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Rechte und Pflichten von Eigen- und Fremdkapital

  • Steffi_22
  • 13. September 2006 um 17:12
  • Erledigt
  • Steffi_22
    Benutzer
    Beiträge
    79
    • 13. September 2006 um 17:12
    • #1

    Hallo,

    ich habe mal eine Frage und weiß nicht, ob ich alles bei der Antwort bedacht habe.

    Die Frage lautet: Nennen sie kurz die Rechte und Pflichten von reinem Eigenkapital und von reinem Fremdkapital.

    Also beim reinen EK habe ich:
    - die vollen Mitwirkungsrechte an der Geschäftsführung und
    - die ausschließlich ergebnisabhängigen, residualbestimmten Auszahlungen (also Anspruch auf Gewinnausschüttung einerseits und Haftung bei Verlust)

    Beim reinen Fremdkapital habe ich:
    - ergebnisunabhängige, vertraglich fest vereinbarte Auszahlungen,
    - keine Mitwirkungsrechte in der Geschäftsführung und
    - kein Anspruch auf Anteile am Liquidationserlös


    Fehlt mir da noch was? Kommt mir so wenig vor...

    LG
    Steffi

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  • Strolch
    Moderator
    Beiträge
    1.504
    • 13. September 2006 um 23:45
    • #2

    Wie kommst du darauf, dass ich als EK-Geber

    Zitat

    vollen Mitwirkungsrechte an der Geschäftsführung


    habe?

    Bei einer AG, habe ich als EK-Geber überhaupt kein Mitwirkungsrecht, bei einer GmbH auch nur dann wenn ich den Gesellschaftsvertrag entsprechend ausgestallte. Wobei es im BGB mit § 716 sogar Sonderrechte für Gesellschafter (also EK-Geber) gibt, die von der Geschäftsführung ausgeschlossen sind.

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  • Steffi_22
    Benutzer
    Beiträge
    79
    • 14. September 2006 um 20:51
    • #3

    Also das mit dem Mitwirkungsrecht stand so im Heft, und wenn ich bei einer GmbH EK gebe, habe ich ja immerhin Mitspracherecht in der Gesellschafterversammlung, und wenn man bei der AG Aktien hat, hat man ja auch ein Stimmrecht. Darf man vielleicht nicht so streng auslegen, aber irgendein Stimmrecht hat man laut dem Heft wohl immer...


    LG
    Steffi

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