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Kleinunternehmer > keine USt in RE > ...

  • Ms.Luna
  • 5. März 2007 um 20:22
  • Erledigt
  • Ms.Luna
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    6
    • 5. März 2007 um 20:22
    • #1

    Hallo!!

    Bin grad ein bisschen neben der Spur und hab mal eine kleine Frage.

    Ein Kleinunternehmer stellt dem Unternehmer, der der Regelbesteuerung unterliegt, eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus.
    Wie muss der Unternehmer mit der Regelbesteuerung diese Rechnung nun behandeln?

    1. Muss er aus dem ausgewiesenen Betrag die Umsatzsteuer herausrechnen und in der USt-VA angeben?
    Oder:
    2. Da keine USt ausgestellt ist, braucht er keine an den Staat abführen?


    Hoffe ihr könnt mir helfen, damit ich wieder auf die richtige Spur gelange.
    ?(
    Danke schön im Voraus!

    :baby: 'sch gucke!

  • Hey Gast!
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  • Strolch
    Moderator
    Beiträge
    1.504
    • 6. März 2007 um 19:24
    • #2

    Ähm,

    Kleinunternehmer vereinnahmt keine UST,
    Regelbesteuerter Unternehmer darf keine VST geltend machen, er hat ja auch keine bezahlt!

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  • hayfu
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    314
    • 7. März 2007 um 11:52
    • #3

    Einfach eine Rechnung Brutto wie Netto schreiben (mit dem Zusatz unten drunter, das man Kleinunternehmer ist).
    So hält man keine Umsatzsteuer ein, und führt auch keine Vorsteuer ab!!

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 7. März 2007 um 13:03
    • #4

    Exakt. So mache ich es auch. § 19 soundso UStG (...). USt/VSt fällt logischerweise auf beiden Seiten nicht an.

    Gruß
    Markus

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