Hallo zusammen, eigentlich bin ich hier eher im HR-Bereich unterwegs, aber im Rahmen meines Masters habe ich gerade ein Modul mit rechtlichen Grundlagen und muss eine Hausarbeit zum Kaufrecht schreiben. Dabei verheddere ich mich gerade total bei Gewährleistung und Garantie.
Mir ist klar, dass beides irgendwie mit Mängeln an der Kaufsache zu tun hat, aber ich raffe die genaue Abgrenzung nicht. Ist Gewährleistung das, was gesetzlich sowieso gilt, und Garantie das freiwillige Extra vom Verkäufer oder Hersteller? Und wenn ja, wer haftet dann eigentlich in welchem Fall – also wenn ein Mangel auftritt, wende ich mich dann immer zuerst an den Verkäufer wegen der Gewährleistung, und die Garantie ist nochmal ein separater Anspruch daneben?
Ich hab dazu schon ein paar Definitionen gelesen, aber irgendwie bleibt bei mir hängen, dass sich das inhaltlich überschneidet, und ich finde keine klare Linie, wie ich das in der Hausarbeit sauber voneinander trenne. Hat jemand von euch das mal verständlich für sich sortiert bekommen bzw. kennt eine gute Eselsbrücke dafür?