Hallo in die Runde, ich habe eine Aufgabe zum Vorsteuerabzug vor mir und komme mit der Systematik durcheinander.
Im Sachverhalt kauft ein Unternehmer vier Dinge ein, auf allen Rechnungen ist Umsatzsteuer ausgewiesen – und die Musterlösung erkennt trotzdem nur zwei davon als Vorsteuer an. Meine Denkweise war bisher schlicht: ausgewiesene Umsatzsteuer = Vorsteuer.
Was ich nicht durchschaue:
- Welche Voraussetzungen müssen zusammenkommen, damit der Abzug überhaupt greift?
- Warum spielt es eine Rolle, wofür der Unternehmer die Leistung später verwendet?
- Und was passiert, wenn auf der Rechnung eine Pflichtangabe fehlt – ist die Vorsteuer dann endgültig verloren?
Über eine saubere Prüfreihenfolge wäre ich dankbar, damit ich das nicht jedes Mal neu zusammenrate.