 um 18:53
    • #2

    Was meinst du mit Rechtsquellen?
    Die einzelnen Bruchstücke aus denen das Arbeitsrecht zusammengesetzt ist? Urteile der einzelnen Arbeitsgerichte, die ja die Gesetze auslegen?
    Oder wie oder wo oder was?

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  • studium
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    114
    • 13. Dezember 2004 um 18:59
    • #3

    Ich bin genauso ratlos wie Du, hab das aus einer alten Klausur.
    Also ich denke mal, dass Arbeitgeber das Individualarbeitsrecht nutzen?
    Aber wie sich die Rechtsquellen verhalten? Welche Rechtsquellen? Gesetze, Verordnungen? Wie verhalten die sich? Nach dem Ranordnungsprinzip?
    Ich find die Fragen komisch gestellt :(

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 13. Dezember 2004 um 21:24
    • #4

    Also man kann diese Frage doch recht einfach beantworten:

    Das Arbeitsrecht setzt sich aus drei Bereichen zusammen:

    1. Arbeitsschutzrecht (Öffentliches Recht, Durchsetzung durch Staat und Genossenschaften). Die drei Gruppen des Arbeitsschutzrechts sind sozialer Arbeitsschutz (Jugendschutz, Mutterschutz, Schwerbehindertenschutz), technischer Arbeitsschutz und das abstrakte öffentliche Arbeitsrecht.

    2. Kollektives Arbeitsrecht (Kollektivrecht): BetriebsverfassungsG, UnternehmensmitbestimmungsG,Koalitionsrecht, Tarifrecht, Arbeitskampfrechte etc.

    3. Individualarbeitsrecht: Dieses betrifft Arbeitnehmer / Arbeitgeber

    Daraus kann als Resümee folgende Stellung in der Rechtsordnung bezogen werden:

    Das Arbeitsrecht ist ein Sonderrecht der schutzbedürftigen Arbeitnehmer und regelt den Arbeitsvertrag (Individualarbeitsrecht!) sowie das Tarif- und Mitbestimmungsrecht (Kollektivrecht). Es ist teilweise vermischt mit öffentlich-rechtlichen Vorschriften, s. Arbeitsschutzrecht. Das BGB übernimmt allgemeine Regelungen (z.B.Arbeitsvertrag).

    Gruß

    Markus

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