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Verdeckte Gewinnausschüttung

  • donald6
  • 18. Juli 2004 um 20:39
  • Erledigt
  • donald6
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    23
    • 18. Juli 2004 um 20:39
    • #1

    hab dazu mal ne frage:
    und zwar unterliegt doch die verdeckte Gewinnausschüttung beim Gesellschafter den Einkünften aus Kapitalvermögen oder? wir haben das mal in einer Beispielaufgabe gerechnet und zur ermittlung der ESt erstmal das übliche Geschäftsführergehalt 100.000 * 45 % (persönlicher Steuersart) = 45000. dann die restlichen 150.000 (vGA) auch mit dem persönlichen Steuersatz von 45 % prozent genommen, aber handelt es sich hier nicht um Einkünfte aus Kapitalvermögen und ich muss 20% ansetzen (KapErtST) ?

    bin leicht verwirrt :(

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  • Steffen
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    215
    • 18. Juli 2004 um 21:18
    • #2

    Ja du hast Recht!
    Die Höhe der verdeckten Gewinnausschüttung, also deine 150.000 € unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen nach §20, da die 150.000 € von Gehalt in eine Gewinnausschüttung beim Gfter umqualifiziert werden. und wie Koschmieder gesagt hat, unterliegen diese dem Halbeinkünfteverfahren (§3 Nr. 40 halt in Verbindung mit § 20 Abs.1).

    Die Hälfte von 150.000 € sind 75.000 €. Diese werden mit dem progressiven ESt-Satz von 45% multipliziert. Als Ergebnis hast du eine Steuerbelastung von 33.750 €. In der Summe (also mit deinen 45.000 € des üblichen Gehalts) ergeben sich 78.750 € (ohne Aufdeckung: 112.500 €).

    Das ist aber alles auf der Ebene der Gesellschafter. Bei der Kapitalgesellschaft erhöht sich dem gegenüber die Steuerbelastung.

    Siehe dazu S. 28/29 im Skript.

    Viel Erfolg am Freitag!!


    Edit:

    Zur Kapitalertragssteuer ist mir gerade noch etwas eingefallen. Sie ist doch eine Quellensteuer, d. h. die Steuer wird nicht vom Empfänger der Einkünfte entrichtet, sondern vom Zahlungsverpflichteten (hier: KapGes) an Quelle einbehalten und an das FA abgeführt. So-und laut unserem Beispiel wurden die 250.000 € geschäftsführergehalt schon als Betriebsausgabe abgezogen. D.h. also du musst dir über die Kapitalertragssteuer keine Gedanken mehr machen, da dies "fiktiv" ja schon geschehen ist.

    Ich hoffe, dass das stimmt. Zumindestens erscheint es mir am logischsten.
    8)

    "Gewalt ist die letzte Zuflucht der Unfähigen."

  • donald6
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    23
    • 19. Juli 2004 um 17:20
    • #3

    danke,

    aber mir ist das alles ja soweit klar, dennoch verstehe ich nicht warum die 150.000:2 =75.000 mit dem progressiven EST-Satz besteuert werden. ich dachte die EINKÜNFTE AUS Kapitalvermögen(was ja in diesem Fall zutrifft) unterliegen der 20% Kapitalertragssteuer bzw. 30 % Zinsabsclagssteuer? Der progressive ESt-Satz (also mein persönlicher teuersatz abhängig von meinem Einkommen) wird doch nur bei Einkünften aus nichtselbsständiger arbeit angebracht.
    Also verstehste?

    naja,

    wünsch dir viel glück auch am freitag :)

  • Steffen
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    215
    • 19. Juli 2004 um 18:17
    • #4

    Das verstehst du falsch. Einkünfte aus Kapitalvermögen zählt genauso zu der ESt wie die anderen 6 Einkunftsarten. Das hat nichts mit nichtselbst. Arbeit zu tun, obwohl man hier nochmals die Lohnsteuer differenzieren kann.

    Und die Kapitalertragssteuer wurde ja schon abgezogen (Quellensteuer>> s. o.).

    That's it!

    "Gewalt ist die letzte Zuflucht der Unfähigen."

  • donald6
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    23
    • 19. Juli 2004 um 21:01
    • #5

    ja, habs jetzt endlich auch gecheckt :) danke für die geduld, aber steuern ist nun mal ein bissl doof für mich, obwohl die anderen teile sind auch nicht ohne. naja wir werdens schon schaffen

  • Steffen
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    215
    • 20. Juli 2004 um 16:51
    • #6

    Gern geschehen. Unser deutsches Steuersystem ist ja nun wirklich nicht das einfachste. X(

    MfG
    Steffen

    "Gewalt ist die letzte Zuflucht der Unfähigen."

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