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!HILFE! Unternehmenszusammenschlüsse

  • IT-Sk
  • 13. September 2004 um 14:18
  • Erledigt
  • IT-Sk
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    10
    • 13. September 2004 um 14:18
    • #1

    hi!
    leute!
    muß am mittwoch einen Vortrag halten über Unternehmenszusammenschlüsse!!!!
    habe da noch so ein paar Fragen, die ihr mir sicher beantworten könnt!

    1. Was ist ein Konsortium ???
    Ist das das selbe wie ein Verband?
    Könnt ihr mir wad drüber erzählen???
    Am besten mit Beispiel!!!

    2. Was ist ein unterordnungskonzern und ein Gleichordnubgskonzern?
    Beispiel????

    Danke schon mal!
    :D

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  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 13. September 2004 um 15:18
    • #2

    1.

    Ein Konsortium ist eine kurzzeitige Vereinigung von Banken, Unternehmern oder Kaufleuten zur Führung eines gemeinsamen Geschäftes. Die gegenseitigen Verpflichtungen werden in einem Konsortialvertrag vereinbart. Ein Beispiel für ein Konsortium ist das Gemeinschaftsunternehmen Toll Collect. Die hierin zusammengeschlossenen Unternehmen bringen ihr Wissen in verschiedenen Wirtschaftsbereichen zusammen um im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland die Maut für LKW auf deutschen Autobahnen zu erheben.[1]

    Exkurs Konsortialbank:

    Eine Konsortialbank ist ein Kreditinstitut, das mit anderen Kreditinstituten zusammenarbeitet und zur Durchführung einer größeren Einzelaufgabe zeitlich befristet ein Konsortium gebildet hat. Die Mitglieder des Konsortium übernehmen definierte Teilaufgaben. Die so genannte Konsortialquote regelt die Anteilsverhältnisse.
    Ein Beispiel für derartige Konsortien kann die Emission von Wertpapieren am Kapitalmarkt oder an private Anleger sein. Der Auftraggeber, der in diesem Fall den Erlös aus der Emission erhält, schließt einen Vertrag mit einer Gemeinschaft von Banken, die meistens als Verhandlungsführer einen Konsortialführer benennen. Die Konsortialbanken verpflichten sich einen bestimmten Anteil an der Emission abzunehmen und an ihre eigene Kundschaft oder an der Börse zu veräußern. Die Konsortialbanken gehen damit das Risiko ein, bei nicht marktkonformer Preisbildung Teile der Emission auf eigene Rechnung übernehmen zu müssen. Der Anteil an dem Provisionserlös wird anhand der Konsortialquote ermittelt.
    Bei der Vergabe von sehr großen Krediten spricht man ebenfalls von einem Bankenkonsortium. Auch hier steht die Risikoverteilung im Vordergrund. Ein anderer Grund kann die Notwendigkeit sein, die Vorschriften im Kreditwesengesetz über die maximale Kredithöhe einzuhalten. Im Falle einer Umschuldung einigen sich die bisherigen Kreditnehmer und bilden ein Konsortium. Unter Umständen werden die bereits vorhandenen Kreditsicherheiten gemeinsam im Rahmen eines Sicherheitenpools gehalten und verwaltet.[2]

    2.

    Gleichordnungskonzern: Mind. zwei voneinander unabhängige Unternehmen

    Unterordnungskonzern: Ein herrschendes und mind. ein abhängiges Unternehmen, es wird unterschieden in: Faktischer Konzern (Beherrschung durch Beteiligung), Vertragskonzern (Beherrschungsvertrag), Eingliederungskonzern (Eingliederungsvertrag)[3]

    Quellen:

    [1]http://de.wikipedia.org/wiki/Konsortium
    [2]http://de.wikipedia.org/wiki/Konsortialbank
    [3]Hopfenbeck, W.: Unterlagen zur Vorlesung ABWL1 an der FHM, München 2004

    Mit Klick auf Edit kannst du auch mal die Betreffzeile ändern, denn hier muss niemand brüllen um Gehör zu finden, also editiere doch bitte in "Unternehmenszusammenschlüsse" um.

    Gruß

    Markus

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  • IT-Sk
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    10
    • 13. September 2004 um 16:42
    • #3

    aber dann versteh ich den unterschied zwischen
    verband und arbeitsgemeinschaft und konsortium nicht!!!!

    ?(

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 14. September 2004 um 10:15
    • #4

    Gut definieren wir mal weiter, Quellangaben wieder von Wikipedia, da sie recht reinfach gehalten sind. Das Konsortium wurde oben definiert. Weiter:

    Verband:

    Verbände im rechtlichen Sinne sind Zusammenschlüsse oder Vereinigungen von natürlichen oder juristischen Personen (Interessengruppen). Verbände sind im Prinzip (auch) Vereine. In der Regel erwachsen sie aus Monopolstellungen. Insofern kommt ihnen eine gehobene gesellschaftliche Bedeutung zu. Als wirtschaftliche Verbände gelten beispielsweise auch Genossenschaften oder Kartelle. Die Kammern, also beispielsweise die Industrie- und Handelskammern, sind keine Verbände.[1]

    Arbeitsgemeinschaft:

    Im Wirtschaftsleben handelt es sich dabei meist um die Kooperation mehrerer Unternehmen zum Zwecke der Durchführung eines gemeinschaftlichen Projekts in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Gelegenheitsgesellschaft)[2]

    Quellen:

    [1]Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Verband_%28Recht%29
    [2]Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsgemeinschaft

    Gruß

    Markus

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  • IT-Sk
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    10
    • 14. September 2004 um 10:28
    • #5

    kannst du mir den unterschied zwischen verband und arbeits- oder interessengemeinschaft in eigenen worten erklären?

    wär echt hilfreich!!!!!

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 4. Oktober 2004 um 13:47
    • #6

    Konsortium = Arbeits- und Interessensgemeinschaft. Somit steht alles weitere schon in den Beiträgen oben!

    Gruß

    Markus

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