Bin zwar vom Fach (HR), aber bei dem Fall bin ich mir gerade selbst unsicher und wollte mal eure Einschätzung hören. Bei uns im Betrieb (nicht meine eigene Abteilung, sonst hätte ich da direkt reingeschaut) hat ein Kollege jetzt seinen dritten befristeten Vertrag ohne Sachgrund bekommen. Mein erster Gedanke war: Moment, geht das überhaupt, oder muss da nicht spätestens jetzt ein Sachgrund her?
Ich hab im Kopf, dass es beim TzBfG irgendwas mit maximal zwei Jahren Gesamtdauer und maximal drei Verlängerungen innerhalb dieser Zeit gibt, aber ich bin mir nicht sicher, ob das bei uns schon ausgereizt ist oder ob es da noch Spielraum gibt, z. B. durch Tarifvertrag oder weil es sich um ein neu gegründetes Unternehmen handelt. Hat jemand von euch damit praktische Erfahrung oder kennt die genauen Grenzen aus dem Studium gerade parat? Würde mich freuen, wenn mir das jemand einordnen kann, bevor ich selbst nochmal tiefer ins Gesetz schaue.