Hallo zusammen, ich sitze gerade an einer Übungsaufgabe und komme bei den Bewirtungskosten durcheinander. Bei der Einkommensteuer sind Bewirtungskosten ja nur zu 70 % als Betriebsausgabe abziehbar. Gilt diese 70/30-Aufteilung dann auch für die Vorsteuer? Also darf ich nur 70 % der Vorsteuer ziehen?
Im Skript steht etwas dazu, aber ich werde nicht ganz schlau draus. Kann mir das jemand erklären?