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Logistik

  • Primus
  • 27. Oktober 2004 um 10:50
  • Erledigt
  • Primus
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    4
    • 27. Oktober 2004 um 10:50
    • #1

    Hallo ich habe auch gleich schon mal ne Frage am Start, zur Logistik bzw. Materialwirtschaft:

    Lagerhaltungskostensatz -> Kapitalbindung ... die Bewertung der Bestände mit Zinskosten, werden die Zinskosten für gebundenes Kapital nicht schon bei der Investitionsrechnung/Finanzierung berücksichtigt? oder wie habe ich das zu verstehen?

    gruss
    marcus

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 28. Oktober 2004 um 19:36
    • #2

    Natürlich. Aber dies sind mMn zwei komplett getrennte Rechnungen. Im Bereich der Finanzierung müssen natürlich die kalkulatorischen Zinsen sowie Abschreibungen berücksichtigt werden. Die Zinsen müssen aber auch im Bereich der Lagerhaltung erfasst werden. Es ist in diesem Sinne keine Doppelbelastung so wie ich das jetzt verstanden habe. Der eine Bereich rechnet mit diesen und der andere Funktionsbereich ebenfalls.

    Gruß

    Markus

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


    E-Mail: markus at study-board.com


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  • Primus
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    4
    • 29. Oktober 2004 um 11:00
    • #3

    Hallo nochmal,

    vielen Dank für deine Antwort, die Frage hast du vollkommen richtig verstanden, ich wollte tatsächlich wissen ob hier eine Doppelbelastung stattfindet!

    Mir ist bewußt, dass die Bereiche grundsätzlich getrennt sind, jedoch stellt man die Berechnung doch dazu an, um eben Zinskosten auch später auf die Produkte umzulegen.

    Wenn ich nun insgesamt die kalkulatorischen Zinskosten berechne bezieht sich das dann nur auf Anlagevermögen und nicht auf das Umlaufvermögen, könnte das vielleicht der Grund sein??


    Vielen Dank
    Marcus

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 29. Oktober 2004 um 11:42
    • #4

    Also kostenrechnerisch wird das AV und das UV verzinst. Die Berechnungsweisen sind unterschiedlich, aber verzinst werden beide Vermögensgegenstände.

    Gruß

    Markus

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