Gute Nachricht vorweg: Es gibt nur einen Gewinn des Geschäftsjahres – den Jahresüberschuss. Das ist das Ergebnis der GuV, also Erträge minus Aufwendungen. Alles andere beschreibt nicht, wie viel verdient wurde, sondern was mit dem Gewinn passiert.
Die Eigenkapitalgliederung nach § 266 Abs. 3 HGB hilft beim Sortieren:
- Gezeichnetes Kapital – das Grund- bzw. Stammkapital, der Nennbetrag der Anteile.
- Kapitalrücklage – Geld, das Eigentümer von außen über den Nennbetrag hinaus eingezahlt haben, klassisch das Agio bei einer Kapitalerhöhung (§ 272 Abs. 2 HGB).
- Gewinnrücklagen – Gewinne, die im Unternehmen erwirtschaftet und bewusst nicht ausgeschüttet wurden (gesetzliche, satzungsmäßige, andere Gewinnrücklagen).
- Gewinnvortrag/Verlustvortrag – der Rest aus dem Vorjahr, über den noch nicht entschieden wurde.
- Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag – das Ergebnis des aktuellen Jahres.
Damit hast du auch schon die Antwort auf deine dritte Frage: Kapitalrücklage = Geld von außen, Gewinnrücklage = Geld von innen. Und ganz wichtig: Eine Rücklage ist kein Sparschwein und kein Bankkonto. Sie steht auf der Passivseite und sagt nur, woher ein Teil des Eigenkapitals stammt. Wo das Geld tatsächlich steckt – Maschinen, Vorräte, Bankguthaben –, siehst du ausschließlich auf der Aktivseite.
Und der Bilanzgewinn? Nach § 268 Abs. 1 HGB darf die Bilanz auch nach teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt werden. Dann werden Jahresüberschuss und Gewinn-/Verlustvortrag nicht mehr einzeln gezeigt, sondern zu einem Posten zusammengefasst: dem Bilanzgewinn. Die Differenz zum Jahresüberschuss ist nicht „weg“, sie ist nur umgebucht – in die Gewinnrücklagen oder zum Ausgleich eines Verlustvortrags. Das Eigenkapital insgesamt bleibt dabei gleich; es wird nur anders aufgeteilt.
Merksatz: Jahresüberschuss = was verdient wurde, Bilanzgewinn = was davon noch zur Verteilung übrig ist. Die konkrete Überleitung für die AG mit Zahlen schreibt dir bestimmt noch jemand – da gibt es ein paar feste gesetzliche Regeln.