Ich sitze gerade über einem Fall aus dem Kollegenkreis (ich arbeite ja im Personalbereich) und bin mir selbst nicht hundertprozentig sicher, wie es rechtlich sauber zu bewerten ist. In einem Arbeitsvertrag steht für die Probezeit eine Kündigungsfrist von vier Wochen, § 622 BGB sieht für die Probezeit ja eigentlich zwei Wochen vor.
Meine Überlegung war, dass das Gesetz hier eher einen Mindestschutz darstellt und vertraglich auch zugunsten oder zulasten der Frist abgewichen werden kann, aber ich finde die Abgrenzung schwierig, wann eine längere vertragliche Frist überhaupt zulässig ist und wann sie unwirksam wäre, weil sie den Arbeitnehmer zu sehr benachteiligt.
Hat jemand von euch damit praktische Erfahrung oder kennt die genaue Rechtslage dazu? Spielt es eine Rolle, ob es ein Tarifvertrag ist oder ein ganz normaler Individualvertrag? Bin für jeden Hinweis dankbar, auch wenn ihr nur ähnliche Fälle kennt.