Guter Schema-Überblick von Nina, da kann ich als Controller noch eine Perspektive ergänzen: Für die Steuerbilanz ist das eine Sache, aber vergesst mir nicht die kalkulatorische Sicht in der KLR! Bei uns in der Industrie buchen wir GWG steuerlich oft in den Sammelposten, intern in der Kostenrechnung rechnen wir aber teilweise mit anderen Nutzungsdauern bzw. sogar mit kalkulatorischen Abschreibungen auf Basis von Wiederbeschaffungswerten. Das sind zwei getrennte Welten, die gerne durcheinandergeworfen werden.
Praxisbeispiel: Wir hatten letztes Jahr eine größere Anschaffung von Werkzeugen, alle so um die 300-500€ netto. Steuerlich Sammelposten, 5 Jahre linear. In der Kostenstellenrechnung haben wir die aber mit 3 Jahren angesetzt, weil die Dinger real viel schneller verschlissen waren. Führt dazu, dass die kalkulatorischen Kosten in der Kostenstelle höher ausfallen als die bilanzielle Abschreibung – macht aber Sinn, weil wir intern die Kostenstelle korrekt belasten wollen, unabhängig vom Steuerrecht.
Merksatz aus der Praxis: Bilanzielle Abschreibung = Außenwirkung/Steuer, kalkulatorische Abschreibung = Innensicht/Controlling. Die können und dürfen auseinanderlaufen. Für die Klausur reicht erstmal Ninas Schema, aber falls ihr mal in Richtung Kostenrechnung vertieft, lohnt sich der Blick auf diesen Unterschied.