Bin bei einer Fallstudie gerade etwas unsicher und dachte, hier gibt's vielleicht ein paar Leute, die sich mit Arbeitsrecht besser auskennen als ich (bin ja eher HR-Praxis als Jura). Szenario: eine Abteilung wird komplett an ein anderes Unternehmen übertragen, ich soll die arbeitsrechtlichen Folgen für die Mitarbeiter darstellen.
Aus der Praxis weiß ich, dass bei einem Betriebsübergang die Arbeitsverhältnisse eigentlich automatisch auf den neuen Inhaber übergehen, also ohne dass ein neuer Vertrag geschlossen werden muss. Aber jetzt beim Ausformulieren merke ich, dass ich nicht sauber zwischen den einzelnen Punkten trennen kann:
- Was genau zählt als „Betriebsübergang“ – reicht die Übertragung einer einzelnen Abteilung schon aus, oder muss das eine wirtschaftliche Einheit mit eigener Identität sein?
- Was muss den Mitarbeitern inhaltlich mitgeteilt werden, und in welcher Form?
- Und wie läuft das mit dem Widerspruchsrecht – ab wann beginnt da die Frist zu laufen?
Hat jemand das mal in einer Klausur oder Fallstudie durchgearbeitet und kann mir sagen, worauf es inhaltlich ankommt?