Gute Frage – das ist ein echter Klassiker beim GKV. Der Trick: Im Gesamtkostenverfahren stehen in der GuV alle Aufwendungen der Periode (Material, Löhne, Abschreibungen) – also auch die für die Stücke, die noch im Lager liegen. Würdest du dem nur die verkaufte Menge als Ertrag gegenüberstellen, käme künstlich ein Verlust raus, obwohl du ja Werte geschaffen hast.
Deshalb wird der auf Lager produzierte Teil als Bestandsmehrung gegengerechnet: Du hast eine Leistung erbracht, die (noch) nicht verkauft, aber im Vermögen vorhanden ist. Deshalb:
- Mehrbestand = zusätzlicher Ertrag (die Leistung „wandert“ ins Lager statt in den Verkauf).
- Minderbestand = Ertragsminderung/Aufwand (du hast mehr verkauft als produziert, also Lager abgebaut).
Wichtig: bewertet wird zu Herstellungskosten, nicht zum Verkaufspreis. Es fließt also kein Geld – es ist reine Periodenabgrenzung, damit Aufwand und Leistung derselben Menge zusammenpassen.